Sind Sie Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe?
Sie können als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Freiberufler die Vorteile der DKV-Gruppenversicherung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür: Über Ihren Arbeitgeber oder Ihren Berufsverband besteht ein Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV.