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Tarif AVF: Versicherungsbeginn

Ihr Versicherungsvertrag beginnt mit dem hier vereinbarten Beginn. Dieser ist stets der Erste eines Monats. Von diesem Moment an haben Sie Versicherungsschutz, es sei denn, Sie tätigen diesen Abschluss erst nach dem angegebenen Versicherungsbeginn.

Bitte beachten Sie ferner, dass der Versicherungsschutz erst mit Ihrem Auslandsaufenthalt beginnt.