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Fitness und Gesundheit

Nützliche Informationen rund um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.

Sport als Ausgleich für kleine „Schreibtischtäter“

Im Schnitt verbringen heute schon Grundschüler bis zu neun Stunden am Tag im Sitzen – ähnlich, wie ein berufstätiger Erwachsener in seinem „Bürojob“. Neben Schulbank, Computerspielen und Fernsehen bleibt da nicht mehr viel Zeit für die notwendige Bewegung. Und das rächt sich: Zahlreichen Studien zufolge sind inzwischen bis zu einem Viertel der deutschen Grundschüler stark übergewichtig! Dabei wäre mindestens eine Stunde körperlicher Aktivität am Tag notwendig, so die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung, damit sich die Motorik der betroffenen Grundschüler altersgerecht entwickeln kann. Regelmäßige sportliche Aktivität zahlt sich aber auch in anderer Hinsicht aus: Die gemeinsame Zeit mit der Mannschaft oder im Verein fördert die soziale Kompetenz der Kinder und verschafft schon den Kleinsten große Erfolgserlebnisse. Diese Erfahrungen wirken sich wiederum positiv auf das Selbstbewusstsein kleiner Sportler aus und festigen die Persönlichkeit. In einer Reihe wissenschaftlicher Test wollen einige Forscher sogar herausgefunden haben, dass Kinder, die ausreichend Sport treiben, bessere Schulnoten erzielen...

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Ein Lächeln mit „Schneeketten“

Heute muss niemand mehr ein Leben lang unter seinen schiefen Zähnen leiden – Fehlstellungen des Kiefers lassen sich bereits im Kindesalter effektiv behandeln. Allerdings können für Zahnspange und Co. schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Welche Möglichkeiten die Kieferorthopädie bietet, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen und wie Eltern hohe Zusatzkosten vermeiden können, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Nur wenige Menschen haben von Geburt an ein perfektes Gebiss. Wer trotzdem mit einem gewinnenden, symmetrischen Lächeln durchs Leben geht, hat meist eine aufwändige Behandlung hinter sich – häufig beginnt diese bereits im Grundschulalter. Allerdings ist die offensichtliche Diagnose „schiefe Zähne“ allein noch kein ausreichender Grund dafür, dass die Kosten für die Korrektur der Fehlstellung auch komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Eltern schon frühzeitig genau informieren.

Voraussetzungen für eine „Spange“
„Ob eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll oder sogar notwendig ist, hängt vom festgestellten Grad der Fehlstellung ab“, so die Experten der DKV und ergänzen: „Wer dabei in die so genannten ‚kieferorthopädischen Indikationsgruppen’ (KIG) drei, vier oder fünf fällt und nicht älter als 18 Jahre ist, hat jedenfalls im Hinblick auf eine Zahnspange gut lachen: Mit dieser Einstufung trägt die gesetzliche Krankenkasse auf jeden Fall die Behandlungskosten im Rahmen des Leistungskataloges der GKV.“ Korrekturen von Fehlstellungen die weniger aus medizinischen Gründen durchgeführt (KIG 1) werden oder Fehlstellungen, deren Behandlungskosten wegen der geringen Ausprägung nicht von der GKV übernommen werden (KIG 2), müssen selbst finanziert werden.

Eigenanteil und Zusatzkosten
Je nachdem, wie schwer die Fehlstellung ist und welche Behandlungsmethode zum Einsatz kommt, summieren sich die Gesamtkosten schnell auf 2.000 bis 4.500 Euro. Übernimmt die Krankenkasse dann nur einen Teil des Betrags, kann die finanzielle Belastung zu handfesten Problemen in der Haushaltskasse führen – gerade für Familien mit mehreren Kindern. Immerhin gibt es in der Zwischenzeit zahlreiche private Zusatzversicherungen, die zwischen 80 und 100 Prozent der Kosten übernehmen. Einen entsprechenden Versicherungsschutz gibt es – abhängig vom gewählten Tarif – bereits ab zehn Euro Monatsbeitrag. Was bei der Auswahl der passenden Police zu beachten ist, wissen die Experten der DKV: „Wichtig ist, dass die Versicherung explizit die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen übernimmt und nicht nur für Zahnersatz.“ Zudem sollten Eltern eine entsprechende Zusatzversicherung am besten schon bei Geburt abschließen: „Verpassen sie den richtigen Zeitpunkt und eine Fehlstellung der Zähne ist bereits erkennbar, ist ein Vertragsabschluss nämlich unter Umständen nicht mehr möglich“, warnen die DKV-Experten. Wie früh Eltern sich des Themas annehmen sollten, zeigt etwa der so genannte Kreuzbiss, der ggf. schon eine Frühbehandlung im Milchgebiss erforderlich macht.

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Kohlsuppen-Magie – bis der Arzt kommt...

