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Archiv Verbraucherinformationen 2010

Nützliche Informationen rund um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.

 

Themen

In weiser Voraussicht

Vorausschauen und vorsorgen 
Eine Geburtstagstorte, üppig bestückt mit 80 leuchtenden Kerzen – jeder zweite Deutsche könnte in den Genuss dieses grandiosen Anblicks kommen. Denn 50 Prozent der Männer hierzulande werden laut Statistischem Bundesamt ihren 80., die Hälfte der Frauen sogar ihren 85. Geburtstag feiern. Doch die Aussicht auf ein stolzes Alter wirft auch ernsthafte Fragen auf. Etwa wer die eigenen Geschäfte übernimmt, wenn man plötzlich ausfällt. Oder wer den eigenen Willen durchsetzt, wenn man ihn selbst nicht mehr formulieren kann. Über die reine Erbschafts- und Nachfolgeplanung hinaus wird es heutzutage zunehmend wichtig, auch für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit umfassende Vorsorge zu betreiben. „Ein Testament allein ist in der Regel nicht ausreichend“, wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung und raten: „Damit Angehörige oder Vertrauenspersonen im Ernstfall rasch und in Ihrem Sinne handeln können, sollten Sie sie mit Vollmachten ausstatten.“ Was nämlich Viele nicht wissen: Selbst der Ehepartner oder eigene Kinder müssen sonst oft zeitraubende gerichtliche Umwege gehen, um stellvertretend wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen oder dringende Bankgeschäfte abzuwickeln. Grundsätzlich empfiehlt sich hier eine General- und Vorsorgevollmacht, die notariell beglaubigt sein sollte. 
 
Medizinische Grenzen genau festlegen 
Eine Stimme bei medizinischen Entscheidungen haben, selbst wenn man sich nicht mehr mitteilen kann – das ist der Sinn eine Patientenverfügung. Hierin lässt sich beizeiten festlegen, wie lange und mit welchen Methoden man im Ernstfall behandelt werden möchte. Um seinen Willen festzuhalten reicht grundsätzlich eine schriftliche Abfassung, die keine vorgeschriebene Form erfüllen muss. „Der Behandlungswunsch muss aber so konkret wie möglich erkennbar sein“, raten die Experten der ERGO Lebensversicherung. Allgemeine Formulierungen wie „Verzicht auf Apparatemedizin“ sind dagegen missverständlich. Besser ist es, explizite Situationen zu nennen und zu begründen, warum man in diesen nicht weiter behandelt werden möchte. Einen praktischen Wegweiser bieten hier Formulierungshilfen, wie sie etwa das Bundesjustizministerium oder die Ärztekammern anbieten. „Je genauer auch die persönlichen Gründe für die Patientenverfügung dargelegt werden, desto besser können später Ärzte und Vorsorgebevollmächtigte in Zweifelsfällen entscheiden“, raten die ERGO-Experten. 
  
Die Lieben finanziell absichern
Wer mitten im Leben steht, verdrängt gern den Gedanken, dass manchmal schon ein kleiner Moment alles verändern kann: Wird beispielsweise ein Elternteil plötzlich aus dem Leben gerissen, müssen die Hinterbliebenen nicht nur mit dem menschlichen Verlust fertig werden: „Wo eine entsprechende Vorsorge fehlt, steht die Familie in diesem Fall nicht selten auch wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand: „Der Staat kann mit durchschnittlich 551 Euro Witwenrente die entstandene Lücke keinesfalls schließen“, wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung. In solchen Fällen bietet die Risikolebensversicherung eine verlässliche Absicherung – gerade für Angehörige, die kein eigenes Einkommen erzielen und daher nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Insbesondere für junge Familien mit knappem Haushaltsbudget ist dieser Risikoschutz eine günstige Variante der Absicherung. Wer auch in höherem Alter seine Angehörigen vor finanziellen Belastungen schützen möchte, ist dagegen mit einer Sterbegeldversicherung gut beraten. „Sie deckt die teilweise erheblichen Kosten, die mit dem eigenen Ableben verbunden sind, und gibt damit Vielen das gute Gefühl, schon zu Lebzeiten wichtige Einzelheiten geregelt und finanziell vorgesorgt zu haben“, so die Erfahrung der ERGO-Experten.
 
Quelle: ERGO
www.ergo.de
 

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Was tun bei Fehlsichtigkeit?

Wenn alles verschwimmt… 
Wer schlecht sieht, kann sich mit einer Brille behelfen – so viel ist allgemein bekannt. Doch wissen viele Menschen nicht, dass nicht nur die Ursachen, sondern auch die Natur einer Sehschwäche sehr unterschiedlich sein können. „Neben der Kurz- und Weitsichtigkeit gibt es noch zahlreiche andere Ausprägungen von Fehlsichtigkeit, wie etwa den so genannten Astegmatismus“, klären die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung auf. Bei Kurz- bzw. Weitsichtigkeit werden die einfallenden Lichtstrahlen statt exakt auf der Netzhaut bereits davor oder dahinter gebündelt – das entstehende Bild ist in jedem Falle unscharf. Bei dem auch als Stabsichtigkeit bezeichneten Astegmatismus ist die Hornhaut dagegen stärker oder schwächer gekrümmt als üblich. „Dadurch ist das Bild, das der Fehlsichtige von seiner Umwelt wahrnimmt, verzerrt“, erklären die DKV-Experten und ergänzen: „Da das Auge permanent versucht, die falsche Darstellung auszugleichen, kommt es hierbei häufig zu einer Überanstrengung des Seh-Organs, die nicht selten in starken Kopfschmerzen endet.“ Die richtige Sehhilfe – in manchen Fällen auch ein operativer Eingriff – kann bei unterschiedlichen Formen der Fehlsichtigkeit aber Abhilfe schaffen und mitunter sogar nachhaltig verhindern, dass sich das Sehvermögen weiter verschlechtert.
 
Glas und Plastik für den vollen Durchblick 
Wird eine Brille nötig, sollten sich Betroffene bei der Wahl des passenden Gestells und der richtigen Gläser unbedingt in die erfahrenen Hände eines Profis begeben. Denn obwohl die Versuchung groß ist, zu einer kostengünstigen Sehhilfe zu greifen, spart man mit Billigprodukten aus dem Supermarkt am falschen Ende. Der Grund: Ist eine Brille nicht optimal auf den Träger eingestellt, kann die Sehfähigkeit des Betroffenen sogar dauerhaft Schaden nehmen. „Achten Sie deshalb lieber schon beim Abschluss Ihrer Krankenversicherung darauf, dass diese einen möglichst großen Anteil der nötigen Aufwendungen für Sehhilfen übernimmt“, raten die DKV-Experten. Allerdings stoßen auch professionell angefertigte, perfekt passende Brillen irgendwann an ihre Grenzen. „Unterscheiden sich etwa die Dioptrien-Werte links und rechts zu sehr voneinander, kann es sein, dass Objekte auf einem Auge größer oder kleiner als auf dem anderen dargestellt werden. Je größer der Größenunterschied, desto schwieriger wird es für das Gehirn, beide Bilder zu einem zusammenzufügen“, erklären die Experten der DKV. Abhilfe können hier zum Beispiel Kontaktlinsen schaffen, die – anders als Brillen – keinen oder nur einen geringen Größen verzerrenden Effekt haben. Doch auch Haftschalen sind nicht für jeden die optimale Lösung: „Während manche Menschen überhaupt keine Probleme damit haben, finden andere das Fremdkörpergefühl im Auge unerträglich, leiden an chronischen Entzündungen, reagieren allergisch oder verfügen über zu wenig Tränenflüssigkeit, um Auge und Kontaktlinse feucht genug zu halten“, so die DKV-Experten. Ihr Tipp: Manchmal lassen sich die Beschwerden schon durch einen Umstieg von harten auf so genannte weiche Kontaktlinsen beheben.
 
Für die Optik unters Messer? 
Eine in den letzten Jahren immer mehr „in Mode“ gekommenen Alternative zu Brille und Co. ist die so genannte LASIK-Technik. Hierbei handelt es sich um einen operativen Eingriff, der in der Regel ambulant und unter lokaler Betäubung durchgeführt wird. Während der Behandlung trägt ein so genannter „Excimer-Laser“ dabei soviel Gewebe im Auge ab, bis die Fehlsichtigkeit behoben ist. „Zwar ist die Sehschärfe im Anschluss noch für einige Tage eingeschränkt, doch häufig kann sich das Ergebnis bereits nach wenigen Wochen im wahrsten Sinne des Wortes ‚sehen’ lassen“, bestätigen die Experten. Wie bei allen operativen Eingriffen besteht allerdings auch hier ein gewisses Rest-Risiko: Nicht immer stellt sich der erhoffte Effekt ein und manchmal verschlechtert sich der Befund im Anschluss an die OP sogar. Die relativ kostenintensive Behandlungsmethode eignet sich bei Kurzsichtigkeit von bis zu -10 Dioptrien und kann auch zur Korrektur von Weitsichtigkeit oder Astigmatismus eingesetzt werden. Private Krankenversicherungen wie die DKV übernehmen bei medizinisch notwendigen Eingriffen, abhängig vom gewählten Tarif, bis zu 100 Prozent der anfallenden Behandlungskosten. Voraussetzung ist, dass die medizinische Indikation des Eingriffs durch einen ausführlichen augenärztlichen Behandlungs- und Befundbericht bestätigt wird. Da der Gesetzgeber bislang keine eindeutige Honorierung für die LASIK vorsieht, empfiehlt es sich, die Erstattungshöhe vorab mit dem Versicherer zu klären.
 
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
 
 
 

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Mit Schwung auf die Piste – und im Helikopter zurück...

Endlich ist es wieder soweit: Es riecht nach Schnee, Pistengaudi und Apres-Ski! Doch Vorsicht: Gerade zu Beginn der Saison ist das Unfallrisiko besonders hoch – steckt vielen Hobby-Fahrern doch noch die lange Sommerpause in den Knochen. Passiert dann etwas während der Abfahrt, kann das nicht nur gesundheitlich schmerz­hafte Folgen haben: Immer wieder fallen Verunglückte aus allen Wolken, wenn sie für die immensen Bergungskosten oder den teuren Krankenrücktransport zur Kasse gebeten werden. Dabei ließen sich zumindest diese finanziellen „Schmerzen“ ganz einfach verhindern, weiß Esther Grafwallner, Expertin der ERV Europäische Reiseversicherung.
 
Sicher ins Schneevergnügen
Zwar sind gesetzlich versicherte Deutsche üblicherweise auch während ihres Skiurlaubs im europäischen Ausland krankenversichert. Doch unterscheiden sich die nationalen Rahmenbedingungen in Sachen Krankenversicherung teilweise erheblich voneinander – und erreichen nicht immer den hohen Standard, den deutsche Urlauber aus ihrer Heimat gewohnt sind. „Das heißt natürlich nicht, dass Sie sich als deutscher Skitourist im Fall der Fälle Sorgen um eine angemessene medizinische Behandlung machen müssen. Doch kommt mit der späteren Rechnung nicht selten eine dicke Überraschung“, warnt die ERV-Expertin Esther Grafwallner. Denn was viele Urlauber nicht wissen: Ist bei einem Pistenunfall der Einsatz von Bergrettungskräften – oder gar einem Helikopter – nötig, bleibt der Verunglückte in der Regel zumindest auf einem Großteil der Kosten sitzen.  
 
Teures Krankenbett in der Ferne 
Doch nicht nur die lebensrettende Bergungsaktion im Gebirge kann skibegeisterte Unglücksraben teuer zu stehen kommen. Auch Medikamente und Therapiemaßnahmen sind aufgrund abweichender Zuzahlungsvorschriften im Ausland oft teurer als in der Bundesrepublik. Da liegt der Gedanke an einen schnellstmöglichen Heimtransport nahe –„schließlich ist auch die Vorstellung, wochenlang in einem fremden Land und weit weg von der Familie im Krankenhausbett zu liegen, für die meisten Verunglückten nur schwer zu ertragen“, weiß die ERV-Expertin. Allerdings machen schwere Verletzungen und komplizierte Brüche, die gerade bei Skiunfällen häufig vorkommen, eine schnelle Heimreise nicht nur schwierig, sondern auch teuer: Die oft einzige Möglichkeit ist dann ein professioneller Krankenrücktransport, der grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird.  
 
Sicher wieder zurück 
„Damit die Folgen eines Skiunfalls zumindest kein finanzielles Trauma bedeuten, sollten sich Reisende daher gut absichern – und zwar am besten noch vor ihrem ersten Trip in die Berge“, mahnt die Reise-Expertin der ERV. „Achten Sie beim Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung unbedingt darauf, dass die Kosten auch für aufwändigere Rettungsaktionen in ausreichendem Maße übernommen werden und dass Sie im Fall des Falles nicht auf hohen Medikamentenrechnungen oder teuren Behandlungskosten sitzen bleiben.“ Was die Leistungsübernahme im Fall eines Krankenrücktransports angeht, so rät die Versicherungsexpertin hier vor dem Abschluss zu einem kritischen Blick in die Vertragsunterlagen: Ist dort nämlich lediglich von „medizinischer Notwendigkeit“ die Rede, sind nur die Fälle versichert, in denen der Rücktransport notwendig ist, um die erforderliche Behandlung zu gewährleisten. Der Wunsch des Patienten, lieber zuhause zu genesen, ist dann nicht relevant. „Vergewissern Sie sich deshalb unbedingt, dass auch der ‚medizinisch sinnvolle’ Krankenrücktransport übernommen wird“, rät die Reise-Expertin.
 
Quelle: ERGO
www.ergo.de

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Sicher unterwegs im Schnee

Winterausstattung fürs Auto 
Wer sich und andere beim Autofahren im Winter nicht unnötig gefährden will, für den sind Winterreifen eine Selbstverständlichkeit – sollte man meinen. Doch ohne eindeutige gesetzliche Winterreifen-Pflicht „drückten“ sich bisher jedes Jahr zahlreiche Autofahrer darum, wintertaugliche Pneus aufzuziehen. „Nicht selten ein fataler Fehler“, so die Experten der ERGO, denn immer häufiger verschwinden auch die nördlich des Main gelegenen Bundesländer – zumindest für einige Tage – unter einer dicken Puderzuckerschicht. „Wer dann nicht mindestens auf so genannten ‚Ganzjahresreifen’ unterwegs ist, verliert auf dem verschneitem Untergrund schnell die Kontrolle über sein Fahrzeug und ist danach um eine teure und oft schmerzliche Lektion reicher.“ Möchte man mit dem eigenen Auto auch in höheren Lagen, wie beispielsweise den deutschen Mittelgebirgen oder den Alpen, gut durch den Winter kommen, gehören nach Meinung der ERGO-Experten zudem Schneeketten zur Grundausstattung – genauso wie Eiskratzer, Frostschutzmittel, Handbesen, Türschlossenteiser und die (in vielen unserer Nachbarländern bereits zwingend vorgeschriebenen) Warnwesten für den Pannenfall.
 
