Tarife von A-Z
VollMed M2
Beim Arzt
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- ärztliche Leistungen
- Leistungen des Heilpraktikers nach einfachem Satz des GebüH
70% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Psychotherapie, max. 30 Sitzungen pro Jahr
Beim Zahnarzt
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen
70% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Zahnersatz
- Inlays, Onlays, Implantate
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Kieferorthopädie: 70% während der Behandlung, 30% nach erfolgreichem Abschluss (Voraussetzung: Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei Unfall)
Im Krankenhaus
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Unterbringung im Zweibettzimmer
- privatärztliche Behandlung
- belegärztliche Behandlung
- ambulante Operationen, die stationäre vollständig ersetzen
Ihr Service
Bei ambulanter Entbindung wird ohne Kostennachweis ein zusätzliches Entbindungsgeld von 350 Euro gezahlt
Ihre Vorteile
- Garantierte Leistungen
- Beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus werden Sie als Privatpatient behandelt
- Die freie Wahl unter allen Ärzten, Zahnärzten und anerkannten Heilpraktikern
- Der Anspruch auf gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen
- die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen
- Die finanzielle Sicherheit bei Erkrankungen im Ausland
Auf Reisen
Europaweiter Versicherungsschutz, während der ersten 2 Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes ohne besondere Vereinbarung auch im außereuropäischen Ausland.
Aufwendungen für vollstationäre Krankenhausaufenthalte im Ausland bis zu 330 Euro pro Tag (Kombination mit Vollmed MAR sichert Ihnen 100% Erstattung)
Besonderheiten
- Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn erforderlich
- Der Tarif Vollmed M2 sieht einen jährlichen Selbstbehalt von 345 Euro für ambulante Behandlung vor
Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung

