Als Antragsteller werden Sie nach dem Online-Abschluss der Versicherungsnehmer dieser Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie tätigen den Abschluss und benennen die versicherten Personen. Versicherte Person können Sie selbst sein, jedoch auch andere Personen, wie z.B. Ihre Ehegattin oder Ihre Kinder. Als Antragsteller und damit Versicherungsnehmer übernehmen Sie die Pflicht zur Zahlung der Beiträge.