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Auslandsschutz

Rechnungserstattung durch die DKV

Ihren Arztbesuch oder Rezepte im Ausland müssen Sie immer sofort bezahlen, d.h. Sie müssen in Vorleistung treten. Heutzutage akzeptieren viele Ärzte aber auch Kreditkarten. Die Originalbelege reichen Sie dann nach Ihrer Rückkehr bei der DKV in Köln ein. Diese wird Ihnen dann nachträglich erstattet. Hat sich ein anderer Krankenversicherer an den Kosten beteiligt, so genügen Zweitschriften der Belege mit dessen Original-Erstattungsvermerk.

Bitte achten Sie bei einer ärztlichen Behandlung im Ausland darauf, dass die Rechnung folgende Angaben enthält.

1. Diagnose
2. die einzelnen Behandlungstage
3. Art der ärztlichen Verrichtung mit dem jeweiligen Honorar

Diese Angaben werden zur Bearbeitung unbedingt benötigt.

Gern können Sie dem Behandler auch ein Merkblatt "Rechnungsangaben bei Behandlung im Ausland" in verschiedenen Sprachen vorlegen.

Mehr zum Thema "Rechnungen" finden Sie in den Häufig gestellte Fragen - FAQ.

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