Vorsorge bei Kindern & Jugendlichen

Allgemeine Vorsorge

Ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung können die Gesundheits­untersuchungen für Kinder und Jugendliche (U1 bis U9 sowie J1) sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Deshalb ist es ratsam, die U-Untersuchungen durchzuführen, damit der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft wird. Auffälligkeiten oder Probleme können so frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Die Bestimmung von Gewicht und Größe sowie eine gründliche körperliche Untersuchung sind Bestandteil jeder Untersuchung. Bei der Entwicklungsbeurteilung untersucht der Arzt bzw. die Ärztin unter anderem die Grob- und Feinmotorik, die Wahrnehmung sowie deren Interpretation und die soziale und emotionale Kompetenz. Teil der Untersuchung ist auch die Überprüfung des Impfstatus sowie die Beratung zur Verbesserung des Impfschutzes des Kindes.

In dem Kinder-Untersuchungsheft werden alle Ergebnisse dokumentiert. Dieses Heft ermöglicht allen behandelnden Ärzten einen guten Überblick über die Entwicklungsdaten eines Kindes und Jugendlichen und sollte bei Arztbesuchen mitgebracht werden.

Neben den regulären Untersuchungen des U-Untersuchungsprogramms ist es möglich, zusätzliche Untersuchungen, insbesondere für Kinder im Grundschulalter (U10 und U11) und für Jugendliche (J2), durchführen zu lassen.

Durch den weiteren Besuch beim Zahnarzt kann die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen durch Früherkennungsuntersuchungen und regelmäßigen Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen verbessert werden.
 

Reguläre Vorsorgeuntersuchungen (U1 – U9 & J1) im Überblick:

U1 – Neugeborenen Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung findet direkt nach der Geburt statt. Es werden alle Körperfunktionen des Babys überprüft und der Reifezustand beurteilt. Die U1 liefert Anhaltspunkte, ob das Neugeborene dringend medizinische Hilfe benötigt. Daneben werden mehrere Messwerte erhoben:

  • Atmung, Herzschlag, Reflexe, Muskelspannung und Hautfarbe des Säuglings werden eine, fünf und zehn Minuten nach der Geburt dokumentiert (nach APGAR-Schema).
  • Gewicht, Körperlänge und Kopfumfang werden gemessen.
  • Herzgeräusche und Belüftung der Lunge werden mit einem Stethoskop geprüft.
  • Besitzt die Mutter eine Blutgruppe mit negativem Rhesusfaktor (rh-negativ) oder Blutgruppe 0, wird die Blutgruppe des Kindes bestimmt.
  • Alle Kinder erhalten eine Dosis Vitamin K zur Unterstützung der Blutgerinnung.

Erweitertes Neugeborenen Screening 2. bis 3. Lebenstag
Die Untersuchung umfasst die Früherkennung von angeborenen Störungen des Stoffwechsels, des Hormon-, des Blut-, des Immunsystems und des neuromuskulären Systems bei Neugeborenen. Hierzu werden wenige Blutstropfen aus der Vene oder Ferse entnommen, auf die dafür vorgesehene Filterpapierkarte getropft und nach dem Trocknen sofort zu einem Screeninglabor geschickt.

Außerdem wird ein Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen durchgeführt. Hierzu werden auf die Stirn, den Nacken und die Wangenknochen kleine Elektroden aufgeklebt um die Reaktion des Gehirns auf den Sondenton zu messen. Die Behandlung ist völlig schmerzfrei und kann sogar durchgeführt werden, wenn das Baby schläft.

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

Im Vordergrund steht der Check einzelner Organsysteme, der Neugeborenenreflexe und Bewegungen. Der Arzt bzw. die Ärztin überprüft die Haut auf Blau- oder Gelbverfärbung (Ikterus, sogenannte Neugeborenengelbsucht), den Kopf mit den Sinnesorganen, Herz, Lunge, Bauch und Geschlechtsorgane des Kindes. Das Abhorchen der Herztöne ist besonders wichtig, denn Herzgeräusche können auf einen Herzfehler hindeuten.
Als Vorbeugung gegen Rachitis und Karies ist eine kombinierte Vitamin D-Fluorid-Tablette empfehlenswert.

U3 – 4. bis 5. Lebenswoche

Der Arzt bzw. die Ärztin prüft, ob sich das Kind altersgerecht bewegt, ob es z.B. in Bauchlage den Kopf zur Seite neigen oder in Rückenlage mit Blick und Kopf folgen kann. Außerdem werden erste Tests zum Seh- und Hörvermögen durchgeführt.