Der Flug ist gebucht, der Urlaub steht vor der Tür – aber beim Kofferpacken regiert die Ratlosigkeit: Weder die bunten Shorts noch das schicke Blumenkleid des letzten Frühjahrs passen noch zur Figur dieses Sommers. Da hilft nur eins: eine Diät, die in wenigen Tagen möglichst viele Pfunde dahinschmelzen lässt. Die Auswahl an entsprechenden Rezepten ist groß, wissen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung und warnen deshalb: „Ob Ananas- oder Quark-Diät, ob Atkins oder Magische Kohlsuppe – eine konsequent einseitige Ernährung garantiert in der Regel zwar schnelle Erfolge, aber langfristig auch negative Folgen für die Gesundheit und das Eintreten des gefürchteten Jojo-Effekts.“ So bietet eine Diät mit viel Gemüse, Obst oder Milchprodukten dem Körper zwar durchaus eine Reihe wertvoller Inhaltsstoffe. Aufgrund ihrer Einseitigkeit kommt es aber bei jeder dieser Crash-Kuren schnell zur Unterversorgung an lebenswichtigen Vitaminen, Eiweiss und Spurenelementen. Der Körper ist dadurch gezwungen, seine eigenen Reserven zu mobilisieren, geben die DKV-Experten zu bedenken. Das bedeutet nicht nur den unerwünschten Abbau von Muskelmasse, sondern beispielsweise auch die Schwächung der Knochen durch den Entzug von Calcium – eine mögliche Ursache für spätere Osteoporose.

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Schneller schlank mit Mitteln aus der Apotheke?

Abnehmen ist mühsam und anstrengend – und bei vielen Übergewichtigen braucht es gleich mehrere Anläufe, bis die Waage endlich weniger anzeigt. Wie verführerisch sind da die Möglichkeiten der modernen Pharmazie: Fett-Binder, die Sahnesoße und Grillhähnchen kalorienneutral durch die Verdauung schleusen sollen, pflanzliche Pillen, die im Magen aufquellen und schneller satt machen, und schließlich Appetitzügler, die erst gar keine Lust auf kulinarische Sünden aufkommen lassen. „Die Reduktion von Übergewicht ist zwar in vielerlei Hinsicht vorteilhaft für die Gesundheit“, erklären die Gesundheitsexperten der DKV. „Der Einsatz solcher Mittel zur Gewichtsabnahme bewirkt jedoch schlimmstenfalls das glatte Gegenteil des angestrebten Nutzens.“ So haben Appetitzügler vielfach weitreichende Nebenwirkungen, die von Herzrasen und Bluthochdruck bis hin zu Depressionen reichen können. Außerdem führen sie, ebenso wie Abführmittel, vielfach zu einer verhängnisvollen Gewöhnung. Pflanzliche Sattmacher schädigen den Organismus in der Regel zwar nicht. Sie helfen aber auch nicht bei einer nachhaltigen Gewichtsreduktion, so die DKV-Experten. Wer sich auf ihre Wirkung verlässt, stellt sein Ernährungsverhalten selten entschlossen auf den Prüfstand; schlechte Ernährungsgewohnheiten reißen nach dem Ende der Fastenkur schnell wieder ein – und das erreichte Wunschgewicht ist nur von kurzer Dauer.

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Bikinifigur - Vollwertig und ausgewogen hilft (nur) auf Dauer

Der Königsweg zum Idealgewicht führt allein über eine dauerhafte Ernährungsumstellung: viel Gemüse, etwas Obst, dazu Milchprodukte, tierisches Eiweiss und vollwertige Kohlehydrate in ausgewogenem Verhältnis. „Extrem wichtig ist bei jeder Diät: ausreichend Bewegung, am besten an der frischen Luft, sowie viel trinken“, raten die DKV-Gesundheitsexperten. Wird eine größere Gewichtsabnahme angepeilt, sollte zu Beginn einer entsprechenden Kur auf jeden Fall ein Arztbesuch stehen. Eine gründliche Untersuchung stellt sicher, dass der Körper den Herausforderungen der Fastenkur auch gewachsen ist und keine gesundheitlichen Einschränkungen für die vielleicht zunächst ungewohnte sportliche Betätigung gegeben sind. Außerdem sollte eine weitreichende Umstellung der Ernährung, zum Beispiel auf Vollwertkost, nicht von einem Tag auf den anderen, sondern vielmehr schrittweise erfolgen. Der Verdauungsapparat muss sich etwa auf die Verarbeitung pflanzlicher Ballaststoffe erst einstellen – ansonsten können zunächst Verstopfung und Blähungen die Folge sein, warnen die DKV-Experten. Wird eine Diät mit dem rechten Augenmaß geplant und durchgeführt, muss vielfach auch bei den Erwartungen „abgespeckt“ werden: Wer gesund und nachhaltig abnehmen will, sollte sich keinesfalls mehr als ein Kilo pro Monat als Ziel setzen.