 
Wintersportgeräte sicher transportieren 
Zieht es die ganze Familie einmal im Jahr auf die Schneepisten dieser Welt, stößt die treue Familienkutsche rein platztechnisch oft schnell an ihre Grenzen. Denn neben Kind und Kegel sollen ja meist mindestens vier paar Ski nebst Stöcken, das ein oder andere Snowboard und natürlich die passenden Pistenoutfits mit auf die Reise – am besten im eigentlich geräumigen Kofferraum. Doch ist hier Vorsicht geboten: „Wintersportgerät ist sperrig und hat meist spitze und scharfe Kanten. Bei einem plötzlichen Bremsmanöver verwandeln sich Board und Co. so schnell in lebensgefährliche Geschosse. Und um alles wirklich sicher zu verstauen, ist leider meist nicht genug Platz“, warnen die ERGO-Experten und raten: „Besser, Sie verstauen Ihr Wintersport-Equipment gleich außerhalb der Fahrgastzelle: Möglichst in einem (beispielsweise vom TÜV) geprüften und fest montierten, geschlossenen Dach- oder Heckgepäckträger.“
 
Quelle: ERGO
www.ergo.de 
 
 
Vorbereitet in den Winterurlaub 
Nicht jeder Skitrip ist von langer Hand geplant. „Doch auch wenn es einmal spontan ins nahe gelegene Wintersport-Ausland geht, sollten deutsche Skitouristen sich unbedingt vorab über ihren Versicherungsschutz vor Ort informieren“, empfehlen die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung. Denn: Trotz einheitlicher Europäischer Krankenkassenkarte (EHIC) ist nicht garantiert, dass nach einem Pistenunfall alle nötigen Rettungskosten automatisch vom jeweiligen staatlichen Versicherungsträger übernommen werden. So bleiben gesetzlich versicherte Deutsche zum Beispiel in Österreich nach einer Bergrettung in der Regel auf den angefallenen Kosten sitzen. Und auch einen Krankenrücktransport ins Heimatland übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen grundsätzlich nicht. Daher raten die Experten der ERV in jedem Fall, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Gut zu wissen: Eine günstige Jahresversicherung lohnt sich bereits ab zwei Trips ins Ausland und gerade bei Spontan-Reisen muss man sich im Vorfeld um nichts mehr kümmern.
 
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung
 
 
 

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Deutsche Rentner leben gefährlich…Senioren-Unfallversicherung

Allein in Deutschland ereignen sich jedes Jahr über neun Millionen Unfälle. Ein Großteil davon nicht etwa in Schule oder Beruf, sondern in den eigenen vier Wänden. Doch wenn in der Freizeit etwas passiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Ein Umstand, der gerade der hoch-aktiven Generation 55+ zum Verhängnis werden könnte. Denn wer seinen wohlverdienten Ruhestand genießt, hat immer „Freizeit“ – und damit keinen gesetzlichen Unfallschutz. Was das für die Betroffenen bedeutet und wie sie sich trotzdem schützen können, weiß Rudolf Kayser von ERGO.
 
 
Genießen? Aber sicher!
Lange vorbei sind die Zeiten, in denen das durchschnittliche Rentnerleben „grau in grau“ und oft wenig abwechslungsreich war. Wer heute seinen Ruhestand vor Augen hat, der sollte bereits frühzeitig planen – schließlich möchte man in der Rente das Leben genießen, Spaß haben und die Welt sehen. Umso ärgerlicher, wenn dann ein plötzliches Ereignis, wie beispielsweise ein komplizierter und schmerzhafter Knochenbruch, die lange geschmiedeten Pläne (erstmal) zunichte macht – oder schlimmer noch: einen bleibenden und womöglich kostspieligen Schaden hinterlässt. 
 
 
Wenn ein Unfall passiert… 
„Gefahren lauern im Grunde immer und überall“, bestätigt ERGO-Experte Kayser. „Doch gerade im fortgeschrittenen Alter kann schon ein kleiner Fehltritt zu schweren und langwierigen Verletzungen führen. Denn leider lassen ja auch die Selbstheilungskräfte des Körpers zunehmend nach.“ Ein eigentlich simpler Sturz mit dem Fahrrad, beim Wandern im Urlaub oder beim Hausputz endet so schnell in der Klinik. Die anschließende Rehabilitationsphase dauert dann nicht nur wesentlich länger als in jungen Jahren, sondern ist mitunter auch wesentlich kostenintensiver. Und ist nach einem Unfall die Mobilität – etwa durch einen schmerzhaften Oberschenkelhalsbruch – eingeschränkt, stellen sich zudem eine ganze Reihe wichtiger organisatorischer Fragen: Wer erledigt den Haushalt und sorgt für den Partner? Wie komme ich eigentlich zum Arzt oder in die Apotheke? Und wer kümmert sich um das geliebte Haustier? 
 
 
Schnell zurück zur Normalität 
Zwar übernimmt in der Regel die Krankenkasse alle Ausgaben für die notwendige medizinische Behandlung. Für alle anderen Kosten muss der Verunglückte jedoch selbst aufkommen. Sowohl bei besonders komplizierten als auch sehr langen Genesungsphasen entstehen so oft Mehrkosten, die nur schwer zu schultern sind. „Glück im Unglück hat in dieser Situation, wer ausreichend vorgesorgt hat“, bestätigt der ERGO-Experte und rät besonders Menschen ab Mitte 50, zunächst ausführlich zwischen den verschiedenen Angeboten zu vergleichen. „Für die Generation 55+ stehen bei einer privaten Unfallversicherung schließlich ganz andere Sorgen und Probleme im Mittelpunkt als etwa bei einem Mitt-Dreißiger – das sollte sich auch in der entsprechenden Versicherung widerspiegeln.“
Übrigens: Wer oft und gerne mit seinen (minderjährigen) Enkeln in den Urlaub fährt, kann diese bei speziell zugeschnittenen Tarifen auch direkt mitversichern!

Informieren Sie sich auch über den DKV-Assistance-Tarif für Haushaltshilfe nach Krankenhaus und Unfall!


Quelle: ERGO
www.ergo.de

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ERGO-Expertenrat: Welche Vorsorgeuntersuchungen wirklich sinnvoll sind!

Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt können schwere Krankheiten frühzeitig erkennen und so entscheidend zur Heilung beitragen. Welche wichtigen Vorsorgetermine niemand vergessen sollte, erklärt der Arzt Dr. Wolfgang Reuter von der DKV Deutsche Krankenversicherung.
 
 
Welche Untersuchungen sind sinnvoll? 
Eine der wichtigsten und besten Krebsfrüherkennungen, die wir zur Zeit haben, ist der Abstrich vom Gebärmutterhals bei Frauen. Damit können schon Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs erkannt und gut behandelt werden. Ebenso wichtig: die Darmspiegelung zur Vorsorge gegen Darmkrebs ab dem vollendeten 55. Lebensjahr. Nach einer Darmspiegelung ohne Befund kann man ziemlich sicher sein, in den nächsten zehn Jahren keinen Darmkrebs zu bekommen. Unbedingt empfehlenswert sind auch die Röntgenuntersuchung der Brust in einem qualifizierten Zentrum bei Frauen von 50 bis 69 Jahre und die Tastuntersuchung der Prostata bei Männern ab 45. Die jährliche Hautuntersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs ist für Männer und Frauen ab 35 wichtig.
  
 
Hier geht es aber nur um Krebs, was ist mit der Vorsorge gegen andere Krankheiten? 
Auch bei anderen Krankheiten ist eine frühe Diagnose sinnvoll. Daher sollte man etwa ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre einmal zum Arzt gehen, auch wenn man nichts hat. Bei diesem Gesundheits-Check führt der Arzt mit Ihnen ein Beratungsgespräch, untersucht Sie körperlich und prüft einzelne Blutwerte. Wenn er dabei zum Beispiel Bluthochdruck oder beginnende Diabetes entdeckt, können Sie mit Bewegung und gesunder Ernährung viel dagegen tun, oft sogar ohne dass Sie Medikamente einnehmen müssen. 
 
 
Das ist aber ganz schön viel, muss das wirklich alles sein? 
Jeder muss natürlich selbst entscheiden, ob er die angebotenen Untersuchungen wahrnimmt. Derzeit gehen vor allem viele Männer nur zum Arzt, wenn sie Schmerzen haben. Wer aber gesund bleiben möchte, sollte sich auch dann um seinen Körper kümmern, solange er keine Beschwerden hat.
 
Quelle: ERGO
http://www.ergo.de/

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Dem Sommer hinterher – aber fit!

Vorsicht im Bordrestaurant
Flugzeuge sind das bei weitem schnellste Fortbewegungsmittel. Wer in den Urlaub nach New York oder zum Geschäftstermin nach Tokio fliegt, hat dennoch eine lange und kräftezehrende Reise vor sich. Die Bedingungen in großer Höhe, etwa die niedrige Luftfeuchtigkeit oder der veränderte Luftdruck, sind ungewohnte Belastungen für den Organismus. Um diese möglichst gering zu halten, sollten Reisende vor und während des Fluges auf die richtige Ernährung achten: „Langstreckenpassagiere sollten sich vor dem Start mit einem leichten Imbiss und einem Getränk stärken. An Bord sollte man  sich nach Möglichkeit an den Merksatz ‚ viel trinken, wenig essen’ halten. So bleibt der Kreislauf in Schwung und der Körper ist weniger belastet“, lautet die Empfehlung der Experten der ERV Europäische Reiseversicherung. Auf entwässernde Getränke wie Alkohol, Kaffee oder Cola sollten Reisende bewusst verzichten. Um die auf Sparflamme laufende Verdauung zu schonen, ist es ratsam, unterwegs schwere, fetthaltige Mahlzeiten zu meiden. „Für Langstreckenflüge bieten die Fluglinien alternative Gerichte wie Früchtemahlzeiten, leichte oder vegetarische Kost an. Trinken Sie dazu am besten kohlensäurearmes Mineralwasser, Fruchtsäfte oder kohlenhydrat- und elektrolythaltige Getränke“, raten die Reise-Experten der ERV.
 
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung
 
„Economy-Class-Syndrom“ Reisethrombose
Eine ernstzunehmende Gefahr auf langen Flugreisen ist die Reisethrombose, die durch langes und bewegungsarmes Sitzen ausgelöst wird: „Die Zirkulation des Blutes nimmt ab. Dadurch kann es zu Einlagerungen oder gar Verstopfungen in den Blutgefäßen kommen. Die Pumpleistung des Herzens ist dann stark eingeschränkt, was im schlimmsten Fall zu einer Embolie führen kann“, wissen die Gesundheits-Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Besonders gefährdet sind ältere Personen, Schwangere, Übergewichtige und Menschen mit medizinischen Vorbelastungen. Betroffene sollten sich deshalb vor der Reisebuchung vom Arzt ihre Flugtauglichkeit bestätigen lassen. Zur Vorbeugung einer Thrombose empfehlen die DKV-Experten das Tragen weiter, bequemer Kleidung – wer zu geschwollenen Beinen neigt, sollte das Tragen von Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen in Erwägung ziehen, so die DKV-Experten: „Sie verringern das Risiko von Stauungen in den Beinen. Besonders gefährdete Reisende können zudem auch auf spezielle blutverdünnende Medikamente zurückgreifen.“ Generell empfehlen die Gesundheitsexperten jede Form der Bewegung: „Stehen Sie während des Fluges nach Möglichkeit ab und an auf und laufen Sie einige Schritte auf dem Gang. Bewegen Sie während des Sitzens die Füße und spannen Sie die Waden an – das unterstützt die Venen.“ Viele Fluglinien bieten in diesem Sinne auch eine spezielle „Flyrobic“-Gymnastik zur Thrombosevorbeugung an.
 
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
 
 Andere Länder, andere Sitten 
Ein entspannter Urlaub beginnt schon vor der Abreise. Denn wer keine gewissenhaften Vorbereitungen trifft, für den kann der Trip schlimmstenfalls am Einreiseschalter des Zielflughafens schon wieder beendet sein. „Vergewissern Sie sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt, dass Ihre Dokumente gültig sind. Es reicht schon ein abgelaufener Reisepass oder ein fehlendes Visum – und schon kann der Urlaub zu Ende sein, bevor er überhaupt begonnen hat“, warnen die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung. Verbraucher können sich zum Beispiel auf der Homepage des auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) über verschiedene Einreise- und Zollbestimmungen informieren. Auch die Impfempfehlungen für fremde Länder sollten Reisewillige bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Wer trotz aller Vorsicht im Ausland erkrankt oder Opfer eines Unfalls wird, dem hilft eine rechtzeitig abgeschlossene Auslandskrankenversicherung. Hierzu der Rat der ERV-Experten: „Achten Sie beim Abschluss einer solchen Versicherung unbedingt darauf, dass ein ‚medizinisch sinnvoller’ Krankenrücktransport zu den Leistungen gehört. Nur hier kann der Patient im Gegensatz zum ‚medizinisch notwendigen’ mitentscheiden, wann es nach Haus geht. “
 
Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung
 
 
 

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Vorsicht: Laufanfänger unterwegs! Unfallgefahren bei Kindern

Jährlich verunglücken weit über 1,5 Mio. Kinder in Deutschland, und das zum Teil mit schweren Folgen. Die größten Gefahrenquellen liegen dabei nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch in der Freizeit: Über 500.000 schwere Unfälle mit Kindern ereignen sich nämlich jedes Jahr zu Hause, beim Spielen oder beim Sport. Zum Weltkindertag am 20. November 2010 haben die Experten der ERGO deshalb viele nützliche Tipps für besorgte Eltern zusammengestellt, mit denen sich das Unfallrisiko der quirligen Sprößlinge deutlich reduzieren lässt. 
„Ob anfangs auf allen Vieren, später auf den eigenen zwei (wackeligen) Beinen oder schließlich beim Fahrradfahren und Inlinern – Kinder haben einen natürlichen Bewegungsdrang, den Erwachsene gerne unterschätzen“, weiß Rudolf Kayser von ERGO. Da aber sowohl Motorik als auch Reaktionszeit und Gefahrenbewusstsein Jahre brauchen, um sich komplett zu entfalten, sollten vorausschauende Eltern so früh wie möglich damit beginnen, potentielle „Stolperfallen“ zu entschärfen.

