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Vollversicherung
Die Krankheitskostenvollversicherung bietet Personen einen umfassenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall, die von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nicht erfasst werden (Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 48.600 EUR, Selbstständige, Freiberufler, Beamte usw.).
Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann der Versicherungsschutz individuell auf den jeweiligen Bedarf ausgerichtet werden. Das moderne Tarifangebot der DKV trägt dabei den Bedürfnissen und Wünschen - auch einzelner Berufs- oder Personengruppen - Rechnung.
Der Beitrag für eine private Krankheitskostenvollversicherung ist häufig preiswerter als erwartet.
Ergänzungsversicherung
Die Ergänzungsversicherungen der DKV sehen einen sinnvollen Versicherungsschutz für einzelne Leistungsbereiche vor. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die den Versicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen und abrunden.
Versichert werden können z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus sowie erstattungsfähige Restkosten für eine ambulante Behandlung, die dem Versicherten als Kassenpatient verbleiben können.
Gesundheitsvorsorge
Mit den neuen Tarifen der DKV können Sie innovative und fortschrittliche Vorsorgemedizin in Anspruch nehmen. Diese privaten Zusatzversicherungen bieten Ihnen einen zusätzlichen Schutz im Bereich der ambulanten Vorsorge. Die Leistungen knüpfen grundsätzlich dort an, wo Ihr herkömmlicher Versicherungsschutz endet oder noch gar nicht begonnen hat.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld kann Sie vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit schützen.
Krankenhaustagegeld
Für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes wird ein individuell vereinbartes Tagegeld gezahlt, von dem dann z.B. kleinere Extras wie Blumen und Zeitschriften oder aber auch eine Haushaltshilfe oder Fahrkosten der Angehörigen finanziert werden können.



