Kundenbereich
Tarife von A-Z
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100 % Einkommen im Krankheitsfall - Tarif TG
Ausland
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europaweites Krankentagegeld
für die Dauer einer stationären Heilbehandlung im Falle eines Unfalls oder einer akut eintretenden Erkrankung bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Krankentagegeld
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100 % Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird ab vereinbartem Leistungsbeginn (ab 8. Tag möglich) Krankentagegeld in vertraglicher Höhe gezahlt. Eine spätere Anpassung an die Einkommensentwicklung ist möglich. Die Leistungsdauer ist unbegrenzt, Höchstsatz max. 300 €.
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50 % Krankentagegeld bei Teilarbeitsunfähigkeit
im Anschluss an eine völlige Arbeitsunfähigkeit, wenn die Teilarbeitsunfähigkeit mind 50 % beträgt; für max. vier Wochen.
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steuerfreie Leistungen
auch für Sonn- und Feiertage
Hinweis
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Krankentagegeld für Selbständige
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