 

Noch so klein und schon so mobil 
„Gerade Neugeborene und Kleinkinder unter drei Jahren sollten am besten permanent unter Beobachtung durch einen Erwachsenen stehen“, mahnt ERGO-Experte Kayser, „denn auch, wenn die Kleinen sich eigentlich noch nicht selbstständig fortbewegen können, kann trotzdem jederzeit etwas passieren.“ In einem kurzen, unachtsamen Moment kann ein Säugling so schnell an die Kante des Wickeltischs rollen oder einen kleinen Gegenstand verschlucken. „Spätestens wenn der Nachwuchs in der Lage ist, krabbelnd seine Umwelt zu erkunden, sollten zudem alle übrigen ‚Fallstricke’ wie Treppenzugänge, Küchenschränke in denen Haushaltsreiniger aufbewahrt werden, Steckdosen oder offene Fenster ausreichend gesichert sein“, betont der ERGO-Experte und mahnt: „Denken Sie als Eltern deshalb auch unbedingt daran, dass Betten, Stühle oder Regale in Fensternähe die Kleinen regelrecht einladen, auf ‚Klettertour’ zu gehen!“ 
 
Messer, Schere, Feuer, Licht… 
Diese Gegenstände haben aus gutem Grund nichts in ungeübten Kinderhänden verloren. „Doch sollten Eltern ihre Kinder deswegen auf keinen Fall in die sprichwörtliche ‚Watte’ packen“, so der Rat von Rudolf Kayser. „Besser ist es, die kleinen Menschen allmählich an den Umgang mit diesen Dingen heranzuführen und ihnen mögliche Gefahren begreiflich zu machen.“ Doch Vorsicht: Auch wenn ein Kind theoretisch weiß, dass Feuer nicht nur heiß, sondern auch ziemlich gefährlich ist: Der Drang, selbst auszuprobieren, wie warm „heiß“ denn nun tatsächlich ist, ist häufig leider größer als die Angst. „Achten sie deshalb gerade in der dunklen Jahreszeit darauf, ihren kleinen ‚Forscher’ nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von brennenden Kerzen oder offenen Kaminen zurück zu lassen“, empfiehlt der ERGO-Experte – und auch der Weihnachtsbaum sollte in den ersten Lebensjahren sicherheitshalber ohne echten Kerzenschein auskommen. 
 
100 Prozent Sicherheit gibt es nicht 
Zwar lassen sich viele Gefahren durch sorgfältige Planung und weise Voraussicht verringern, doch in manchen Situationen ist auch der beste Schutzengel machtlos. Passiert tatsächlich einmal etwas, kommen neben den schmerzhaften Folgen des Unfalls unter Umständen auch erhebliche, finanzielle Belastungen auf die Eltern kleiner Unglücksraben zu. Zwar übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die nötigen Behandlungskosten, doch hat sich der Unfall in der Freizeit ereignet, besteht meist kein gesetzlicher Unfallschutz. Gerade bei einem langwierigen Genesungsprozess oder bei bleibenden Schäden kann eine private Kinderinvaliditäts- oder Unfallversicherung zumindest die finanziellen Sorgen auffangen.

 

Quelle: ERGO
http://www.ergo.de/
 

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Wirklich wintertauglich? Sicher ins Schneevergnügen!

Ausrüstung checken
„Skifoarn is des leiwandste“, besingen die Österreicher lauthals seit Jahren ihre Begeisterung für den Wintersport. Auch für Millionen Deutsche gehören rasante Abfahrten zu einem richtigen Winter einfach dazu. Leider ist der Schwung am Steilhang ein nicht immer ganz ungefährlicher Spaß. Fast 50.000 Deutsche verletzen sich jedes Jahr beim Sport in der weißen Pracht. Damit es erst gar nicht soweit kommt, empfehlen die Experten der ERGO: „Lassen Sie unbedingt Ski oder Snowboard von einem Fachmann überprüfen, denn über den Sommer hat sich die Einstellung der Sicherheitsbindung etwa durch Temperaturschwankungen häufig verändert.“ Gerade bei Kindern muss die Ausrüstung ständig an Größe und Gewicht angepasst werden – das gilt insbesondere für den Schutz des Kopfes. „Für Heranwachsende sollte das Tragen eines passenden Helms auf der Piste selbstverständlich sein, denn sie sind häufig in Kollisionen verwickelt und die Schädelknochen sind weniger stabil als bei Erwachsenen“, raten die Experten der ERGO, empfehlen aber auch den Großen einen Kopfschutz. Um die richtige Passform zu finden, muss der Helm am besten im Fachgeschäft anprobiert werden. Er soll fest sitzen, aber keine Druckstellen verursachen, sonst schmerzt nach ein paar Stunden der Kopf. Ins Geschäft sollte man auch eine bereits vorhandene Skibrille mitnehmen, denn nicht jedes Modell passt zu jeder Helmform.

 

Pistenpower antrainieren
Um am Steilhang nicht frühzeitig schlapp zu machen und auch auf der letzten Talabfahrt sicher auf den Brettern zu stehen, braucht man vor allem eines: Kondition. „Man sollte schon einige Wochen vor dem Skiurlaub damit beginnen, zur Verbesserung der Ausdauer zwei bis dreimal die Woche mindestens 30 Minuten zu trainieren“, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Ideal für die Beinmuskulatur sind dafür Trainingsklassiker wie Laufen oder Radfahren. Zusätzlich ist es ratsam, die Koordinationsfähigkeit, zum Beispiel durch Balancieren auf umgefallenen Baumstämmen im Wald oder auf Inlineskates, zu schulen. Zu einer guten Pistenvorbereitung gehört aber noch mehr: „Aufwärmübungen, wie zum Beispiel ein paar Minuten springendes Schattenboxen vor der Abfahrt und Dehnübungen helfen Verletzungen, vorzubeugen“, wissen die Gesundheits-Experten der DKV.
 
Versicherungsschutz für Wintersportler
Egal, wie gut man sich vorbereitet – passieren kann auch im weichsten Pulverschnee immer etwas. Deswegen empfehlen die Experten der ERGO jedem Skiurlauber, sich schon im Vorfeld gegen das eine oder andere Risiko abzusichern, und zwar auch dann, wenn man nur einen Kurztrip – etwa auf die schneesicheren Pisten im Ausland – plant: „Eine Reisekrankenversicherung sollte dabei auf jeden Fall Leistungen wie die Bergrettung und den ‚medizinisch notwendigen’ Krankenrücktransport umfassen.“ Auch eine – im Ausland gültige – private Haftpflichtversicherung kann sich schnell bezahlt machen: Denn schließlich reicht auf der Piste oft schon ein kurzer Ausrutscher und man ist für die Verletzungen eines anderen verantwortlich. „Da gerade Personenschäden sehr schnell sehr teuer werden können, sollte auch die Deckungssumme angemessen sein und deshalb nicht unter drei Mio. Euro liegen“, raten die ERGO-Experten. Übrigens: Winterzeit ist auch Grippezeit. Wer einen Urlaub deshalb nicht antreten kann oder vorzeitig abbrechen muss, spart mit einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung zumindest die Kosten für Stornierung oder nicht genutzte Reiseleistungen.
 
Quelle: ERGO
www.ergo.de

 

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Aids-Prävention: Aus den Augen, aus dem Sinn?

Warum Aids-Prävention gerade für Jugendliche so wichtig ist
Am 1. Dezember ist Welt-Aids-Tag: Ein Datum, das auch fast 30 Jahre nach Entdeckung der noch immer unheilbaren Immunschwächekrankheit im Jahr 1983 zum Nachdenken anregen sollte. Denn trotz (oder gerade wegen) konstant niedriger Neuinfektionen, Fortschritten bei der Therapie und kontinuierlicher Aufklärungskampagnen ist die Ansteckungsgefahr zwar nicht gebannt – aber fast vergessen. „Für viele Jugendliche ist Aids heute so weit weg wie nie zuvor und deshalb vielleicht gefährlicher denn je“, warnen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.
 
In den letzten Jahren verzeichneten Deutschland und Finnland weltweit die geringste Rate an Neuinfektionen mit dem HI-Virus, wohl auch dank der konsequenten Präventionsarbeit, die Gesundheitsorganisationen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) leisten. Trotzdem kommt es auch hierzulande noch immer zu über 2500 Neu-Ansteckungen jährlich, und das nicht nur in den „klassischen“ Risikogruppen: Gerade Jugendliche wissen nämlich oft nur wenig über die Infektionskrankheit; häufig kursieren Halbwahrheiten und Irrtümer unter den Teenies.

 

Die beste Prävention ist Information
„Das HI-Virus kann durch Blut, Samen oder Scheidenflüssigkeit übertragen werden. Ungeschützter Sex ist deshalb ein unkalkulierbares Risiko und die Hauptursache für HIV-Infektionen“, erklären die Experten der DKV: „Verliebte sollten sich daher vor dem ersten ungeschützten Verkehr auf das Virus untersuchen lassen. Bei den Gesundheitsämtern ist ein solcher ‚HIV-Test’ kostenfrei und wird selbstverständlich anonym durchgeführt“. Wer mit wechselnden oder fremden Partnern Geschlechtsverkehr hat, darf auf Kondome nicht verzichten. Eine Infektion oder Aids-Erkrankung ist schließlich niemandem anzusehen. Doch auch beim „Safer Sex“ gibt es eine Menge zu beachten: So sollten Sexualpartner auf keinen Fall bei der Qualität der Kondome sparen und auf eine CE-Kennzeichnung – das Qualitätssiegel für Kondome – Wert legen. Bei Reisen ins Ausland ist besondere Vorsicht geboten: „Nicht überall können Sie Kondome von empfehlenswerter Qualität kaufen. Packen Sie deshalb genügend Verhütungsmittel in Ihr Reisegepäck“, so der Rat der DKV. Viele Menschen wissen auch nicht, dass fetthaltige Cremes, Gleitmittel und ähnliches Latex-Kondome beschädigen können: „Die Schutzfunktion ist dann unter Umständen nicht mehr gewährleistet. Dasselbe gilt, wenn das Haltbarkeitsdatum überschritten wurde“, warnen die Experten der DKV. Zwar ist es auch auf anderem Wege möglich, sich mit dem HI-Virus anzustecken, etwa bei Bluttransfusionen oder durch nicht steriles Werkzeug beim Tätowieren oder Piercen: „Diese Gefahren sind dank des hierzulande hohen Hygienestandards jedoch vergleichsweise gering“, so die DKV-Experten.

 

Vorsicht ohne Panik
Gerade bei Jugendlichen ist das Wissen über die richtigen Präventionsmaßnahmen oft lückenhaft. Auch was die Ansteckungswege betrifft, unterliegen viele falsche Vorstellungen. So konnte eine HIV-Infektion durch Küssen noch nie nachgewiesen werden: „Die Konzentration des Virus in Speichel, Schweiß oder Tränenflüssigkeit reicht für eine Übertragung nicht aus. Auch durch Anhusten oder Niesen kann praktisch nichts passieren“, bestätigen die Experten der DKV. Die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie öffentlichen Toiletten oder Schwimmbädern ist ebenso unbedenklich. Weit verbreitet ist auch die Vorstellung, Insekten könnten durch Stiche das HI-Virus übertragen. Die DKV-Experten geben aber auch hier Entwarnung: „Insekten können weder an HIV erkranken, noch überlebt das Virus in ihren Körpern. Eine Übertragung auf diesem Wege ist daher ebenso ausgeschlossen“.

Wer sich genauer über HIV und Aids informieren möchte, wird bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) fündig. Sie stellt auf der Homepage ihrer aktuellen Präventionskampagne (http://www.machsmit.de) sämtliche Informationen bereit. Auch die örtlichen Gesundheitsämter bieten eine umfassende und kostenlose Beratung an.

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Keine Chance für Grippe & Co.

Hochsaison für Krankheitserreger 
Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Die Temperaturen fallen, die Gefahr einer Erkältung oder Grippe steigt: Tausende Deutsche erkranken Jahr für Jahr an der Influenza, Unzählige ziehen sich Erkältungen zu. Wer richtig vorsorgt, kann das Risiko einer Ansteckung verringern: „Stärken Sie die Abwehrkräfte Ihres Körpers durch viel Bewegung und gesunde Ernährung. Denn die niedrigen Temperaturen und das nasskalte Wetter im Herbst und Winter strapazieren das Immunsystem in erhöhtem Maße“, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Winterspaziergänger sollten auf die richtige Bekleidung achten: Gerade kälteempfindliche Körperteile wie Kopf, Hals oder Hände gilt es zu schützen, feuchte oder nasse Kleidung sollte schnellstmöglich gewechselt werden. Ein weiterer Tipp der DKV-Experten: „Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, lassen Sie sich zusätzlich gegen Grippe impfen. Für ältere Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen wie etwa chronisch Kranke kann die Impfung sogar lebensrettend sein.“
 
Kampf gegen die Bazillen 
Schnupfen, Husten und Co.: Vorsorge allein kann nicht vor einer Ansteckung schützen – Hygiene ist das A und O. „Gerade die Hände kommen mit vielen Menschen und Gegenständen in Berührung. Waschen Sie sie regelmäßig, um eine Übertragung von Erregern auf diesem Weg zu verhindern. Wo Sie sich mit mehreren Personen in einem Raum aufhalten, sollten Sie regelmäßig lüften. Denn in geschlossenen Räumen verbreiten sich Viren besonders schnell“, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Wer sich trotz allem einen Infekt „eingefangen“ hat, sollte seine Mitmenschen vor einer Ansteckung schützen: „Versuchen Sie, Menschenansammlungen und Orte mit viel Personenverkehr zu meiden. Halten Sie Abstand und verzichten Sie auf engen Körperkontakt wie Umarmungen oder Händeschütteln. Müssen Sie husten, dann nicht in die Hand, sondern in den Ärmel; so gelangen die wenigsten Viren in die Umwelt“, empfehlen die DKV-Experten. Um Familienmitglieder zu schützen und „Viren-Ping-Pong“ in den eigenen vier Wänden zu vermeiden, raten die Experten zu zusätzlichen Maßnahmen: „Sauberkeit, besonders in Bad und Küche, hilft gegen die Verbreitung der Keime. Benutzen Sie nur Einweg-Taschentücher und werfen Sie diese in einen verschließbaren Mülleimer oder eine Tüte. Ein guter Rat ist auch, in einem separaten Raum zu schlafen.“
 
Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker 
Die Nase läuft, der Kopf glüht – wer sich nicht gut fühlt, sollte zuhause bleiben. Als die beste Medizin gilt immer noch, den Körper zu schonen und ihm Zeit und Ruhe zur Erholung zu geben. „Gehen Sie deshalb mit einer ansteckenden Erkrankung nicht ins Büro, auch wenn dort der Schreibtisch gerade überquillt. Wer sich nicht richtig auskuriert, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern setzt auch die der Kollegen aufs Spiel“, so die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Bettruhe, Inhalationen, viel trinken: zusammen mit den richtigen Medikamenten erholt sich der Körper dann oft binnen weniger Tage. Sollte sich das Befinden dennoch verschlechtern, empfiehlt es sich, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn eine harmlose Erkältung kann sich schnell als Grippe entpuppen: „Plötzliches hohes Fieber, Gliederschmerzen, Erbrechen, starker Husten und ein schweres Krankheitsgefühl sind deutliche Hinweise auf eine Grippeerkrankung. Nehmen Sie solche starken Symptome ernst. Dies gilt besonders für ältere, chronisch kranke oder immungeschwächte Menschen. Auch bei Kindern empfiehlt sich zur Sicherheit immer der Gang zum Arzt“, raten die DKV-Experten.
 