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„Volkskrankheit“ Schnarchen

Regelmäßiger, ausreichender und möglichst störungsfreier Schlaf ist nicht nur gut für die Stimmung, sondern auch überaus gesund. Wird die nächtliche Ruhe jedoch durch penetrantes Schnarchen unterbrochen, kann das unangenehme Folgen haben – nicht nur für den genervten Partner, sondern auch für den „Störenfried“ selbst: Denn Scharchen ist nicht nur unangenehm, sondern mitunter gefährlich! Warum die wohl älteste Art der nächtlichen 
Ruhestörung so ungesund ist und welche Lösungen es für das Problem gibt, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Nach aktuellen Schätzungen kann etwa in einem Viertel der deutschen Schlafzimmer von „Nachtruhe“ nicht wirklich die Rede sein. Der Grund: Knapp 20 Millionen Deutsche schnarchen Nacht für Nacht um die Wette und rauben damit ihren Partnern regelmäßig den Schlaf. Dass das unfreiwillige Nachtkonzert aber nicht nur schlecht für den Haussegen ist, sondern auch ernsthaft krank machen kann, ist weitaus weniger bekannt.

Wie entsteht Schnarchen?
„Neben anatomischen Besonderheiten im Nasen- oder Rachenbereich können auch die Einnahme von Schlafmitteln, Psychopharmaka, übermäßiger Alkoholgenuss oder ganz einfach Übergewicht die Ursache für das nächtliche Konzert sein“, erklärt Dr. Wolfgang Reuter, medizinischer Experte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Grundsätzlich lassen sich beim Schnarchen übrigens zwei Formen unterscheiden: Das normale primäre Schnarchen ist besonders weit verbreitet und völlig ungefährlich. Es entsteht durch den Luftstrom beim Atmen im Schlaf. Die entspannte Muskulatur im Mund- und Rachenbereich gerät in Schwingung und das wohlbekannte Geräusch entsteht. Kommt es zudem zu längeren Atmungspausen, spricht man vom apnoischen Schnarchen. „Sind die Aussetzer dabei länger als zehn Sekunden, ist Vorsicht geboten und ein Gang zum Arzt angeraten“, mahnt der DKV-Experte, denn „in diesem Fall besteht ein ernsthaftes gesundheitliches Risiko – schließlich hört der Betroffene im Schlaf auf zu atmen.“ Menschen, die unter der so genannten Schlafapnoe leiden, fühlen sich meist auch nach langen Schlafphasen ‚wie gerädert’, haben oft Kopfschmerzen und können sich schlecht konzentrieren.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Vom Nasenpflaster bis zur „Anti-Schnarch-Spange“, auch bekannt als Unterkiefer-Protrusionsschiene: Gegen das störende Schnarchen sind diverse Mittel und Produkte erhältlich, wobei sich der gewünschte Erfolg nicht immer einstellt. Und da es sich bei den behandelten Symptomen meist nur um die ungefährliche Form des Schnarchens handelt, müssen die zahlreichen Hilfsmittel und Methoden auch selbst bezahlt werden. „Anders verhält es sich, wenn das Schnarchen etwa durch eine schiefe Nasenscheidewand, eine chronische Nebenhöhlenentzündung oder Polypen hervorgerufen wird und zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führt“, so der Experte der DKV. Denn stellt ein Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung oder gar einer Operation fest, übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Kosten für den Eingriff. Allerdings empfiehlt es sich, vor Behandlungsbeginn noch einmal Rücksprache mit dem eigenen Versicherer zu halten. Manchmal sind nämlich neue Therapien oder Eingriffe noch nicht Teil des Leistungskatalogs. Wer dann nach erfolgter Behandlung auf eine volle Kostenübernahme hofft, erlebt unter Umständen eine Enttäuschung. „Besser ist es, Sie lassen sich auch von Ihrer Krankenversicherung ausgiebig beraten – und das bereits im Vorfeld der Behandlung“, empfiehlt der medizinische Experte der DKV.

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Organspende geht jeden an

Laufend warten mehrere tausend schwerkranke Menschen auf eine Organspende, die ihnen die Chance auf ein neues Leben eröffnen kann. Allerdings stehen deutlich weniger Spenderorgane zur Verfügung als benötigt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von mangelnder Information über ethische Vorbehalte bis hin zu grundsätzlicher Ablehnung. Mit dem „Tag der Organspende 2010“ am 5. Juni haben mehrere Selbsthilfeverbände auf das Thema aufmerksam 
gemacht. Die DKV Deutsche Krankenversicherung informiert über die rechtlichen und medizinischen Hintergründe.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind in Deutschland nur relativ wenige Menschen bereit, selbst Organspender zu werden. Die Spenderzahlen stagnieren damit seit Jahren auf niedrigem Niveau – eine schlechte Nachricht für alle, die dringend auf eine neue Niere, eine Leber oder ein Herz hoffen. Zu den Ursachen für die Zurückhaltung potenzieller Organspender zählen neben mangelnder Information auch viele Ängste: Wird wirklich alles für mich getan, wenn ich als potentieller Organspender schwer verletzt im Krankenhaus liege? Bin ich vor unseriösen Organhändlern geschützt? Verträgt sich eine Organspende mit meiner religiösen Anschauung? „Dabei unterliegen Organspenden strengen gesetzlichen Regeln“, betont Dr. Wolfgang Reuter, medizinischer Experte der DKV Deutsche Krankenversicherung. In Deutschland gilt hierfür das Transplantationsgesetz.

