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Formularhilfen

Bedarfsanalyse: Gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen

Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz bei zahlreichen Leistungsfällen, die nicht oder nur zum Teil in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgedeckt sind. So sehen die Zusatzversicherungen der DKV z.B. ergänzende Leistungen für Sehhilfen vor oder können auch die Praxisgebühr für den Arztbesuch abdecken. Damit bleibt Ihr individueller finanzieller Beitrag im Rahmen.