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Selbstbestimmt im Alter: Mit der richtigen Vorsorge

Eigene Wünsche regeln – die Patientenverfügung
Laut Umfragen möchten über 80 Prozent der Deutschen selbst über die Einleitung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden – und verfassen deshalb vorsorglich eine so genannte Patientenverfügung. Sie gibt vor, wie bzw. wie lange der Betroffene im Falle einer schweren Erkrankung therapiert werden will, falls er sich dazu nicht mehr äußern kann. „Das Abfassen einer solchen Verfügung ist allerdings nicht ganz einfach“, wissen die Experten der DKV. Denn: „Der Verfasser muss dabei so konkret wie möglich werden – Aussagen wie „ich möchte nicht an Apparaten hängen“ erschweren dem Arzt im Ernstfall die Entscheidung.“ Der Wille des Patienten ist seit der Neufassung des Patientenverfügungsgesetzes im Herbst 2009 für Ärzte verbindlich. Ältere Verfügungen sind zwar trotz neuer Rechtslage gültig, sollten aber generell von Zeit zu Zeit überprüft werden, raten die DKV-Experten. Damit das Dokument im Ernstfall zuverlässig gefunden wird, ist eine Hinterlegung der Urkunde beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll. Wer keine Angehörigen hat, die sich um die Durchsetzung der Verfügung kümmern, erhält Hilfe von der gemeinnützigen Bundeszentrale für Patientenschutz.

 

Vorsorgevollmachten sichern zusätzlich ab
Weniger bekannt, aber genauso wichtig wie die Patientenverfügung, ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung: „Sie ergänzt die Patientenverfügung, indem sie eine Vertrauensperson bestimmt, die im Ernstfall für den Betroffenen handlungsfähig ist. Selbst nahe Familienangehörige können nämlich ohne entsprechende Ermächtigung nicht tätig werden.“ Wichtig ist im Vorfeld eine solide Beratung durch die örtliche Betreuungsbehörde, einen Anwalt oder Notar. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, kann aber im Streitfall hilfreich sein. Was viele nicht wissen: Die Vollmacht braucht nicht beim Notar hinterlegt werden – wer sie wirklich braucht, ist der Bevollmächtigte. „Nur wenn dieser in Besitz der Urkunde ist, kann er auch im Namen des Vollmachtgebers handeln“, so ein Hinweis der DKV-Experten. Dies gilt auch bei einer Kontovollmacht sowie der so genannten postmortalen Vollmacht. Sie erlaubt im Todesfall die Fortführung der Geschäfte durch einen Bevollmächtigten, so lange das Erbe noch nicht endgültig geklärt ist.

 

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus
Auch junge Menschen können unversehens zum Pflegefall werden, etwa nach einem schweren Verkehrsunfall oder einem Schlaganfall. Immer ist ein solches Ereignis ein Wendepunkt im Leben einer Familie, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Betroffene und Angehörige sind von der Situation zunächst oft überfordert und müssen neben dem gravierenden Schicksalsschlag auch die wirtschaftlichen Folgen verkraften.“ Wer mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, kann die Belastungen für alle Beteiligten deutlich reduzieren. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt, je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, nur einen gewissen Grundbedarf – meist liegen die Mittel jedoch unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand.“, so die Experten der DKV. So bleiben selbst pflegende Angehörige, die durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden, oft noch nebenbei erwerbstätig.

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie auf www.pflegeversicherung.info

 

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Fit durch den Herbst: Indoor-Sportarten

Training im Fitness-Studio
Bei strahlendem Sonnenschein macht Laufen selbst manchem Sportmuffel Spaß – aber wenn morgens vor der Tür nur noch Nebel, Niesel und Blitzeis warten, bleiben die besten Vorsätze selbst bei eingefleischten Joggern schon mal auf der Strecke. Ein Fitnessstudio, das einem allein oder in der Gruppe viel sportliche Abwechslung bietet, kann der Motivation dann zumindest zeitweise wieder Auftrieb geben. Die Auswahl reicht hier von der Discount-Kette bis hin zum Wellness-Tempel mit individuellem Sportangebot. Entscheidend für die richtige Auswahl ist, welche Anforderungen man an Training, Personal und Ausstattung stellt und wie viel man monatlich für seine Fitness ausgeben will. Die Gesundheits-Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung raten zudem: „Starten Sie Ihr Training keinesfalls auf eigene Faust. Lassen Sie sich auf jeden Fall alle Geräte von einem professionellen Trainer erklären und bestehen Sie nach dem Probetraining auf einem individuellen Trainingsplan, der auf Ihre körperliche Verfassung abgestimmt sein sollte. Nur so können Sie einen langfristigen Effekt erzielen.“ Falls sich der Fitnessbegeisterte nach dem Probetraining für eine verbindliche Anmeldung entscheidet, sollte er die Rahmenkonditionen des Vertrages vor der Unterschrift genau prüfen, raten die DKV-Experten, damit man sich nicht unversehens auf ewig bindet: „Generell laufen die meisten Fitness-Verträge über ein halbes oder ein ganzes Jahr. Darüber hinaus sieht das Kleingedruckte meist eine automatische Vertragsverlängerung vor, falls keine fristgerechte Kündigung erfolgt.“

 

Training für Körper und Seele: Yoga
Wenn die Tage kürzer werden, merken viele das zuerst an ihrer Stimmung: Nicht nur wetterfühlige Menschen leiden unter der nasskalten Jahreszeit – Stimmungsschwankungen und Abgeschlagenheit nehmen in den Herbst- und Wintermonaten allgemein zu. Ein perfektes Mittel gegen trübselige Herbstlaune bietet Yoga, das auch hierzulande inzwischen in zahlreichen unterschiedlichen Varianten praktiziert wird. Die traditionsreiche Lehre aus Indien hat zum Ziel, über spezielle Übungen, die so genannten Asanas, Körper und Seele in Einklang zu bringen. „Dabei spielt nicht nur die richtige Haltung, sondern auch die bewusste Atmung eine wichtige Rolle“, erläutern die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Obwohl moderne Varianten wie das Power-Yoga körperlich sehr anstrengend sein können, geht es beim Yoga nicht darum, sich „auszupowern“. Ziel ist vielmehr, durch den bewussten Wechsel zwischen Anspannung und Entspannung einen Zustand der inneren Ausgeglichenheit zu erreichen, wissen die DKV-Experten: „Yoga wirkt dadurch sanft vielen modernen Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen, Verspannung und Schlafstörungen entgegen und kann auch bei anderen Krankheiten als Begleittherapie den Heilungsprozess unterstützen.“ Wichtig, nicht nur für Anfänger, ist hierfür ein erfahrener Lehrer, der alle Bewegungsabläufe exakt kontrolliert. Nur so ist sicher gestellt, dass die Dehn- und Streckübungen ihre heilende Wirkung auch wirklich entfalten können.

 

Schwimmen: Sport für jedermann
Schwimmen gehört in Deutschland zu den beliebtesten Sportarten. Ob man ambitioniert seine Bahnen zieht oder „nur“ fröhlich im Spaßbad planscht – die körperliche Bewegung im Wasser hält fit und macht Spaß. Und sie ist ein guter Ersatz für die in der nasskalten Jahreszeit meist abnehmenden Aktivitäten im Freien. Gesundheitliche Einschränkungen gibt es zudem kaum, wie die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung betonen: „Schwimmen stärkt die Kondition, bringt Herz und Kreislauf in Schwung und verbessert die Sauerstoffversorgung im gesamten Organismus.“ Regelmäßiges Schwimmen kann auch eine Diät zur Gewichtsreduktion wirkungsvoll unterstützen: Durch den Auftrieb des Wassers spürt der Schwimmer nur ein Zehntel seines Körpergewichts, schont die Gelenke – und verbrennt dabei sogar um die Hälfte mehr Kalorien als etwa beim Nordic Walking oder Ski-Langlauf. Falsche Bewegungsabläufe können allerdings zu Überbelastung bestimmter Muskelgruppen und so etwa zu Rückenschmerzen führen, warnen die Gesundheitsexperten der DKV. Ihr Tipp: „Um den Trainingseffekt zu optimieren, können ein paar Stunden bei einem professionellen Schwimmtrainer wahre Wunder wirken. Unter kundiger Anleitung lassen sich nicht nur bestimmte Bewegungsabläufe verbessern. Gemeinsam kann man auch herausfinden, welcher Schwimmstil für den Einzelnen am Besten geeignet ist.“

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Kleiner „Pieks“ mit großer Wirkung (Empfohlene Schutzimpfungen)

Ein ausreichender Impfschutz kann gerade für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche lebenswichtig sein. Und so ist es für die meisten Eltern selbstverständlich, ihre Kinder rechtzeitig und regelmäßig impfen zu lassen. Mit der eigenen Immunisierung nehmen es viele Erwachsene dagegen oft nicht so genau – und riskieren damit unter Umständen ihre Gesundheit. Denn um dauerhaft und ausreichend Schutz bieten zu können, muss so manche Immunisierung regelmäßig wiederholt werden.
Welche Einträge in jedem Impfpass stehen sollten, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.

„Grundsätzlich ist es in Deutschland jedem selbst überlassen, ob und wogegen er sich oder seine Kinder impfen lässt. So etwas wie einen ‚Impfzwang’ gibt es hierzulande nämlich nicht“, erklären die DKV-Experten. Gerade Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern sollten sich dennoch ernsthaft Gedanken zum Thema Impfschutz machen. Die Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) des Robert Koch-Instituts bieten hierfür einen Überblick. „Lassen Sie sich trotzdem von Ihrem Hausarzt oder einem anderen ausgewiesenen Experten beraten. Dieser kann Ihnen genau sagen, welche Impfungen gerade in Ihrem Fall am sinnvollsten sind“, raten die Gesundheitsexperten.

 

Impfungen für Kinder
Viele Mediziner empfehlen eine ganze Reihe von Impfungen bereits im frühen Kindesalter. Bei der so genannten „Grund-Immunisierung“ werden meist gleich mehrere Impfstoffe mit einer einzigen Spritze verabreicht. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt auf der Hand: Würde jeder Impfstoff einzeln verabreicht, müsste ein kleiner Patient allein in den ersten 14 Monaten seines Lebens über zwanzig „Piekser“ über sich ergehen lassen. Allerdings muss die so genannte „Kombinationsimpfung“ mit einigem zeitlichen Abstand mehrfach wiederholt werden, um nachhaltige Wirkung zu entfalten. Ist die empfohlene Grund-Immunisierung gegen Masern, Mumps, Röteln, Meningokokken, Pneumokokken, Hepatitis B, Windpocken und Poliomyelitis sowie das Bakterium „Haemophilus influenzae Typ b“ dann aber abgeschlossen, hält der Impfschutz in der Regel ein Leben lang. Ausnahmen hiervon sind u.a. Keuchhusten und Poliomyelitis. Hier empfehlen die Experten eine einmalige Auffrischung im Alter von 9-17 Jahren.

 

Impfungen für Erwachsene
Für Erwachsene kann sich ein kritischer Blick in den gelben Impfausweis von Zeit zu Zeit ebenfalls lohnen. Denn nicht jede Impfung ist für die Ewigkeit bestimmt. „Der Schutz gegen Tetanus, auch Wundstarrkrampf, und Diphtherie beispielsweise hält knapp zehn Jahre. Danach sollte er unbedingt erneuert werden“, raten die Gesundheitsexperten der DKV. Und auch wer nicht als Kind gegen bestimmte Krankheiten oder Erreger wie etwa Meningokokken, Pneumokokken oder Hepatitis B geimpft wurde, muss für einen kontinuierlichen Schutz alle paar Jahre „nachlegen“.

 

Wenn der Impfpass verloren geht
Welche Impfungen bereits durchgeführt wurden und wann Auffrischungen anstehen, lässt sich aus dem Impfbuch jedes Patienten ersehen. Sollte der gelbe Impfpass über die Jahre einmal verloren gehen, ist auch das noch kein Grund zur Panik, beruhigen die Gesundheitsexperten der DKV: „Mit etwas Glück verfügt Ihr Hausarzt über Unterlagen zu Ihrem Impfstand und stellt Ihnen einen neuen Ausweis aus. Existieren keine Aufzeichnungen mehr, kann auch ein Bluttest für weitgehende ‚Impf-Klarheit’ sorgen. Eine neuerliche Grund-Immunisierung ist in der Regel nicht nötig.“

Weitere Informationen zum empfohlenen Impfschutz erhalten Sie auch unter Schutzimpfungen.

