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Bedarfsanalyse: Privatpatient beim Arzt

Mit den DKV-Tarifen besteht die Möglichkeit, sich beim Arzt oder Zahnarzt als Privatpatient behandeln zu lassen. Von Ihrer Krankenkasse benötigen Sie dafür die Zusage, dass Ihnen der gesetzlich vorgesehene Kostensatz erstattet wird.

Die DKV-Tarife sichern in diesem Fall die Mehrkosten einer privatärztlichen Behandlung ab, die Ihnen über den Erstattungssatz der Krankenkasse hinaus anfallen.