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Tarife von A-Z

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Beim Arzt

Die ärztlichen Honorare werden bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte erstattet, medizinisch-technische Leistungen bis zum 1,38fachen, Laborleistungen bis zum 1,16fachen.


Beim Zahnarzt

Die zahnärztlichen Honorare werden bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte erstattet, medizinisch-technische Leistungen bis zum 1,38fachen, Laborleistungen bis zum 1,16fachen.


Im Krankenhaus

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung werden die Allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. Dabei ist eine Zuzahlung durch den Versicherten von 10 Euro/Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr vorgesehen.



Hinweis

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung