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Ergänzende Vorsorgemaßnahmen
Ergänzende Vorsorge – alle zwei bis vier Wochen
Läuft alles normal, sollten Sie alle vier Wochen zu ihrem Frauenarzt gehen, in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten sogar alle 14 Tage. Der Arzt wird Sie befragen, er beantwortet aber auch Fragen und berät Sie zu allen Themen. Bei Problemen sollten Sie natürlich sofort ihren Arzt aufsuchen.
Bei den Kontrollen werden folgenden Untersuchungen durchgeführt:
- Gewichtskontrolle,
- Blutdruckmessung,
- Untersuchung des Urins auf Eiweiß, Zucker und Sediment,
- Blutuntersuchung,
- Kontrolle des Stands der Gebärmutter durch Abtasten der Bauchdecke,
- Kontrolle der kindlichen Herzaktionen und
- Feststellung der Lage des Kindes.
Die im Folgenden genanten Untersuchungen können eine sinnvolle Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen darstellen, werden aber in der Regel weder von den gesetzlichen Krankenkassen noch einer privaten Krankenversicherung erstattet:
Etwa drei Prozent aller Schwangeren entwickeln einen Schwangerschaftsdiabetes. Bleibt er unbehandelt, gefährdet er Mutter und Kind. Daher sollte zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ein Zuckerbelastungstest durchgeführt werden, bei eindeutigen Risiken auch früher.
Scheideninfektionen sind die Hauptursache für Frühgeburten. Mit Hilfe eines so genannten „Handschuhtests“ lassen sich solche Infektionen frühzeitig aufdecken. Fragen Sie Ihren Arzt, ab wann und wie oft Sie diesen Test durchführen können.
Der Tripeltest berechnet die Wahrscheinlichkeit eines Chromosomenschadens bei Ihrem Kind. Dazu reicht eine Blutentnahme in der 16. Schwangerschaftswoche. Seit Einführung der Nackenfaltenmessung wird dieser Test nicht mehr so häufig angewandt.
Bei allen Schwangeren wird in der 24.-27. Schwangerschaftswoche ein weiterer Antikörper-Suchtest durchgeführt. Nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, wird das Blut auf Hepatitis B untersucht, um eine Ansteckung des Kindes während der Geburt zu verhindern.
Ultraschall-Screening
Mit Hilfe der Ultraschalluntersuchung kann der Arzt die Entwicklung des ungeborenen Kindes direkt beobachten. Dieses Ultraschall-Screening dient der Überwachung einer Schwangerschaft. Dadurch lassen sich Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften feststellen, der Geburtstermin bestimmen und die Entwicklung des Fötus beobachten.
Im Rahmen der Schwangerenvorsorge sehen die Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland drei Routine-Untersuchungen vor:
- 1. Screening: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
- 2. Screening: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
- 3. Screening: 32. Schwangerschaftswoche
Der Arzt beurteilt die kindliche Entwicklung und Lage. Er misst das Baby und vergleicht die aktuellen Ergebnisse mit Normwerten. So können Entwicklungsverzögerungen frühzeitig erkannt werden. Sie können die Untersuchung auf dem Bildschirm mitverfolgen.
Bei auffälligen Befunden, aber auch auf Wunsch der Mutter nach mehr Sicherheit, können auch weitere Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden. Beim „Baby-Fernsehen“ wird bei jedem Frauenarztbesuch ein Ultraschall des Kindes gemacht, sodass Arzt und Eltern die Entwicklung genau mitverfolgen können.
Spezialisierte Ärzte können die Nackenfalte des Babys messen. Diese entsteht durch eine Flüssigkeitsansammlung im Nackenbereich, die fast jedes Ungeborene hat. Eine verdickte Nackenfalte gilt als ein Hinweiszeichen auf eine mögliche Chromosomenabweichung, beispielsweise das Down-Syndrom (Mongolismus). Kombiniert mit einem Bluttest kann der Arzt daraus eine Risikoeinschätzung für Chromosomenabweichungen errechnen.
Eine Ultraschalluntersuchung des kindlichen Herzens macht Herzfehler frühzeitig erkennbar. Immerhin ein Prozent der Kinder kommt mit einem Herzfehler auf die Welt. Auch diese Untersuchung sollte ein Spezialist durchführen. Er kann die Schwere der Veränderung einschätzen und Ihnen hilfreiche Ratschläge geben.
Einige Blut- und Ultraschalluntersuchungen werden zwar von Fachgesellschaften empfohlen, gehören aber nicht zum üblichen Krankenversicherungsschutz und die Kosten müssen in der Regel vom Versicherten selber getragen werden.
Kardiotokographie
Die Untersuchung der kindlichen Herztöne per Ultraschall und gegebenenfalls Feststellung der Wehentätigkeit (Kardiotokographie, CTG) ist eine Routineuntersuchung, die von vielen Frauenärzten am Ende der Schwangerschaft durchgeführt wird. Vorgeschrieben ist sie aber nur bei vorzeitiger Wehentätigkeit und bei Auffälligkeiten des ungeborenen Kindes.
Vorstellung in der Geburtsklinik
Der Frauenarzt wird gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Entbindungsklinik auswählen und Sie dort vorstellen. Dazu gehört auch ein Gespräch mit dem Arzt der Entbindungsklinik. Dieser führt meist eine körperliche Untersuchung und oft eine sonographische Untersuchung durch. Vor allem für Risikoschwangerschaften ist es sinnvoll, ein Krankenhaus mit Spezialisten und geeigneter Ausstattung zu wählen.
Risikoschwangerschaften
Sind schon bei einer vorhergehenden Schwangerschaft Komplikationen aufgetreten oder leidet die Mutter unter einer Krankheit (z.B. Diabetes) spricht man von einer Risikoschwangerschaft. Auch wenn die Mutter Mehrlinge erwartet oder unter 18 bzw. über 35 Jahre alt ist spricht man von Risikoschwangerschaft. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge können in diesem Fall noch weitere Untersuchungen durchgeführt werden:
- Ultraschall-Untersuchungen,
- Kardiotokographische Untersuchungen (CTG),
- Fruchtwasserspiegelung (Amnioskopie),
- Fruchtwasseruntersuchungen (Amniozentese) oder
- Chorionzottenbiopsie.
Datum: 28. Juli 2008