Schriftliche Bereitschaft
Mit einem Organspendeausweis oder einem Zusatz in der Patientenverfügung erklärt man seine Bereitschaft zur Organspende. Diese Vereinbarung ist nicht unumstößlich: Wer sich im Laufe seines Lebens anders entscheidet, kann bestimmte Organe ausschließen oder den Ausweis einfach komplett vernichten. Bei einem Vermerk zur Organspende in der Patientenverfügung empfiehlt es sich, rechtlich gesicherte Formulierungen zu verwenden, wie sie beispielsweise das Bundesjustizministerium unter http://tinyurl.com/ydlakfb anbietet.

Lebendspende
Grundsätzlich wird bei Organspenden zwischen Lebendspenden und „postmortalen“ Organspenden unterschieden. Eine Organspende zu Lebzeiten ist in Deutschland nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen, erlaubt. Eine unabhängige Gutachterkommission gewährleistet, dass die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen erfolgt und dass für den Empfänger zum Termin der geplanten Übertragung kein postmortales Organ zur Verfügung steht, da der Organspende nach dem Tod generell Vorrang gegenüber einer Lebendspende gewährt wird. Besonders wichtig dabei ist zudem, dass die Organabgabe für den Spender gesundheitlich vertretbar ist. Zu den häufigsten Lebendspenden gehört die Transplantation einer Niere oder von Teilen der Leber.

Postmortale Organspende
Nach aktuellem Stand der Medizin können postmortal, also nach Feststellung des Hirntods, Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm sowie Gewebe entnommen und Kranken transplantiert werden. Dazu muss der Verstorbene über einen Organspendeausweis verfügen oder seine Einwilligung in die Organspende im Rahmen einer Patientenverfügung angegeben haben. Erst wenn diese schriftliche Zustimmung vorliegt, ist eine Entnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden darüber informiert, können jedoch keine eigene Entscheidung darüber treffen. Fehlt hingegen der Ausweis oder die schriftliche Einwilligung, wird in der Regel die Familie hinzugezogen und befragt, ob sie einer Organentnahme zustimmt – unter Berücksichtigung des ihnen bekannten oder mutmaßlichen Wunsches des Verstorbenen. „Daher ist es wichtig, innerhalb der Familie rechtzeitig über das Thema ‚Organspenden’ zu sprechen“, rät Dr. Reuter.

Medizinische Sicherheit
Beim Thema Organspende ist vor allem die Frage angstbesetzt, ob im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung bei Vorliegen eines Organspendeausweises auch wirklich alles medizinisch Notwendige für den Patienten getan wird. „Voraussetzung für eine Organentnahme ist – neben einer Einwilligung des Verstorbenen oder der Angehörigen – dass nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zwei unabhängige Neurologen ein vollständig irreversibles Hirnversagen (Hirntod) feststellen“, erläutert der Mediziner der DKV die Hintergründe. „Zuvor ist es alleiniges Ziel aller Ärzte, das Leben des Patienten zu retten – dies gebietet schon der hippokratische Eid jedes Arztes.“ Die dabei tätigen Intensivmediziner haben zudem mit Organentnahme und Transplantation nichts zu tun, ein Interessenkonflikt ist daher ausgeschlossen.

Persönliche Entscheidung
Organspenden retten Leben – diese Aussage ist sicherlich unumstritten. Dennoch fällt die Entscheidung, eigene Organe für eine Transplantation zur Verfügung zu stellen, vielen nicht leicht. Wer dieser schwierigen Frage daher ausweicht, sollte wissen: In Deutschland warten aktuell über 10.000 Kranke auf ein Spenderorgan – und jedes einzelne rettet unter Umständen ein Menschenleben.

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Impfschutz auffrischen

„Zwar sind vor einer direkten Einreise aus Europa nach Südafrika keine besonderen Impfungen vorgeschrieben, doch sollten reisende Fußballfans trotzdem einmal einen Blick in ihren Impfpass werfen“, rät Dr. Wolfgang Reuter, medizinischer Experte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Denn meist liegen Standardimpfungen, etwa gegen Polio, Diphtherie oder Röteln, sehr lange zurück oder wurden schlichtweg nie durchgeführt. Gerade ein fehlender Impfschutz gegen Masern sollte aber aufgrund steigender Erkrankungszahlen am Kap nicht auf die leichte Schulter genommen und unbedingt nachgeholt werden. Wer plant, sich für längere Zeit auf dem afrikanischen Kontinent aufzuhalten, sollte zusätzlich über eine Prophylaxe gegen Hepatitis A und B, Typhus sowie Tollwut nachdenken – und auch Cholera ist immer wieder ein Thema, gerade in Südafrikas nördlichen Provinzen. „Am besten, Sie lassen sich rechtzeitig vor Ihrer Abreise von einem tropenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten und Ihren Impfschutz individuell anpassen. So steht einem afrikanischen Sommermärchen – wenigstens aus medizinischer Sicht – erstmal nichts im Weg“, rät der DKV-Experte.