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Einen Aufguss in Ehren… muss der Arzt nicht verwehren!

Dampfbad: Balsam für Haut und Atemwege
Schon die Römer wussten seine wohltuende Wirkung zu schätzen: Das Dampfbad galt bereits vor zweitausend Jahren als Ort der äußeren und inneren Reinigung. „Bei einer angenehmen Temperatur von 35 bis 65 Grad beträgt die Luftfeuchtigkeit im Dampfbad nahezu 100 Prozent – so kommt der Körper auf ganz sanfte Art ins Schwitzen“, erläutern die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Ätherische oder blumige Düfte sowie sanftes Licht machen das Dampfbad zu einer gesunden und vor allem sehr gut verträglichen Wellness-Oase. Wärme und Luftfeuchtigkeit fördern die Entspannung und unterstützen den Körper dabei, durch Umwelteinflüsse und Ernährung entstandene Schlacken über die Haut auszuscheiden – der Nebeneffekt ist eine Stärkung der Immunabwehr, eine Befeuchtung der Atemwege sowie eine gut durchblutete, straffe und besonders zarte Haut. Gesundheitliche Einschränkungen für einen Besuch des Dampfbades gibt es kaum. Die DKV-Experten empfehlen allerdings, besonders auf hygienische Bedingungen zu achten: „Das Dampfbad bietet auch ideale Brutbedingungen für Keime aller Art, weshalb man nicht nur vor und nach dem Besuch gründlich duschen, sondern im Schwitzraum auch eine saubere Unterlage benutzen sollte.“

 

Saunarium: Sanftes Training für die Abwehr
Wer die positive Wirkung der Sauna schätzt, die hohen Temperaturen von bis zu über 100 Grad aber eher als Stress empfindet, findet inzwischen eine breite Palette von Wellness-Alternativen. Neben „sanften“ Bio-, Kristall- oder Duft-Saunen mit nur rund 60 Grad Raumtemperatur kommt hier vor allem das so genannte „Saunarium“ in Frage, wissen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung: „Hier erzeugen Infrarotstrahlen wohlige Wärme bei relativ hoher Luftfeuchtigkeit – dadurch entfallen im Gegensatz zur klassischen Sauna auch die Aufgüsse.“ Obwohl die Temperaturen deshalb als deutlich „erträglicher“ wahrgenommen werden, entspricht die Wirkung eines Saunariums letztlich der einer klassischen Sauna: Der Körper entschlackt durch vermehrtes Schwitzen, die Immunabwehr verbessert sich und Körper und Seele entspannen dabei. Der nach einem Saunarium-Besuch besonders tiefe und erholsame Schlaf vertieft den positiven Effekt zusätzlich. Die wichtigsten Sauna-Regeln sollten aber auch Saunarium-Besucher beherzigen, raten die DKV-Experten: „Genügend Zeit für Erholungspausen einplanen, viel trinken und bei Herz-Kreislauf- oder Venenerkrankungen vorsorglich die Erlaubnis des Hausarztes einholen.“

 

Saisonbeginn für die Finnische Sauna
Mit dem Anbruch der kalten Jahreszeit steigt wieder die Gefahr von Infekten und Erkältungen. Regelmäßige Saunabesuche können hier wirkungsvoll vorbeugen: „Die seit Jahrhunderten beliebte Schwitzstube hat nachweislich einen positiven Einfluss aufs Immunsystem“, wissen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung. In der finnischen Sauna herrschen Raumtemperaturen zwischen 80 und 110 Grad. Sie lassen die Körpertemperatur auf „Fieberniveau“ klettern und steigern so die Abwehrkräfte. Die anschließende Abkühlung mit kalten Wassergüssen ist zudem ein wirkungsvolles Training für Herz und Blutgefäße. Langfristig lässt sich damit sogar der Blutdruck senken, und auch auf die Psyche hat die wohltuende Wärme der Sauna einen positiven Einfluss. Allerdings sollten Saunagänger unbedingt die gängigen Regeln beachten und einige gesundheitliche Voraussetzungen mitbringen, mahnen die DKV Experten: „Wer eine Erkältung ausbrütet, an akuten Entzündungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen leidet, sollte das Schwitzbad unbedingt meiden!“ Auch Thrombosen und Krampfadern können sich durch regelmäßiges Saunieren verschlechtern.


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Wegen Krankheit geschlossen… (Selbstständigkeit)

Geschäftsidee, Gesundheit und Arbeitskraft sind das wichtigste Kapital eines Existenzgründers. Um für den Fall einer Krankheit gewappnet zu sein, sollten besonders Selbstständige ihre Krankenversicherung mit Bedacht wählen – inzwischen besteht auch für sie eine Krankenversicherungspflicht. Sowohl gesetzliche als auch private Kassen bieten eine Grundversorgung, die alle wichtigen medizinischen Leistungen beinhaltet. Wer auf eine umfassende Absicherung Wert legt, hat bei der privaten Krankenversicherung in der Regel zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten: „Je nach Tarif kann der Versicherte etwa eine Fülle von Zusatzleistungen vereinbaren, wie etwa die freie Arztwahl, Chefarztbehandlung oder alternative Heilmethoden“, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Was allerdings, wenn ein Unfall mit Langzeitfolgen die geschäftliche Existenz bedroht? Eine bleibende Verletzung oder Behinderung kann die Fortführung der Geschäfte über lange Zeit erschweren oder sogar ganz unmöglich machen: „Während eine Krankenversicherung für die medizinische Versorgung aufkommt, hilft die Unfallversicherung, Ausfallzeiten finanziell zu überbrücken. Dies geschieht durch Einmalzahlungen oder auch eine laufende Rente, falls die Arbeitskraft dauerhaft beeinträchtigt ist“, erklären die Versicherungs-Experten der ERGO. Eine Unfallversicherung deckt hierbei nicht nur Arbeitsunfälle ab, sondern tritt auch ein, falls dem Versicherten in der Freizeit etwas zustößt.

Quelle: ERGO
www.ergo.de

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Unfall in der Schule

Dass Kinder toben und sich dabei die eine oder andere Schramme holen, ist selbstverständlich – auch in der Schule. Glücklicherweise ist der Nachwuchs hier automatisch gesetzlich unfallversichert, und das sogar auf dem Schulweg. Worauf besorgte Eltern im Fall der Fälle dennoch unbedingt achten sollten, welche Leistungen die Gesetzliche Unfallversicherung tatsächlich übernimmt und warum dieser Schutz nicht immer ausreicht, haben die Experten der ERGO Versicherung zusammengefasst.

Ein ausgeschlagener Zahn oder ein gebrochener Arm – Eltern von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter sind häufig Kummer gewöhnt. Doch so schlimm eine solche Verletzung auch im ersten Moment scheinen mag: Die anschließende Heilung verläuft meist reibungslos und der Unfall ist in der Regel bald wieder vergessen. Es sei denn, es kommt zu Komplikationen oder Folgeschäden, die sich erst wesentlich später zeigen.

 

Wenn ein Schulunfall passiert
„Passiert einem Schüler während der Schulstunden, während des Schulfests oder auf dem Weg zum Unterricht ein Unfall, so treten für die finanziellen Folgen die zuständigen Unfallkassen ein. Sie agieren unter dem Dach der gesetzlichen Unfallversicherung“, erklären die Unfall-Experten der ERGO Versicherung. Die Unfallkassen übernehmen sowohl die medizinischen Heilkosten, die bei einer zahnärztlichen oder ärztlichen Behandlung sowie bei Krankenhausaufenthalten entstehen, als auch die Kosten für notwendige Medikamente und Heilmittel. Und auch der Aufwand für schulische Unterstützung wie beispielsweise Nachhilfe, wenn das Kind länger verletzt ist und die Schule nicht besuchen kann, werden übernommen.

Übrigens: Ein Schulunfall sollte immer der Schulleitung gemeldet werden und auch der behandelnde Arzt gehört darüber in Kenntnis gesetzt, wo sich das Malheur ereignet hat. Andernfalls kann es nämlich passieren, dass dieser die Behandlungskosten den Eltern in Rechnung stellt, anstatt sie direkt mit der Gesetzlichen Unfallversicherung abzurechnen. „Die Schule ist außerdem dazu verpflichtet, bei jedem Unfall eine Art Protokoll für die Versicherung zu erstellen. Da es ohne eine solche Unfallmeldung ebenfalls zu Komplikationen bei der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Unfallversicherung kommen kann, sollten sich die Eltern immer eine Kopie dieses Schreibens geben lassen“, raten die Experten – und das aus gutem Grund: Denn auch wenn sich Jahre später noch auftretende Beschwerden, wie etwa ein verfärbter Zahn, eindeutig auf den Schulunfall von einst zurückführen lassen, ist die betreffende Unfallversicherung unter Umständen zur Leistung verpflichtet. ´

 

Für den Fall der Fälle
Behält der verunglückte Schüler eine bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung zurück, kann neben den Behandlungskosten auch Anspruch auf eine lebenslange Rente bestehen. Da die üblichen Deckungssummen der Gesetzlichen Unfallversicherung jedoch meist relativ gering sind, kann es hier im schlimmsten Fall zu schmerzhaften finanziellen Engpässen kommen. Um für ein solches Szenario optimal geschützt zu sein, empfehlen die ERGO-Experten deshalb den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die es auch speziell für Kinder gibt: „Ein weiterer Vorteil: Durch den privaten Unfallschutz sind zudem auch Unfälle beim Toben, beim Sport oder beim Abstecher zur Eisdiele abgedeckt“, so die Unfall-Experten der ERGO Versicherung, „und der verunglückte Nachwuchs hat selbst bei bleibender Invalidität eine gute Chance, viele seiner Träume und Ziele im Leben zu verwirklichen.“

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

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Radeln – gesund, aber nicht ungefährlich

Aus eigenem Antrieb schnell ans Ziel, und dabei noch etwas für die eigene Gesundheit tun – das Fahrrad ist eigentlich ein ideales Fortbewegungsmittel. Allerdings ist das Radeln, gerade im dichten Stadtverkehr, auch nicht ganz ohne Risiko: “Besonders für ‚ungeschützte’ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer kann das hohe Verkehrsaufkommen in den Innenstädten mitunter richtig gefährlich sein“, betonen die Experten der ERGO Versicherung. Denn kommt es im Getümmel zu einem Unfall, sind Autofahrer durch die „Knautschzone“ ihres Fahrzeugs verhältnismäßig gut geschützt. Radfahrer haben dagegen bestenfalls einen Helm, der sie – mit etwas Glück – vor schlimmen Kopfverletzungen bewahrt. „Anders als häufig vermutet, sind es keineswegs nur unvorsichtige Radler, die mit ihrer ‚robusten’ Fahrweise schwere Unfälle regelrecht ‚herausfordern’“, wissen die Unfall-Experten der ERGO: „Plötzlich aufgerissene Autotüren oder unachtsame Rechtsabbieger sind ebenfalls häufige Unfallursachen und können selbst dem achtsamsten Radfahrer schnell zum Verhängnis werden.“ Wer sich trotzdem in der Großstadt auf den Drahtesel schwingt, sollte deshalb stets umsichtig und vorausschauend fahren sowie sich unbedingt selbst an die Grundregeln des Straßenverkehrs halten, so der Rat der ERGO-Experten.

Quelle: ERGO
www.ergo.de

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Killervirus, Super-Bakterium oder nur das Sommerloch? (NDM-1)

Wissenswertes über NDM-1: Killervirus, Super-Bakterium oder nur das Sommerloch?
Die Panikmeldungen über den vermeintlichen neuen Killervirus „NDM-1“ überschlagen sich und viele Verbraucher sind verunsichert. Doch steht Europa wirklich eine neue Pandemie-Welle bevor? Was wirklich hinter der kryptischen Buchstabenkombination „NDM-1“steckt und wie groß die Bedrohung tatsächlich ist, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.

„Zunächst handelt es sich bei ‚NDM-1’ weder um ein besonders ansteckendes Bakterium noch um einen neuen ‚Killervirus’, der plötzlich und völlig unerwartet aus dem Nichts aufgetaucht ist“, berichtigen die Gesundheitsexperten der DKV. Tatsächlich ist „Neu Delhi Metallo-Beta-Laktamase“ – kurz NDM-1 – der Name eines einfachen Enzyms, das bestimmte Bakterien widerstandsfähig gegen eine ganze Reihe verschiedener Antibiotika macht.

 

Bakterien und Antibiotika
„Bakterien mit einer solchen Unempfindlichkeit – auch Resistenz genannt – sind allerdings kein neues Phänomen“, bestätigt Dr. Wolfgang Reuter von der DKV: „Denn mit der zunehmenden Verbreitung und dem leider oft ‚inflationären’ Einsatz von Antibiotika in allen Teilen der Welt steigt auch die Zahl der Bakterien, die sich an die neuen Begebenheiten anpassen.“ Grund zur Panik besteht nach Meinung des DKV-Experten deshalb allerdings noch nicht: Denn versagen die „normalen“ Antibiotika, kommen in der Regel die so genannten „Reserveantibiotika“ zum Einsatz. Diesen besonders starken Präparaten kann für gewöhnlich kein Bakterium etwas entgegensetzen.

 

Das besondere bei NDM-1
„Das Besondere an den kürzlich bekannt gewordenen bakteriellen Erkrankungen in Europa ist, dass auch einige der Reserveantibiotika nicht mehr die gewünschte Wirkung erzielen konnten“, weiß der Experte der DKV. „Eine Epidemie steht uns allerdings wohl trotzdem nicht bevor – schließlich handelt es bisher lediglich um wenige Einzelfälle. Zudem sind die Bakterien nicht gegen alle Reserveantibiotika resistent.“ Auch die Übertragung der zähen Erreger lässt sich nach Ansicht des Robert-Koch-Instituts gut eindämmen – allein aufgrund des hohen Hygienestandards in europäischen Krankenhäusern. So waren die Erkrankten auch nicht in ihrem jeweiligen Heimatland, sondern auf Reisen nach Vorderasien mit dem Bakterium in Berührung gekommen. Die Ansteckung erfolgte hauptsächlich aufgrund nicht ausreichend steriler Bedingungen bei ärztlichen Behandlungen, denen sich die Patienten dort unterzogen hatten. 

Eine ausführliche Einschätzung der Lage sowie weiterführende Informationen zum Thema hat das Robert-Koch-Institut auf seiner Website www.rki.de zusammengestellt.

