Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegeversicherung seit 1. Januar 1995 ambulante, seit 1. Juli 1996 auch stationäre Pflegekosten. Die Höhe der versicherten Kosten richtet sich nach der Pflegestufe. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Pflichtmitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind kraft Gesetzes in der Pflegekasse ihrer Krankenkasse pflegeversichert.
Wenn Sie eine private Krankenvollversicherung abschließen möchten, sind Sie verpflichtet, eine Private Pflegeversicherung abzuschließen, deren Leistungen mindestens denen der Sozialen Pflegeversicherung entsprechen.