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Reiseapotheke zusammenstellen

Mit einer gut ausgestatteten Reiseapotheke lassen sich leichte Beschwerden und kleinere Wehwehchen, wie etwa Kopfschmerzen oder Schürfwunden, zumeist gut und schnell beheben, ohne, dass man sofort einen Arzt aufsuchen muss. So gehören neben Verbandszeug und Desinfektionsmittel auf jeden Fall ein Fieberthermometer sowie Medikamente gegen Durchfall und Erbrechen in die Reiseapotheke. „Auch ein Elektrolytpräparat gegen den bei Magen- und Darmproblemen oft auftretenden Flüssigkeitsverlust sollte nicht fehlen“, ergänzt Dr. Wolfgang Reuter von der DKV Deutsche Krankenversicherung. Natürlich soll und kann aber eine – auch noch so gut ausgestattete – Reiseapotheke niemals einen ausgebildeten Mediziner ersetzen. „Lassen die Beschwerden nicht schnell deutlich nach oder verschlechtert sich der Zustand des Erkrankten sogar weiter, sollte unbedingt ein Arzt vor Ort aufgesucht werden“, mahnt der erfahrene Mediziner und hat auch für diesen Fall einen Tipp parat: „Private Kliniken sind in Südafrika zumeist mit europäischen Standards vergleichbar – von öffentlichen Krankeneinrichtungen ist dagegen eher abzuraten.“ Allerdings sollten sich deutsche Reisende über Eines im Klaren sein: Behandlungskosten sind am Kap immer sofort fällig und können zum Teil erhebliche Summen erreichen. Eine private Reisekrankenversicherung ist daher ein Muss für jeden Fußballfan, der die deutsche Elf vor Ort unterstützen möchte.

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Ansteckungsrisiko minimieren

"Damit Fußballtouristen von ihrem Trip an den südlichen Zipfel Afrikas neben tollen Fotos und schönen Erinnerungen keine unerwünschten Andenken mitbringen, sollten sie einige hygienische Grundregeln beachten“, so der Mediziner Dr. Wolfgang Reuter. Aus Schutz vor Infektionskrankheiten sollte man kein Leitungswasser trinken. Wer einen Ausflug in einen der zahlreichen Nationalparks plant oder sich für längere Zeit im äußersten Norden des Landes aufhält, sollte vor Abreise einen Tropenmediziner konsultieren und während seines Aufenthalts stets unter einem Moskitonetz schlafen – denn Teile Südafrikas sind Malaria-Gebiet. Wichtig ist auch die Vorbeugung einer Ansteckung mit HIV, denn das Virus ist in Südafrika weit verbreitet. Kondome sollten am besten schon mit ins Reisegepäck. Und auch für Fußball-Touristen, die sich ausschließlich in malariafreien Gegenden aufhalten, hat der Mediziner einen wichtigen Rat: „Obwohl in Südafrika im Juni und Juli Winter herrscht, hat die Sonne eine wesentlich stärkere Wirkung als bei uns. Deshalb sollte man unbedingt für ausreichend Sonnenschutz sorgen – auch und gerade auf einer Tribüne im Fußballstadion.“

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Wahl des behandelnden Arztes

Wer als gesetzlich versicherter Patient die Klinik und den behandelnden Arzt auswählen möchte, sollte sich diese Option durch den Abschluss einer privaten Krankenhauszusatzversicherung sichern. „Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kommt der Patient in der Regel nämlich lediglich in das nächstgelegene Vertragskrankenhaus und dort in Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt“, erläutern die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Die meist höher liegenden Kosten für die Betreuung durch Chefärzte sowie ausgewiesene Spezialisten oder gefragte Operateure übernimmt dann eine private Zusatzversicherung. Dabei können die Leistungen für die Vergütung des Arztes vom üblichen Regelsatz bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung und möglicherweise sogar darüber hinaus individuell vereinbart werden. Hinsichtlich der freien Krankenhauswahl sollte geklärt werden, ob die private Zusatzversicherung die kompletten Unterkunftskosten übernimmt, wenn die gesetzliche Kasse keine Leistungen erbringt. Daher empfiehlt sich in jedem Fall eine Klärung sowohl mit der gesetzlichen als auch mit der privaten Versicherung vor einem Aufenthalt.