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Ab nach draußen! (Outdoor-Sportarten)

Outdoor-Sportarten: Sommer-Spaß mit Risiken
Frische Luft in Verbindung mit reichlich Bewegung ist nicht nur gesund – das bewährte Rezept verspricht in zahlreichen modernen Varianten auch Spaß für jede Altersgruppe. Doch egal ob eher „klassisch“ beim Joggen, Wandern, Fahrradfahren oder „voll im Trend“ beim Inlinern, Quadfahren oder Trailrunning – ein paar Grundregeln sollten Freizeitsportler immer beachten, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung: „Halten Sie sich keinesfalls länger als nötig ungeschützt in der Sonne auf, sorgen Sie immer für ausreichend Abkühlung und vergessen Sie nicht, reichlich zu trinken!“ Gerade ungeübte Freizeitsportler sollten sich und ihrem Körper zunächst nicht zu viel abverlangen und keinesfalls übermütig werden. Passiert doch einmal etwas, kann ein Helm in vielen Fällen lebenswichtig sein. Bei vielen Fun-Sportarten wie etwa dem so genannten „Trailrunning“ – einer Kombination aus Wandern und Joggen auf weitgehend unbefestigten Straßen und Wegen – kommt es zudem auf die passende Ausrüstung an. Ohne geeignete Sportschuhe mit widerstandsfähiger Sohle, ordentlicher Federung und festem Halt wird das herausfordernde Freilufterlebnis sonst schnell zum gesundheitlichen Bumerang.

 

Stille Wasser sind tief (und gefährlich)
Ob auf dem heimischen Dorfsee, einem nahe gelegenen Fluss oder dem offenen Meer – Wassersportarten wie Schwimmen, Rafting oder Surfen liegen auch im Super-Sommer 2010 wieder hoch im Kurs. Doch auch bei größter Hitze sollten Freizeitsportler einen kühlen Kopf bewahren, denn: Wo das erfrischende Nass lockt, sind schnell wichtige Verhaltensregeln vergessen – und nicht nur Schwimm-Anfänger schätzen eine Situation oder ihre Kräfte mitunter falsch ein, warnen die Experten der ERGO Versicherung. Auch offizielle Warnhinweise sollten immer ernst genommen werden: So kann ein ruhiger Gebirgsbach, etwa in den Alpen, schon an der nächsten Biegung zum reißenden Strom werden und ungeübte Kanuten binnen Sekunden in echte Bedrängnis bringen. Auch das immer beliebter werdende Surfen auf Stromschnellen (häufig in der Nähe von Wehranlagen) ist mitunter lebensgefährlich und an vielen Stellen zu Recht ausdrücklich verboten: Denn unsichtbare Strömungen, Strudel oder steinige Untiefen lauern oft knapp unter der Wasseroberfläche und stellen eine ernst zu nehmende Gefahr dar, die gerade ortsunkundige Wassersportler leicht unterschätzen.


Wasser plus Luft mal Geschwindigkeit = Fun?
Wem der Freizeitspaß zu Land und zu Wasser allein noch zu wenig Adrenalin bietet, der kann immer noch in die Luft gehen. Als eine der Boom-Sportarten der letzen Jahre bietet gerade das „Kite-Surfen“ eine optimale Kombination der verschiedenen Elemente und einen ganz besonderen Kick: An einem Flugdrachen (englisch „Kite“) hängend, erreichen Surfer besonders hohe Geschwindigkeiten und können sogar für mehrere Sekunden „abheben“. Ohne Vorkenntnisse und professionelle Anleitung ist dieser Sport allerdings eher nichts für Anfänger. Erste Erfahrungen können Einsteiger hierzulande immerhin auf einer der zahlreichen „Wake-Board“- oder Wasserski-Anlagen sammeln. Allerdings ist nach Meinung der ERGO-Experten auch hier Vorsicht geboten: „Auch auf den fest installierten Zuganlagen erreichen die Funsportler nämlich beachtliche Geschwindigkeiten.“ Wer mit 40 km/h und mehr stürzt, riskiert unter Umständen ernsthafte Verletzungen wie Gehirnerschütterungen, Bänderrisse oder Knochenbrüche. Im günstigeren Fall schluckt der „Bruchpilot“ nur etwas Wasser – zumindest, wenn es sich um einen einigermaßen passablen Schwimmer handelt.

Quelle: ERGO
www.ergo.de

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Sport als Ausgleich für kleine „Schreibtischtäter“

Im Schnitt verbringen heute schon Grundschüler bis zu neun Stunden am Tag im Sitzen – ähnlich, wie ein berufstätiger Erwachsener in seinem „Bürojob“. Neben Schulbank, Computerspielen und Fernsehen bleibt da nicht mehr viel Zeit für die notwendige Bewegung. Und das rächt sich: Zahlreichen Studien zufolge sind inzwischen bis zu einem Viertel der deutschen Grundschüler stark übergewichtig! Dabei wäre mindestens eine Stunde körperlicher Aktivität am Tag notwendig, so die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung, damit sich die Motorik der betroffenen Grundschüler altersgerecht entwickeln kann. Regelmäßige sportliche Aktivität zahlt sich aber auch in anderer Hinsicht aus: Die gemeinsame Zeit mit der Mannschaft oder im Verein fördert die soziale Kompetenz der Kinder und verschafft schon den Kleinsten große Erfolgserlebnisse. Diese Erfahrungen wirken sich wiederum positiv auf das Selbstbewusstsein kleiner Sportler aus und festigen die Persönlichkeit. In einer Reihe wissenschaftlicher Test wollen einige Forscher sogar herausgefunden haben, dass Kinder, die ausreichend Sport treiben, bessere Schulnoten erzielen...

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Ein Lächeln mit „Schneeketten“

Heute muss niemand mehr ein Leben lang unter seinen schiefen Zähnen leiden – Fehlstellungen des Kiefers lassen sich bereits im Kindesalter effektiv behandeln. Allerdings können für Zahnspange und Co. schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Welche Möglichkeiten die Kieferorthopädie bietet, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen und wie Eltern hohe Zusatzkosten vermeiden können, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Nur wenige Menschen haben von Geburt an ein perfektes Gebiss. Wer trotzdem mit einem gewinnenden, symmetrischen Lächeln durchs Leben geht, hat meist eine aufwändige Behandlung hinter sich – häufig beginnt diese bereits im Grundschulalter. Allerdings ist die offensichtliche Diagnose „schiefe Zähne“ allein noch kein ausreichender Grund dafür, dass die Kosten für die Korrektur der Fehlstellung auch komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Eltern schon frühzeitig genau informieren.

 

Voraussetzungen für eine „Spange“
„Ob eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll oder sogar notwendig ist, hängt vom festgestellten Grad der Fehlstellung ab“, so die Experten der DKV und ergänzen: „Wer dabei in die so genannten ‚kieferorthopädischen Indikationsgruppen’ (KIG) drei, vier oder fünf fällt und nicht älter als 18 Jahre ist, hat jedenfalls im Hinblick auf eine Zahnspange gut lachen: Mit dieser Einstufung trägt die gesetzliche Krankenkasse auf jeden Fall die Behandlungskosten im Rahmen des Leistungskataloges der GKV.“ Korrekturen von Fehlstellungen die weniger aus medizinischen Gründen durchgeführt (KIG 1) werden oder Fehlstellungen, deren Behandlungskosten wegen der geringen Ausprägung nicht von der GKV übernommen werden (KIG 2), müssen selbst finanziert werden.

 

Eigenanteil und Zusatzkosten
Je nachdem, wie schwer die Fehlstellung ist und welche Behandlungsmethode zum Einsatz kommt, summieren sich die Gesamtkosten schnell auf 2.000 bis 4.500 Euro. Übernimmt die Krankenkasse dann nur einen Teil des Betrags, kann die finanzielle Belastung zu handfesten Problemen in der Haushaltskasse führen – gerade für Familien mit mehreren Kindern. Immerhin gibt es in der Zwischenzeit zahlreiche private Zusatzversicherungen, die zwischen 80 und 100 Prozent der Kosten übernehmen. Einen entsprechenden Versicherungsschutz gibt es – abhängig vom gewählten Tarif – bereits ab zehn Euro Monatsbeitrag. Was bei der Auswahl der passenden Police zu beachten ist, wissen die Experten der DKV: „Wichtig ist, dass die Versicherung explizit die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen übernimmt und nicht nur für Zahnersatz.“ Zudem sollten Eltern eine entsprechende Zusatzversicherung am besten schon bei Geburt abschließen: „Verpassen sie den richtigen Zeitpunkt und eine Fehlstellung der Zähne ist bereits erkennbar, ist ein Vertragsabschluss nämlich unter Umständen nicht mehr möglich“, warnen die DKV-Experten. Wie früh Eltern sich des Themas annehmen sollten, zeigt etwa der so genannte Kreuzbiss, der ggf. schon eine Frühbehandlung im Milchgebiss erforderlich macht.

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Kohlsuppen-Magie – bis der Arzt kommt...

Der Flug ist gebucht, der Urlaub steht vor der Tür – aber beim Kofferpacken regiert die Ratlosigkeit: Weder die bunten Shorts noch das schicke Blumenkleid des letzten Frühjahrs passen noch zur Figur dieses Sommers. Da hilft nur eins: eine Diät, die in wenigen Tagen möglichst viele Pfunde dahinschmelzen lässt. Die Auswahl an entsprechenden Rezepten ist groß, wissen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung und warnen deshalb: „Ob Ananas- oder Quark-Diät, ob Atkins oder Magische Kohlsuppe – eine konsequent einseitige Ernährung garantiert in der Regel zwar schnelle Erfolge, aber langfristig auch negative Folgen für die Gesundheit und das Eintreten des gefürchteten Jojo-Effekts.“ So bietet eine Diät mit viel Gemüse, Obst oder Milchprodukten dem Körper zwar durchaus eine Reihe wertvoller Inhaltsstoffe. Aufgrund ihrer Einseitigkeit kommt es aber bei jeder dieser Crash-Kuren schnell zur Unterversorgung an lebenswichtigen Vitaminen, Eiweiss und Spurenelementen. Der Körper ist dadurch gezwungen, seine eigenen Reserven zu mobilisieren, geben die DKV-Experten zu bedenken. Das bedeutet nicht nur den unerwünschten Abbau von Muskelmasse, sondern beispielsweise auch die Schwächung der Knochen durch den Entzug von Calcium – eine mögliche Ursache für spätere Osteoporose.

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Schneller schlank mit Mitteln aus der Apotheke?

Abnehmen ist mühsam und anstrengend – und bei vielen Übergewichtigen braucht es gleich mehrere Anläufe, bis die Waage endlich weniger anzeigt. Wie verführerisch sind da die Möglichkeiten der modernen Pharmazie: Fett-Binder, die Sahnesoße und Grillhähnchen kalorienneutral durch die Verdauung schleusen sollen, pflanzliche Pillen, die im Magen aufquellen und schneller satt machen, und schließlich Appetitzügler, die erst gar keine Lust auf kulinarische Sünden aufkommen lassen. „Die Reduktion von Übergewicht ist zwar in vielerlei Hinsicht vorteilhaft für die Gesundheit“, erklären die Gesundheitsexperten der DKV. „Der Einsatz solcher Mittel zur Gewichtsabnahme bewirkt jedoch schlimmstenfalls das glatte Gegenteil des angestrebten Nutzens.“ So haben Appetitzügler vielfach weitreichende Nebenwirkungen, die von Herzrasen und Bluthochdruck bis hin zu Depressionen reichen können. Außerdem führen sie, ebenso wie Abführmittel, vielfach zu einer verhängnisvollen Gewöhnung. Pflanzliche Sattmacher schädigen den Organismus in der Regel zwar nicht. Sie helfen aber auch nicht bei einer nachhaltigen Gewichtsreduktion, so die DKV-Experten. Wer sich auf ihre Wirkung verlässt, stellt sein Ernährungsverhalten selten entschlossen auf den Prüfstand; schlechte Ernährungsgewohnheiten reißen nach dem Ende der Fastenkur schnell wieder ein – und das erreichte Wunschgewicht ist nur von kurzer Dauer.

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Bikinifigur - Vollwertig und ausgewogen hilft (nur) auf Dauer

Der Königsweg zum Idealgewicht führt allein über eine dauerhafte Ernährungsumstellung: viel Gemüse, etwas Obst, dazu Milchprodukte, tierisches Eiweiss und vollwertige Kohlehydrate in ausgewogenem Verhältnis. „Extrem wichtig ist bei jeder Diät: ausreichend Bewegung, am besten an der frischen Luft, sowie viel trinken“, raten die DKV-Gesundheitsexperten. Wird eine größere Gewichtsabnahme angepeilt, sollte zu Beginn einer entsprechenden Kur auf jeden Fall ein Arztbesuch stehen. Eine gründliche Untersuchung stellt sicher, dass der Körper den Herausforderungen der Fastenkur auch gewachsen ist und keine gesundheitlichen Einschränkungen für die vielleicht zunächst ungewohnte sportliche Betätigung gegeben sind. Außerdem sollte eine weitreichende Umstellung der Ernährung, zum Beispiel auf Vollwertkost, nicht von einem Tag auf den anderen, sondern vielmehr schrittweise erfolgen. Der Verdauungsapparat muss sich etwa auf die Verarbeitung pflanzlicher Ballaststoffe erst einstellen – ansonsten können zunächst Verstopfung und Blähungen die Folge sein, warnen die DKV-Experten. Wird eine Diät mit dem rechten Augenmaß geplant und durchgeführt, muss vielfach auch bei den Erwartungen „abgespeckt“ werden: Wer gesund und nachhaltig abnehmen will, sollte sich keinesfalls mehr als ein Kilo pro Monat als Ziel setzen.

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„Volkskrankheit“ Schnarchen

Regelmäßiger, ausreichender und möglichst störungsfreier Schlaf ist nicht nur gut für die Stimmung, sondern auch überaus gesund. Wird die nächtliche Ruhe jedoch durch penetrantes Schnarchen unterbrochen, kann das unangenehme Folgen haben – nicht nur für den genervten Partner, sondern auch für den „Störenfried“ selbst: Denn Scharchen ist nicht nur unangenehm, sondern mitunter gefährlich! Warum die wohl älteste Art der nächtlichen 
Ruhestörung so ungesund ist und welche Lösungen es für das Problem gibt, wissen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Nach aktuellen Schätzungen kann etwa in einem Viertel der deutschen Schlafzimmer von „Nachtruhe“ nicht wirklich die Rede sein. Der Grund: Knapp 20 Millionen Deutsche schnarchen Nacht für Nacht um die Wette und rauben damit ihren Partnern regelmäßig den Schlaf. Dass das unfreiwillige Nachtkonzert aber nicht nur schlecht für den Haussegen ist, sondern auch ernsthaft krank machen kann, ist weitaus weniger bekannt.

