Tarife von A-Z
ST
Beim Arzt
Die ärztlichen Honorare werden bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte erstattet, medizinisch-technische Leistungen bis zum 1,38fachen, Laborleistungen bis zum 1,16fachen.
Beim Zahnarzt
Die zahnärztlichen Honorare werden bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte erstattet, medizinisch-technische Leistungen bis zum 1,38fachen, Laborleistungen bis zum 1,16fachen.
Im Krankenhaus
Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung werden die Allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. Dabei ist eine Zuzahlung durch den Versicherten von 10 Euro/Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr vorgesehen.
Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung