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Einzelzimmer im Krankenhaus

Fast niemand ist gerne im Krankenhaus – zumindest nicht als Patient. Denn – einmal abgesehen von der meist unerfreulichen Ursache für den Aufenthalt – versprechen in der Regel weder die meist ungewohnte Kost noch der stramme Tages- und Nachtrhythmus eine wirklich „gute Zeit“ während der Genesung. Dabei können längst nicht nur privat voll versicherte Patienten ihren Aufenthalt ein wenig komfortabler gestalten. „Sonderleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind durchaus auch für Kassenpatienten möglich“, erklären die Gesundheits-Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Und zwar durch eine private Krankenhauszusatzversicherung, die jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen kann.“ Der Vorteil: Auch gesetzlich Versicherte kommen so in den Genuss von privaten Zusatzleistungen – wie eben ein Einzel- oder Zweibettzimmer.

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Alternative Heilmethoden

Ob Homöopathie, Akupunktur oder Chinesische Medizin – manchmal können alternative Heilmethoden wahre Wunder wirken. Laut internationaler Schätzungen nutzen mehr als 100 Millionen EU-Bürger die Angebote der so genannten Komplementärmedizin. Doch werden die Kosten für viele dieser Therapien nicht oder nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland übernommen. Die Gesundheits-Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung raten daher: „Wer trotzdem nicht auf Leistungen wie etwa die Behandlung durch bestimmte Heilpraktiker verzichten möchte, muss deshalb meist selbst bezahlen.“ Alternativ können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen hierfür eine entsprechende private Zusatzversicherung abschließen, die zusätzliche Kosten für Heilmethoden, Therapien und auch Medikamente zu einem zuvor vereinbarten Anteil übernimmt.

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Piercing- und Tattoo-Studios: Vorsicht ist angebracht!

Piercings und Tattoos sind besonders bei der Altersgruppe der 20- bis 30-Jährigen zum festen Bestandteil des Körperschmucks geworden. Doch bevor man sich einem entsprechenden Eingriff unterzieht, lohnt sich ein kritischer Blick auf das gewählte Studio, so der Rat der DKV-Experten. Dabei sollten die Kunden besonders auf die gebotene Hygiene achten, denn Infektionen stellen bei Tattoos und Piercings das größte Risiko dar. Ein abgetrennter Behandlungsraum, das Waschbecken außer Reichweite der Behandlungsliege, um Infektionen durch Spritzwasser zu vermeiden, steril verpackte Instrumente und Schmuckstücke sowie Piercer bzw. Tätowierer, die ihre Hände vorab desinfizieren und sterile Handschuhe tragen – auf diese Standards sollten Kunden im eigenen Interesse unbedingt bestehen.

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Folgeschäden von Piercings und Tattoos

Obwohl ihre Leistungen buchstäblich „unter die Haut“ gehen, benötigen die Betreiber von Piercing- oder Tattoo-Studios keine medizinische Ausbildung, sondern nur einen Gewerbeschein. So haben dauerhafte Verschönerungen in Form von Piercings und Tattoos nicht selten unschöne Folgen: Schmerzhafte Entzündungen stehen dabei an erster Stelle – dicht gefolgt von den finanziellen Folgen für deren Behandlung. Denn laut den Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung sind Ärzte und Krankenhäuser seit 2008 verpflichtet, den Krankenkassen Schäden von Piercings, Tätowierungen oder anderer medizinisch nicht notwendiger Schönheitsoperationen mit Angaben über die Patienten mitzuteilen. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie einen Teil der Behandlungskosten der Krankenkasse zurückerstatten müssen, da es sich bei medizinischen Folgeschäden um eine selbstverschuldete Krankheit handelt. Schließlich hat sich der Patient freiwillig dem körperlichen Eingriff des Piercers oder Tätowierers unterzogen.

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TÜV für die Zähne

Blendend weiße Zähne wie die Hollywood-Stars sind für viele ein Traum. Ein erster Schritt dahin ist eine regelmäßige Zahnpflege, die so genannte Prophylaxe. Dieser „Vorsorge-TÜV“ für die Zähne macht nicht nur das Lächeln wieder strahlender, sondern ist eine wichtige Maßnahme, um Karies und Parodontitis (chronische Entzündung des Zahnhalteapparates) im Keim zu ersticken. Die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung weisen allerdings darauf hin, dass es auch hier Unterschiede gibt: „Zweimal im Jahr die Zähne eine halbe Stunde lang reinigen zu lassen, hat zwar einen optischen Effekt. Aber zu einer wirksamen Prophylaxe sollte eine genaue Diagnose des individuellen Parodontitis- sowie Kariesrisikos gehören.“ Darauf aufbauend kann anschließend ein persönlicher Zahnpflegeplan für den Patienten erstellt werden.

