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Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege erfolgt auf Dauer in einem Pflegeheim, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Betroffenen ein Verbleiben im häuslichen Umfeld nicht mehr zulässt, z.B. im Fall von Schwerstpflegebedürftigkeit. Die Pflege erfolgt hierbei vollstationär, d.h. "rund-um-die-Uhr". Eine große Hemmschwelle bei einer Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung ist die völlige Aufgabe der bisherigen Lebensumgebung. Die Betroffenen müssen sich an neue Menschen und an ein anderes Lebensumfeld gewöhnen.

Gesundheit

Seniorenresidenzen heben sich von anderen Altenpflegeeinrichtungen oftmals dadurch ab, dass sie ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben in den eigenen „vier Wänden“ kombiniert mit einem hohen Komfort und gutem Service ermöglichen.

Oft ist den Seniorenresidenzen eine Pflegestation angeschlossen, sodass bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kein Wechsel in ein Pflegeheim stattfinden muss. Hier kann ambulant und stationär gepflegt werden.

Senioren aktivieren

Besonders wichtig ist es, eine ortsnahe Einrichtung zu finden, damit die familiären und freundschaftlichen Kontakte auch weiterhin gepflegt werden können. Durch neue soziale Kontakte, kulturelle Angebote und Gruppenabende werden Isolation und Eintönigkeit des Alltags vermieden. Die Pflegebedürftigen werden nicht „verwahrt“, sondern erhalten in vielen Fällen eine neue Lebensperspektive.

Gerade bei älteren Menschen ist die Gefahr eines Abbaus der geistigen Leistungsfähigkeit groß. Mit gemeinsamen Spielen, Gedächtnistraining und einer festen Tagesstruktur versucht man etwaigen Rückschritten vorzubeugen. Nur so kann den Pflegebedürftigen ein höchst mögliches Maß an Selbständigkeit und Menschenwürde erhalten bzw. wieder zurückgegeben werden.

 

Die Kosten

Wie viel ein Pflegeheimplatz kostet, hängt vom Pflege- und Versorgungsbedarf des Pflegebedürftigen sowie vom gebotenen Service und Komfort ab. Die Kosten eines Pflegeheimplatzes setzen sich unter anderem zusammen aus:

  • Allgemeinen Pflegeleistungen (hierzu gehören auch Hilfsmittel), inklusive psychosoziale Betreuung und Behandlungspflege.
  • Unterkunft und Verpflegung.
  • Ggf. gesondert berechenbare Unterkunft (z.B. Einbett-Zimmer).

Die Pflegeversicherung, übernimmt hiervon – abhängig von der Pflegestufe – maximal 1.432 Euro, bei Härtefällen maximal 1.918 Euro. Den Rest muss der Versicherte selbst tragen, nicht selten verbleibt ein monatlicher Eigenanteil von ca. 2.000 Euro, der dann vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen übernommen werden muss.

 

Die drei Pflegestufen

Wie hoch der Kostenbeitrag der Pflegeversicherung ist, hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Meist ist die Empfehlung eines Gutachters ausschlaggebend, welche Pflegestufe die Kasse bewilligt.

Insgesamt gibt es drei Pflegestufen:

  • Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Stufe I)
    Erheblich pflegebedürftig ist jemand, der neben der hauswirtschaftlichen Versorgung bei der Pflege einmal täglich für mindestens 90 Minuten fremder Hilfe bedarf. Davon müssen mehr als 45 Minuten für die Grundpflege benötigt werden. Zur Grundpflege gehören Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
  • Schwerpflegebedürftigkeit (Stufe II)
    Schwer pflegebedürftig ist jemand, der mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten für insgesamt wenigstens drei Stunden Hilfe braucht. Mindestens zwei Stunden davon müssen für die Grundpflege benötigt werden.
  • Schwerstpflegebedürftigkeit (Stufe III)
    Schwerstpflegebedürftig ist jemand, der rund um die Uhr und auch nachts Unterstützung benötigt. Durchschnittlich müssen mindestens fünf Stunden täglicher Hilfebedarf erreicht werden. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.
    Härtefall.

Übersteigt die geleistete Pflege deutlich die Voraussetzungen der Pflegestufe III, kann eine Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Eine Härtefallregelung kommt in Betracht, wenn die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich sieben Stunden erfordert. Zwei dieser sieben Stunden müssen auf die Nacht entfallen. Eine Härtefallregelung greift auch, wenn nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden.

 

Die Auswahl

Bevor Sie sich für eine Pflegeeinrichtung entscheiden, sollten Sie die Kosten, die auf Sie zukommen, genau ausrechnen und verschiedene Angebote vergleichen. Pflegeversicherungen halten oftmals Preisvergleichslisten bereit, mit denen Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis einer Einrichtung besser einschätzen können.

Fordern Sie dazu einen Heimprospekt, eine Leistungsbeschreibung und falls nicht enthalten eine Preisliste an. Prüfen Sie, welche Leistungen im Heimentgelt enthalten sind und was Sie als sogenannte Zusatz- oder Wunschleistung extra zahlen müssen.

Besonders wichtig ist der sogenannte Heimvertrag, den Sie als Muster im jeweiligen Heim anfordern können. Er regelt, ähnlich wie ein Mietvertrag, die Höhe des Heimentgelts und die Nutzungsbedingungen. Darin sollte beispielsweise genau festgelegt sein, welches Zimmer Sie beziehen. Eine Verlegung innerhalb des Heims sollte nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung möglich sein.

Neben den Kosten spielen natürlich auch die persönlichen Bedürfnisse bei der Auswahl des richtigen Hauses eine wichtige Rolle. Um einen korrekten Eindruck zu gewinnen, können Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin vereinbaren. Nehmen Sie zu diesem Termin eine Person Ihres Vertrauens mit, mit der Sie hinterher Ihre Eindrücke austauschen können.

Bei der Besichtigung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Die Betreuung: Machen Pflegepersonal und Heimleitung einen sympathischen Eindruck?
  • Wie viele Pflegekräfte sind für wie viele Bewohner da?
  • Wie ist die Betreuung in der Nacht und an den Wochenenden geregelt?
  • Die Lage des Hauses: Gibt es einen Garten oder Grünflächen in der Nähe?
  • Wie gut ist es an den öffentlichen Verkehr angebunden und welche Einkaufsmöglichkeiten gibt es?
  • Die Ausstattung: Wie groß sind die Zimmer? Wie gut sind die sanitären Anlagen ausgestattet?
  • Wie ansprechend ist die Gestaltung der Gemeinschaftsräume? Dürfen oder sollen Sie persönliche Möbel mitbringen?
  • Die Mahlzeiten: Wie flexibel sind die Essenszeiten? Können Sie zwischen verschiedenen Gerichten wählen?
  • Freizeit: Welche Freizeitangebote gibt es und wie steht es mit organisierten Veranstaltungen und Ausflügen?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich in einem bestimmten Heim wohl fühlen, fragen Sie nach, ob es möglich ist, zur Probe zu wohnen. Viele Häuser bieten Unentschlossenen diesen sinnvollen Service an.

Lassen Sie sich nach dem Einholen der ersten Informationen ausführlich von den Pflege-Spezialisten Ihrer Krankenversicherung beraten. Konsultieren Sie auch Ihren Hausarzt. Er hat meist schon langjährige Erfahrung mit unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen in der Umgebung gemacht und kann Ihnen deshalb persönliche Ratschläge geben.

Datum: 25. Januar 2011

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