Wie entsteht Schnarchen?
„Neben anatomischen Besonderheiten im Nasen- oder Rachenbereich können auch die Einnahme von Schlafmitteln, Psychopharmaka, übermäßiger Alkoholgenuss oder ganz einfach Übergewicht die Ursache für das nächtliche Konzert sein“, erklärt Dr. Wolfgang Reuter, medizinischer Experte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Grundsätzlich lassen sich beim Schnarchen übrigens zwei Formen unterscheiden: Das normale primäre Schnarchen ist besonders weit verbreitet und völlig ungefährlich. Es entsteht durch den Luftstrom beim Atmen im Schlaf. Die entspannte Muskulatur im Mund- und Rachenbereich gerät in Schwingung und das wohlbekannte Geräusch entsteht. Kommt es zudem zu längeren Atmungspausen, spricht man vom apnoischen Schnarchen. „Sind die Aussetzer dabei länger als zehn Sekunden, ist Vorsicht geboten und ein Gang zum Arzt angeraten“, mahnt der DKV-Experte, denn „in diesem Fall besteht ein ernsthaftes gesundheitliches Risiko – schließlich hört der Betroffene im Schlaf auf zu atmen.“ Menschen, die unter der so genannten Schlafapnoe leiden, fühlen sich meist auch nach langen Schlafphasen ‚wie gerädert’, haben oft Kopfschmerzen und können sich schlecht konzentrieren.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Vom Nasenpflaster bis zur „Anti-Schnarch-Spange“, auch bekannt als Unterkiefer-Protrusionsschiene: Gegen das störende Schnarchen sind diverse Mittel und Produkte erhältlich, wobei sich der gewünschte Erfolg nicht immer einstellt. Und da es sich bei den behandelten Symptomen meist nur um die ungefährliche Form des Schnarchens handelt, müssen die zahlreichen Hilfsmittel und Methoden auch selbst bezahlt werden. „Anders verhält es sich, wenn das Schnarchen etwa durch eine schiefe Nasenscheidewand, eine chronische Nebenhöhlenentzündung oder Polypen hervorgerufen wird und zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führt“, so der Experte der DKV. Denn stellt ein Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung oder gar einer Operation fest, übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Kosten für den Eingriff. Allerdings empfiehlt es sich, vor Behandlungsbeginn noch einmal Rücksprache mit dem eigenen Versicherer zu halten. Manchmal sind nämlich neue Therapien oder Eingriffe noch nicht Teil des Leistungskatalogs. Wer dann nach erfolgter Behandlung auf eine volle Kostenübernahme hofft, erlebt unter Umständen eine Enttäuschung. „Besser ist es, Sie lassen sich auch von Ihrer Krankenversicherung ausgiebig beraten – und das bereits im Vorfeld der Behandlung“, empfiehlt der medizinische Experte der DKV.

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Organspende geht jeden an

Laufend warten mehrere tausend schwerkranke Menschen auf eine Organspende, die ihnen die Chance auf ein neues Leben eröffnen kann. Allerdings stehen deutlich weniger Spenderorgane zur Verfügung als benötigt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von mangelnder Information über ethische Vorbehalte bis hin zu grundsätzlicher Ablehnung. Mit dem „Tag der Organspende 2010“ am 5. Juni haben mehrere Selbsthilfeverbände auf das Thema aufmerksam 
gemacht. Die DKV Deutsche Krankenversicherung informiert über die rechtlichen und medizinischen Hintergründe.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind in Deutschland nur relativ wenige Menschen bereit, selbst Organspender zu werden. Die Spenderzahlen stagnieren damit seit Jahren auf niedrigem Niveau – eine schlechte Nachricht für alle, die dringend auf eine neue Niere, eine Leber oder ein Herz hoffen. Zu den Ursachen für die Zurückhaltung potenzieller Organspender zählen neben mangelnder Information auch viele Ängste: Wird wirklich alles für mich getan, wenn ich als potentieller Organspender schwer verletzt im Krankenhaus liege? Bin ich vor unseriösen Organhändlern geschützt? Verträgt sich eine Organspende mit meiner religiösen Anschauung? „Dabei unterliegen Organspenden strengen gesetzlichen Regeln“, betont Dr. Wolfgang Reuter, medizinischer Experte der DKV Deutsche Krankenversicherung. In Deutschland gilt hierfür das Transplantationsgesetz.

 

Schriftliche Bereitschaft
Mit einem Organspendeausweis oder einem Zusatz in der Patientenverfügung erklärt man seine Bereitschaft zur Organspende. Diese Vereinbarung ist nicht unumstößlich: Wer sich im Laufe seines Lebens anders entscheidet, kann bestimmte Organe ausschließen oder den Ausweis einfach komplett vernichten. Bei einem Vermerk zur Organspende in der Patientenverfügung empfiehlt es sich, rechtlich gesicherte Formulierungen zu verwenden.

 

Lebendspende
Grundsätzlich wird bei Organspenden zwischen Lebendspenden und „postmortalen“ Organspenden unterschieden. Eine Organspende zu Lebzeiten ist in Deutschland nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen, erlaubt. Eine unabhängige Gutachterkommission gewährleistet, dass die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen erfolgt und dass für den Empfänger zum Termin der geplanten Übertragung kein postmortales Organ zur Verfügung steht, da der Organspende nach dem Tod generell Vorrang gegenüber einer Lebendspende gewährt wird. Besonders wichtig dabei ist zudem, dass die Organabgabe für den Spender gesundheitlich vertretbar ist. Zu den häufigsten Lebendspenden gehört die Transplantation einer Niere oder von Teilen der Leber.

 

Postmortale Organspende
Nach aktuellem Stand der Medizin können postmortal, also nach Feststellung des Hirntods, Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm sowie Gewebe entnommen und Kranken transplantiert werden. Dazu muss der Verstorbene über einen Organspendeausweis verfügen oder seine Einwilligung in die Organspende im Rahmen einer Patientenverfügung angegeben haben. Erst wenn diese schriftliche Zustimmung vorliegt, ist eine Entnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden darüber informiert, können jedoch keine eigene Entscheidung darüber treffen. Fehlt hingegen der Ausweis oder die schriftliche Einwilligung, wird in der Regel die Familie hinzugezogen und befragt, ob sie einer Organentnahme zustimmt – unter Berücksichtigung des ihnen bekannten oder mutmaßlichen Wunsches des Verstorbenen. „Daher ist es wichtig, innerhalb der Familie rechtzeitig über das Thema ‚Organspenden’ zu sprechen“, rät Dr. Reuter.

 

Medizinische Sicherheit
Beim Thema Organspende ist vor allem die Frage angstbesetzt, ob im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung bei Vorliegen eines Organspendeausweises auch wirklich alles medizinisch Notwendige für den Patienten getan wird. „Voraussetzung für eine Organentnahme ist – neben einer Einwilligung des Verstorbenen oder der Angehörigen – dass nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zwei unabhängige Neurologen ein vollständig irreversibles Hirnversagen (Hirntod) feststellen“, erläutert der Mediziner der DKV die Hintergründe. „Zuvor ist es alleiniges Ziel aller Ärzte, das Leben des Patienten zu retten – dies gebietet schon der hippokratische Eid jedes Arztes.“ Die dabei tätigen Intensivmediziner haben zudem mit Organentnahme und Transplantation nichts zu tun, ein Interessenkonflikt ist daher ausgeschlossen.

 

Persönliche Entscheidung
Organspenden retten Leben – diese Aussage ist sicherlich unumstritten. Dennoch fällt die Entscheidung, eigene Organe für eine Transplantation zur Verfügung zu stellen, vielen nicht leicht. Wer dieser schwierigen Frage daher ausweicht, sollte wissen: In Deutschland warten aktuell über 10.000 Kranke auf ein Spenderorgan – und jedes einzelne rettet unter Umständen ein Menschenleben.

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Impfschutz auffrischen

„Zwar sind vor einer direkten Einreise aus Europa nach Südafrika keine besonderen Impfungen vorgeschrieben, doch sollten reisende Fußballfans trotzdem einmal einen Blick in ihren Impfpass werfen“, rät Dr. Wolfgang Reuter, medizinischer Experte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Denn meist liegen Standardimpfungen, etwa gegen Polio, Diphtherie oder Röteln, sehr lange zurück oder wurden schlichtweg nie durchgeführt. Gerade ein fehlender Impfschutz gegen Masern sollte aber aufgrund steigender Erkrankungszahlen am Kap nicht auf die leichte Schulter genommen und unbedingt nachgeholt werden. Wer plant, sich für längere Zeit auf dem afrikanischen Kontinent aufzuhalten, sollte zusätzlich über eine Prophylaxe gegen Hepatitis A und B, Typhus sowie Tollwut nachdenken – und auch Cholera ist immer wieder ein Thema, gerade in Südafrikas nördlichen Provinzen. „Am besten, Sie lassen sich rechtzeitig vor Ihrer Abreise von einem tropenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten und Ihren Impfschutz individuell anpassen. So steht einem afrikanischen Sommermärchen – wenigstens aus medizinischer Sicht – erstmal nichts im Weg“, rät der DKV-Experte.

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Reiseapotheke zusammenstellen

Mit einer gut ausgestatteten Reiseapotheke lassen sich leichte Beschwerden und kleinere Wehwehchen, wie etwa Kopfschmerzen oder Schürfwunden, zumeist gut und schnell beheben, ohne, dass man sofort einen Arzt aufsuchen muss. So gehören neben Verbandszeug und Desinfektionsmittel auf jeden Fall ein Fieberthermometer sowie Medikamente gegen Durchfall und Erbrechen in die Reiseapotheke. „Auch ein Elektrolytpräparat gegen den bei Magen- und Darmproblemen oft auftretenden Flüssigkeitsverlust sollte nicht fehlen“, ergänzt Dr. Wolfgang Reuter von der DKV Deutsche Krankenversicherung. Natürlich soll und kann aber eine – auch noch so gut ausgestattete – Reiseapotheke niemals einen ausgebildeten Mediziner ersetzen. „Lassen die Beschwerden nicht schnell deutlich nach oder verschlechtert sich der Zustand des Erkrankten sogar weiter, sollte unbedingt ein Arzt vor Ort aufgesucht werden“, mahnt der erfahrene Mediziner und hat auch für diesen Fall einen Tipp parat: „Private Kliniken sind in Südafrika zumeist mit europäischen Standards vergleichbar – von öffentlichen Krankeneinrichtungen ist dagegen eher abzuraten.“ Allerdings sollten sich deutsche Reisende über Eines im Klaren sein: Behandlungskosten sind am Kap immer sofort fällig und können zum Teil erhebliche Summen erreichen. Eine private Reisekrankenversicherung ist daher ein Muss für jeden Fußballfan, der die deutsche Elf vor Ort unterstützen möchte.

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Ansteckungsrisiko minimieren

"Damit Fußballtouristen von ihrem Trip an den südlichen Zipfel Afrikas neben tollen Fotos und schönen Erinnerungen keine unerwünschten Andenken mitbringen, sollten sie einige hygienische Grundregeln beachten“, so der Mediziner Dr. Wolfgang Reuter. Aus Schutz vor Infektionskrankheiten sollte man kein Leitungswasser trinken. Wer einen Ausflug in einen der zahlreichen Nationalparks plant oder sich für längere Zeit im äußersten Norden des Landes aufhält, sollte vor Abreise einen Tropenmediziner konsultieren und während seines Aufenthalts stets unter einem Moskitonetz schlafen – denn Teile Südafrikas sind Malaria-Gebiet. Wichtig ist auch die Vorbeugung einer Ansteckung mit HIV, denn das Virus ist in Südafrika weit verbreitet. Kondome sollten am besten schon mit ins Reisegepäck. Und auch für Fußball-Touristen, die sich ausschließlich in malariafreien Gegenden aufhalten, hat der Mediziner einen wichtigen Rat: „Obwohl in Südafrika im Juni und Juli Winter herrscht, hat die Sonne eine wesentlich stärkere Wirkung als bei uns. Deshalb sollte man unbedingt für ausreichend Sonnenschutz sorgen – auch und gerade auf einer Tribüne im Fußballstadion.“

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Wahl des behandelnden Arztes

Wer als gesetzlich versicherter Patient die Klinik und den behandelnden Arzt auswählen möchte, sollte sich diese Option durch den Abschluss einer privaten Krankenhauszusatzversicherung sichern. „Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kommt der Patient in der Regel nämlich lediglich in das nächstgelegene Vertragskrankenhaus und dort in Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt“, erläutern die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Die meist höher liegenden Kosten für die Betreuung durch Chefärzte sowie ausgewiesene Spezialisten oder gefragte Operateure übernimmt dann eine private Zusatzversicherung. Dabei können die Leistungen für die Vergütung des Arztes vom üblichen Regelsatz bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung und möglicherweise sogar darüber hinaus individuell vereinbart werden. Hinsichtlich der freien Krankenhauswahl sollte geklärt werden, ob die private Zusatzversicherung die kompletten Unterkunftskosten übernimmt, wenn die gesetzliche Kasse keine Leistungen erbringt. Daher empfiehlt sich in jedem Fall eine Klärung sowohl mit der gesetzlichen als auch mit der privaten Versicherung vor einem Aufenthalt.

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Einzelzimmer im Krankenhaus

Fast niemand ist gerne im Krankenhaus – zumindest nicht als Patient. Denn – einmal abgesehen von der meist unerfreulichen Ursache für den Aufenthalt – versprechen in der Regel weder die meist ungewohnte Kost noch der stramme Tages- und Nachtrhythmus eine wirklich „gute Zeit“ während der Genesung. Dabei können längst nicht nur privat voll versicherte Patienten ihren Aufenthalt ein wenig komfortabler gestalten. „Sonderleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind durchaus auch für Kassenpatienten möglich“, erklären die Gesundheits-Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Und zwar durch eine private Krankenhauszusatzversicherung, die jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen kann.“ Der Vorteil: Auch gesetzlich Versicherte kommen so in den Genuss von privaten Zusatzleistungen – wie eben ein Einzel- oder Zweibettzimmer.