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Gesundheitliche Vorsorge für Frauen

Regelmäßige Vorsorge ist das A und O bei der Früherkennung von Krankheiten. Denn: Je eher diagnostiziert, desto besser die Heilungschancen. Daher haben die Krankenkassen ein umfassendes Vorsorge-Paket geschnürt, um den Versicherten bestmögliche Prävention zu bieten. Für einen optimalen Schutz ist es ratsam, die Vorsorgeuntersuchungen auch im empfohlenen Turnus wahrzunehmen, so die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Für Frauen beginnt dieser bereits ab dem 20. Lebensjahr mit der jährlichen gynäkologischen Krebs-Vorsorgeuntersuchung. Ab dem 30. Geburtstag übernehmen die Krankenkassen zudem die Kosten der Brustkrebsuntersuchung, zu der auch die Einweisung in die Selbstuntersuchung durch den Arzt gehört. Dies ist besonders wichtig, da rund 70 Prozent der bösartigen Tumore von betroffenen Frauen selbst entdeckt werden. Frauen im Alter zwischen 50 und 69 sollten außerdem jährlich zur Mammographie gehen: Auch dieses spezielle Röntgenverfahren zur Brustkrebsfrüherkennung ist Bestandteil des Vorsorge-Programms.

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Gesundheitliche Vorsorge für Jüngere

Erste Anzeichen für den Beginn von Herz-Kreislauf- oder Stoffwechsel-Erkrankungen oder auch bösartige Hautveränderungen zeigen sich häufig bereits in jüngeren Jahren, erklären die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Daher übernehmen die Krankenkassen für Männer und Frauen ab 35 Jahren den so genannten Gesundheits-Check-Up, der alle zwei Jahre wiederholt werden sollte. Im Rahmen des Checks führt der Hausarzt eine gründliche körperliche Untersuchung durch, das Blut wird auf Gesamtcholesterin und Glukose überprüft, eine Urinuntersuchung (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit) gibt weiteren Aufschluss über den Gesundheitszustand. Zu diesem „Gesundheits-TÜV“ gehört auch der Besuch beim Dermatologen: Er überprüft alle zwei Jahre, ob es Veränderungen an der Haut gibt, die auf eine Krebserkrankung hindeuten könnten.

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Gesundheitliche Vorsorge für Ältere

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Frauen wie Männer ab dem 50. Lebensjahr einmal jährlich Zeit für eine Dickdarm- und Rektumuntersuchung (Abtasten des Enddarms, Test auf Blut im Stuhl) nehmen. Diese Untersuchung gehört seit 2002 zu den Vorsorgeuntersuchungen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Ziel ist es, frühzeitig die Polypen aufzuspüren, die sich im Lauf der Jahre zu bösartigen Zellen entwickeln können, erklären die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Zudem werden ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich zwei Darmspiegelungen in einem Zeitraum von zehn Jahren erstattet. Prävention lohnt sich: Studien haben ergeben, dass der jährliche Hämokulttest (Test auf verstecktes Blut im Stuhl) in Kombination mit einer Vorsorge-Darmspiegelung alle zehn Jahre das Darmkrebsrisiko um bis zu 90 Prozent verringert. Diese Vorsorge-Untersuchungen werden von privaten wie gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Verträge der Privaten Krankenversicherungen umfassen häufig weitere Präventions-Untersuchungen – welche das sind, sollte man im Gespräch mit der Versicherung klären.

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Rundumschutz vor FSME

Keine Angst vor dem Zeckenbiss mit der richtigen Impfung

Wandern, spielen, laufen: Bis Kinder und Naturfreunde die Tage wieder im Freien verbringen können, dauert es noch. Dennoch ist jetzt der richtige Moment, um sich umfassend vor der Frühsommer-Meningoenzephalitis, besser bekannt unter der Abkürzung FSME, zu schützen. Dieser gefährliche Erreger wird von der Zecke übertragen: Durch ihren Biss kann die fieberhafte Erkrankung der Hirnhäute, teils auch des Gehirns und des Rückenmarks, ausgelöst werden. „Die beste 
Prävention ist, teils auch des Gehirns und des Rückenmarks, ausgelöst werden. „Die beste Prävention ist, bereits jetzt mit der mehrstufigen Impfung zu beginnen“, raten daher die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Dieser Schutz ist speziell für Erwachsene und Kinder, die sich viel im Freien aufhalten, unerlässlich: Denn die Lieblingsplätze der Zecke sind hohes Gras oder das Unterholz. Zwar gelten bisher nur Teile Deutschlands als FSME-Risikogebiete – das bedeutet, dass nur hier die Zecken den lebensbedrohlichen Erreger in sich tragen. Doch diese Gebiete weiten sich ständig aus. Studien haben ergeben, dass dort bereits bei jedem zehnten Zeckenbiss der Erreger an den Menschen weitergegeben wird.

Dreifach hält besser

FSME hat keine Chance, wenn man sich richtig impft. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ein sicherer Schutz vor der Erkrankung erst nach allen drei Impfungen zu erwarten ist. Nach der Erstimpfung folgt zwei bis zwölf Wochen später die Zweitimpfung, wiederum neun bis zwölf Monate später die dritte. Für Eilige gibt es aber auch eine Schnellimmunisierung: Die Impfung kann bereits sieben und 21 Tage nach der Erstimpfung wiederholt werden. Eine Auffrischung sollte dann nach einem und drei bis fünf Jahren erfolgen.

Impfkosten

Entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Impfkosten für die Versicherten, die in den ausgewiesenen Risikogebieten wohnen. Welche das sind, das ermittelt das Robert-Koch-Institut jedes Jahr – aktuell hat es über 130 Regionen in Deutschland gekennzeichnet. Bei einigen Krankenversicherungen zählt diese Impfung zu den sogenannten Satzungsleistungen. In diesem Fall kommen sie auch dann für die Impfkosten auf, wenn die Versicherten nicht im Risikogebiet wohnen. Hier empfiehlt sich ein Anruf bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse, um die Kostenübernahme und die Modalitäten im individuellen Fall abzuklären. Ebenfalls wichtig zu wissen: In der Regel muss man als Versicherter in Vorleistung gehen und die Impfkosten anschließend direkt mit dem Versicherungsinstitut abrechnen. Aufgrund der von der privaten Krankenversicherung (PKV) angebotenen Tarifvielfalt ist die Kostenübernahme für Schutzimpfungen nicht einheitlich geregelt. Vielmehr ist der Leistungsanspruch für Schutzimpfungen abhängig vom versicherten Tarif. PKV-Versicherten ist daher zu empfehlen, die Kostenübernahme rechtzeitig mit ihrer Versicherung abzuklären.

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Rechtzeitig informieren: Reiseschutzimpfungen

Wer einen Urlaub in exotische Länder plant, sollte sich frühzeitig über die notwendigen Reiseimpfungen informieren, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Besteht das Risiko, sich am Reiseziel mit Cholera oder Hepatitis zu infizieren, welche Form der Malariaprophylaxe ist sinnvoll, besteht der Tetanus-Schutz noch? Für diese Fragen ist der Arzt der richtige Ansprechpartner. Sind mehrere Impfungen notwendig, erstellt er auch den Impfplan, denn nicht alle Impfungen können gleichzeitig durchgeführt werden. Nicht zu vergessen: Oft sind auch nach der Rückkehr aus dem Ferienland noch Auffrischungsimpfungen bzw. die weitere Einnahme von Medikamenten, etwa Malariatabletten, notwendig. Die Erstattung von Aufwendungen für eine reisemedizinische Beratung und Impfung ist abhängig vom versicherten Tarif. Nähere Informationen über mögliche Gesundheitsrisiken bei Reisen nach Afrika, Asien und Südamerika sind beim Berliner Institut für Tropenmedizin zu erfragen.

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Schutz vor Herzinfarkt durch Grippeimpfung

Mit Blick auf die bevorstehende Grippezeit verweist die DKV Deutsche Krankenversicherung auf eine aktuelle Studie des University College London, in der ein Zusammenhang zwischen Grippe und Herzinfarkt nachgewiesen wurde, wenn sich in den Blutgefäßen bereits Ablagerungen gebildet haben. Dies unterstreicht den Rat vieler Ärzte, dass sich besonders ältere Menschen gegen die saisonale Grippe impfen lassen sollten. So wird diese Vorsorgemaßnahme von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin für alle Personen über 60 Jahre empfohlen. Denn laut Gesundheitsministerium sterben jährlich 5.000 bis 8.000 Menschen an den Folgen einer Influenza-Erkrankung. Die Grippeimpfung muss jedes Jahr erneuert werden, da der Schutz nur neun bis zwölf Monate vorhält. Allerdings schützt der Wirkstoff nicht vor normalen Erkältungen, den so genannten „grippalen Infekten“. Geimpft wird mit einem Totimpfstoff, der sich aus abgetöteten Influenza-Viren zusammensetzt. Potentielle Nebenwirkungen sind erhöhte Temperatur, Magen-Darm-Beschwerden und Abgeschlagenheit.

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Ärgernis Kopflaus

Zu den besonders ungeliebten, aber häufig unvermeidlichen Themen an Elternabenden in Kindertagesstätten und Schulen gehört das Auftreten von Kopfläusen. Sie leben und vermehren sich im Kopfhaar – und bevorzugen dabei im Übrigen eine saubere Umgebung, erläutern die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Damit widersprechen sie der landläufigen Annahme, mangelnde Hygiene sei die Ursache für das Auftreten der lästigen Parasiten. Besonders in Einrichtungen, in denen im wörtlichen Sinn „die Köpfe zusammengesteckt“ werden, übertragen sich die nahezu unsichtbaren Quälgeister oft rasend schnell. Da Läuse bereits nach 55 Stunden ohne Nahrung sterben, reicht es, Gegenstände, die mit den Läusen in Kontakt geraten sein könnten, wie Mützen oder Spielzeug, für diesen Zeitraum in gut verschlossenen Tüten wegzupacken. Tagelanges Einfrieren in der Kühltruhe, wie vielfach empfohlen, ist nicht notwendig. Je frühzeitiger Eltern die Haare ihrer von Läusen befallenen Kinder mit entsprechenden Mitteln behandeln sowie durch sorgfältiges Auskämmen über einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen die verbleibenden Nissen entfernen, desto sicherer ist eine erfolgreiche Behandlung.

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