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Alternative Heilmethoden

Ob Homöopathie, Akupunktur oder Chinesische Medizin – manchmal können alternative Heilmethoden wahre Wunder wirken. Laut internationaler Schätzungen nutzen mehr als 100 Millionen EU-Bürger die Angebote der so genannten Komplementärmedizin. Doch werden die Kosten für viele dieser Therapien nicht oder nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland übernommen. Die Gesundheits-Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung raten daher: „Wer trotzdem nicht auf Leistungen wie etwa die Behandlung durch bestimmte Heilpraktiker verzichten möchte, muss deshalb meist selbst bezahlen.“ Alternativ können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen hierfür eine entsprechende private Zusatzversicherung abschließen, die zusätzliche Kosten für Heilmethoden, Therapien und auch Medikamente zu einem zuvor vereinbarten Anteil übernimmt.

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Piercing- und Tattoo-Studios: Vorsicht ist angebracht!

Piercings und Tattoos sind besonders bei der Altersgruppe der 20- bis 30-Jährigen zum festen Bestandteil des Körperschmucks geworden. Doch bevor man sich einem entsprechenden Eingriff unterzieht, lohnt sich ein kritischer Blick auf das gewählte Studio, so der Rat der DKV-Experten. Dabei sollten die Kunden besonders auf die gebotene Hygiene achten, denn Infektionen stellen bei Tattoos und Piercings das größte Risiko dar. Ein abgetrennter Behandlungsraum, das Waschbecken außer Reichweite der Behandlungsliege, um Infektionen durch Spritzwasser zu vermeiden, steril verpackte Instrumente und Schmuckstücke sowie Piercer bzw. Tätowierer, die ihre Hände vorab desinfizieren und sterile Handschuhe tragen – auf diese Standards sollten Kunden im eigenen Interesse unbedingt bestehen.

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Folgeschäden von Piercings und Tattoos

Obwohl ihre Leistungen buchstäblich „unter die Haut“ gehen, benötigen die Betreiber von Piercing- oder Tattoo-Studios keine medizinische Ausbildung, sondern nur einen Gewerbeschein. So haben dauerhafte Verschönerungen in Form von Piercings und Tattoos nicht selten unschöne Folgen: Schmerzhafte Entzündungen stehen dabei an erster Stelle – dicht gefolgt von den finanziellen Folgen für deren Behandlung. Denn laut den Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung sind Ärzte und Krankenhäuser seit 2008 verpflichtet, den Krankenkassen Schäden von Piercings, Tätowierungen oder anderer medizinisch nicht notwendiger Schönheitsoperationen mit Angaben über die Patienten mitzuteilen. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie einen Teil der Behandlungskosten der Krankenkasse zurückerstatten müssen, da es sich bei medizinischen Folgeschäden um eine selbstverschuldete Krankheit handelt. Schließlich hat sich der Patient freiwillig dem körperlichen Eingriff des Piercers oder Tätowierers unterzogen.

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TÜV für die Zähne

Blendend weiße Zähne wie die Hollywood-Stars sind für viele ein Traum. Ein erster Schritt dahin ist eine regelmäßige Zahnpflege, die so genannte Prophylaxe. Dieser „Vorsorge-TÜV“ für die Zähne macht nicht nur das Lächeln wieder strahlender, sondern ist eine wichtige Maßnahme, um Karies und Parodontitis (chronische Entzündung des Zahnhalteapparates) im Keim zu ersticken. Die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung weisen allerdings darauf hin, dass es auch hier Unterschiede gibt: „Zweimal im Jahr die Zähne eine halbe Stunde lang reinigen zu lassen, hat zwar einen optischen Effekt. Aber zu einer wirksamen Prophylaxe sollte eine genaue Diagnose des individuellen Parodontitis- sowie Kariesrisikos gehören.“ Darauf aufbauend kann anschließend ein persönlicher Zahnpflegeplan für den Patienten erstellt werden.

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Gesundheitliche Vorsorge für Frauen

Regelmäßige Vorsorge ist das A und O bei der Früherkennung von Krankheiten. Denn: Je eher diagnostiziert, desto besser die Heilungschancen. Daher haben die Krankenkassen ein umfassendes Vorsorge-Paket geschnürt, um den Versicherten bestmögliche Prävention zu bieten. Für einen optimalen Schutz ist es ratsam, die Vorsorgeuntersuchungen auch im empfohlenen Turnus wahrzunehmen, so die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Für Frauen beginnt dieser bereits ab dem 20. Lebensjahr mit der jährlichen gynäkologischen Krebs-Vorsorgeuntersuchung. Ab dem 30. Geburtstag übernehmen die Krankenkassen zudem die Kosten der Brustkrebsuntersuchung, zu der auch die Einweisung in die Selbstuntersuchung durch den Arzt gehört. Dies ist besonders wichtig, da rund 70 Prozent der bösartigen Tumore von betroffenen Frauen selbst entdeckt werden. Frauen im Alter zwischen 50 und 69 sollten außerdem jährlich zur Mammographie gehen: Auch dieses spezielle Röntgenverfahren zur Brustkrebsfrüherkennung ist Bestandteil des Vorsorge-Programms.

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Gesundheitliche Vorsorge für Jüngere

Erste Anzeichen für den Beginn von Herz-Kreislauf- oder Stoffwechsel-Erkrankungen oder auch bösartige Hautveränderungen zeigen sich häufig bereits in jüngeren Jahren, erklären die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Daher übernehmen die Krankenkassen für Männer und Frauen ab 35 Jahren den so genannten Gesundheits-Check-Up, der alle zwei Jahre wiederholt werden sollte. Im Rahmen des Checks führt der Hausarzt eine gründliche körperliche Untersuchung durch, das Blut wird auf Gesamtcholesterin und Glukose überprüft, eine Urinuntersuchung (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit) gibt weiteren Aufschluss über den Gesundheitszustand. Zu diesem „Gesundheits-TÜV“ gehört auch der Besuch beim Dermatologen: Er überprüft alle zwei Jahre, ob es Veränderungen an der Haut gibt, die auf eine Krebserkrankung hindeuten könnten.

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Gesundheitliche Vorsorge für Ältere

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Frauen wie Männer ab dem 50. Lebensjahr einmal jährlich Zeit für eine Dickdarm- und Rektumuntersuchung (Abtasten des Enddarms, Test auf Blut im Stuhl) nehmen. Diese Untersuchung gehört seit 2002 zu den Vorsorgeuntersuchungen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Ziel ist es, frühzeitig die Polypen aufzuspüren, die sich im Lauf der Jahre zu bösartigen Zellen entwickeln können, erklären die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Zudem werden ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich zwei Darmspiegelungen in einem Zeitraum von zehn Jahren erstattet. Prävention lohnt sich: Studien haben ergeben, dass der jährliche Hämokulttest (Test auf verstecktes Blut im Stuhl) in Kombination mit einer Vorsorge-Darmspiegelung alle zehn Jahre das Darmkrebsrisiko um bis zu 90 Prozent verringert. Diese Vorsorge-Untersuchungen werden von privaten wie gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Verträge der Privaten Krankenversicherungen umfassen häufig weitere Präventions-Untersuchungen – welche das sind, sollte man im Gespräch mit der Versicherung klären.

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Rundumschutz vor FSME

Keine Angst vor dem Zeckenbiss mit der richtigen Impfung

Wandern, spielen, laufen: Bis Kinder und Naturfreunde die Tage wieder im Freien verbringen können, dauert es noch. Dennoch ist jetzt der richtige Moment, um sich umfassend vor der Frühsommer-Meningoenzephalitis, besser bekannt unter der Abkürzung FSME, zu schützen. Dieser gefährliche Erreger wird von der Zecke übertragen: Durch ihren Biss kann die fieberhafte Erkrankung der Hirnhäute, teils auch des Gehirns und des Rückenmarks, ausgelöst werden. „Die beste 
Prävention ist, teils auch des Gehirns und des Rückenmarks, ausgelöst werden. „Die beste Prävention ist, bereits jetzt mit der mehrstufigen Impfung zu beginnen“, raten daher die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Dieser Schutz ist speziell für Erwachsene und Kinder, die sich viel im Freien aufhalten, unerlässlich: Denn die Lieblingsplätze der Zecke sind hohes Gras oder das Unterholz. Zwar gelten bisher nur Teile Deutschlands als FSME-Risikogebiete – das bedeutet, dass nur hier die Zecken den lebensbedrohlichen Erreger in sich tragen. Doch diese Gebiete weiten sich ständig aus. Studien haben ergeben, dass dort bereits bei jedem zehnten Zeckenbiss der Erreger an den Menschen weitergegeben wird.

Dreifach hält besser

FSME hat keine Chance, wenn man sich richtig impft. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ein sicherer Schutz vor der Erkrankung erst nach allen drei Impfungen zu erwarten ist. Nach der Erstimpfung folgt zwei bis zwölf Wochen später die Zweitimpfung, wiederum neun bis zwölf Monate später die dritte. Für Eilige gibt es aber auch eine Schnellimmunisierung: Die Impfung kann bereits sieben und 21 Tage nach der Erstimpfung wiederholt werden. Eine Auffrischung sollte dann nach einem und drei bis fünf Jahren erfolgen.

Impfkosten

Entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Impfkosten für die Versicherten, die in den ausgewiesenen Risikogebieten wohnen. Welche das sind, das ermittelt das Robert-Koch-Institut jedes Jahr – aktuell hat es über 130 Regionen in Deutschland gekennzeichnet. Bei einigen Krankenversicherungen zählt diese Impfung zu den sogenannten Satzungsleistungen. In diesem Fall kommen sie auch dann für die Impfkosten auf, wenn die Versicherten nicht im Risikogebiet wohnen. Hier empfiehlt sich ein Anruf bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse, um die Kostenübernahme und die Modalitäten im individuellen Fall abzuklären. Ebenfalls wichtig zu wissen: In der Regel muss man als Versicherter in Vorleistung gehen und die Impfkosten anschließend direkt mit dem Versicherungsinstitut abrechnen. Aufgrund der von der privaten Krankenversicherung (PKV) angebotenen Tarifvielfalt ist die Kostenübernahme für Schutzimpfungen nicht einheitlich geregelt. Vielmehr ist der Leistungsanspruch für Schutzimpfungen abhängig vom versicherten Tarif. PKV-Versicherten ist daher zu empfehlen, die Kostenübernahme rechtzeitig mit ihrer Versicherung abzuklären.

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Rechtzeitig informieren: Reiseschutzimpfungen

Wer einen Urlaub in exotische Länder plant, sollte sich frühzeitig über die notwendigen Reiseimpfungen informieren, raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Besteht das Risiko, sich am Reiseziel mit Cholera oder Hepatitis zu infizieren, welche Form der Malariaprophylaxe ist sinnvoll, besteht der Tetanus-Schutz noch? Für diese Fragen ist der Arzt der richtige Ansprechpartner. Sind mehrere Impfungen notwendig, erstellt er auch den Impfplan, denn nicht alle Impfungen können gleichzeitig durchgeführt werden. Nicht zu vergessen: Oft sind auch nach der Rückkehr aus dem Ferienland noch Auffrischungsimpfungen bzw. die weitere Einnahme von Medikamenten, etwa Malariatabletten, notwendig. Die Erstattung von Aufwendungen für eine reisemedizinische Beratung und Impfung ist abhängig vom versicherten Tarif. Nähere Informationen über mögliche Gesundheitsrisiken bei Reisen nach Afrika, Asien und Südamerika sind beim Berliner Institut für Tropenmedizin zu erfragen.

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Schutz vor Herzinfarkt durch Grippeimpfung

Mit Blick auf die bevorstehende Grippezeit verweist die DKV Deutsche Krankenversicherung auf eine aktuelle Studie des University College London, in der ein Zusammenhang zwischen Grippe und Herzinfarkt nachgewiesen wurde, wenn sich in den Blutgefäßen bereits Ablagerungen gebildet haben. Dies unterstreicht den Rat vieler Ärzte, dass sich besonders ältere Menschen gegen die saisonale Grippe impfen lassen sollten. So wird diese Vorsorgemaßnahme von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin für alle Personen über 60 Jahre empfohlen. Denn laut Gesundheitsministerium sterben jährlich 5.000 bis 8.000 Menschen an den Folgen einer Influenza-Erkrankung. Die Grippeimpfung muss jedes Jahr erneuert werden, da der Schutz nur neun bis zwölf Monate vorhält. Allerdings schützt der Wirkstoff nicht vor normalen Erkältungen, den so genannten „grippalen Infekten“. Geimpft wird mit einem Totimpfstoff, der sich aus abgetöteten Influenza-Viren zusammensetzt. Potentielle Nebenwirkungen sind erhöhte Temperatur, Magen-Darm-Beschwerden und Abgeschlagenheit.

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Ärgernis Kopflaus

Zu den besonders ungeliebten, aber häufig unvermeidlichen Themen an Elternabenden in Kindertagesstätten und Schulen gehört das Auftreten von Kopfläusen. Sie leben und vermehren sich im Kopfhaar – und bevorzugen dabei im Übrigen eine saubere Umgebung, erläutern die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Damit widersprechen sie der landläufigen Annahme, mangelnde Hygiene sei die Ursache für das Auftreten der lästigen Parasiten. Besonders in Einrichtungen, in denen im wörtlichen Sinn „die Köpfe zusammengesteckt“ werden, übertragen sich die nahezu unsichtbaren Quälgeister oft rasend schnell. Da Läuse bereits nach 55 Stunden ohne Nahrung sterben, reicht es, Gegenstände, die mit den Läusen in Kontakt geraten sein könnten, wie Mützen oder Spielzeug, für diesen Zeitraum in gut verschlossenen Tüten wegzupacken. Tagelanges Einfrieren in der Kühltruhe, wie vielfach empfohlen, ist nicht notwendig. Je frühzeitiger Eltern die Haare ihrer von Läusen befallenen Kinder mit entsprechenden Mitteln behandeln sowie durch sorgfältiges Auskämmen über einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen die verbleibenden Nissen entfernen, desto sicherer ist eine erfolgreiche Behandlung.

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