Mit einem Ultraschallgerät wird die Hüfte des Neugeborenen untersucht. Bis zu vier Prozent aller Neugeborenen weisen Störungen im Bereich der Hüftgelenke auf. Werden sie früh erkannt, sind sie gut behandelbar.

Ab dem zweiten Lebensmonat können und sollten Kinder geimpft werden. Hierzu werden Eltern über Nutzen und Nebenwirkungen von Schutzimpfungen aufgeklärt. Der Impfstoff wird in einen Muskel gespritzt, in diesem Alter in den Oberschenkelmuskel.

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

Hier geht es darum, gezielt mögliche Koordinations- und Haltungsstörungen, die vom Gehirn ausgehen, aufzudecken. Dazu macht der Arzt bzw. die Ärztin die Kopfkontrolle, indem er das Kind an beiden Händen vom Liegen zum Sitzen hochzieht und testet, ob es den Kopf halten kann. Außerdem beobachtet er, ob das Kind in Bauchlage den Kopf frei halten kann. Es wird geprüft, ob das Baby nach etwas greifen kann, Gegenständen oder Personen nachblickt, spontan lächelt und Laute formt.

Wenn nicht schon geschehen, sollten jetzt die ersten Schutzimpfungen verabreicht werden. Dabei sind Kombinationsimpfstoffe einsetzbar.

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

Jetzt geht es vor allem um die Bewegungsmöglichkeiten und Geschicklichkeit des Kindes. Die geistige Entwicklung lässt sich anhand verschiedener Reaktionen beobachten, z.B. anhand des Blickkontakts oder der Reaktionen auf verschiedene Geräusche. Getestet wird auch das Hörvermögen.

Ab einem Alter von sechs Monaten sollten Säuglinge von einem Augenarzt untersucht werden, wenn die Eltern fehlsichtig sind oder die Säuglinge zu früh geboren wurden. Zu diesem Zeitpunkt sind solche Störungen noch nicht stark ausgeprägt. Die Früherkennung und rechtzeitige Therapie kann bleibende Augenschäden verhindern.

Wenn nicht schon vorher geschehen, wird bei dieser Untersuchung auch die dritte Impfdosis, gegebenenfalls eines Kombinationsimpfstoffes, verabreicht.

U6 – 10. bis 12. Lebensmonat

Besondere Aufmerksamkeit gilt den motorischen Fähigkeiten des Kindes, z.B. Krabbeln, freies Sitzen, Hochziehen an Gegenständen, um zu stehen, und die ersten Gehversuche. Wichtig ist auch, wie sich die Sinne und Sprache des Kindes entwickeln, ob es z.B. Silbenverdoppelungen (Dada) bildet und Sprachlaute imitiert.

Der Arzt bzw. die Ärztin beobachtet, wie das Kind mit Spielsachen umgeht; er prüft, ob es das Greifen mit Daumen und Zeigefinger beherrscht ("Pinzettengriff") und ob es Gegenstände untersucht (schüttelt, tastet, damit klopft, etc.). Spätestens bis zum Ende des ersten Lebensjahres sollte auch eine eingehende apparative Hörprüfung erfolgen.

U7 – 21. bis 24. Lebensmonat

Bei der körperlichen Untersuchung wird gezielt auf Fehlbildungen der Wirbelsäule, Beckenschiefstand, X- bzw. O-Beine oder Fehlstellung der Füße geachtet. Geprüft wird auch, ob das Kind alleine gehen, rennen, sich bücken und wieder aufrichten kann (Motorik, Gang und Haltung).

Besonderes Augenmerk richtet sich auf die Entwicklung der Sinne. Der Arzt bzw. die Ärztin testet, ob das Kind richtig sehen und hören kann (Reaktion auf eine Geräuschquelle). Er spricht es während der Untersuchung direkt an, um zu beurteilen, wie es spricht, wie es Gesprochenes versteht und ob es auf einfache Fragen reagiert. Jetzt wird auch noch einmal kontrolliert, ob das Kind alle wichtigen Impfungen erhalten hat. Fehlende Impfungen werden aufgefrischt.

U7a – 34. bis 36. Lebensmonat

Die im Juli 2008 neu eingeführte Untersuchung schließt die Lücke zwischen U7 kurz vor dem zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren. Sie soll helfen, körperliche, psychische und emotionale Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu entdecken und zu behandeln.

Der Arzt bzw. die Ärztin wiegt das Kind, misst seine Körperlänge und untersucht es von Kopf bis Fuß. So kann er feststellen, ob das Kind altersgemäß entwickelt ist. Geprüft wird auch, ob es Drei- bis Fünfwortsätze bilden kann, seinen eigenen Vornamen verwendet und Körperteile auf Befragen zeigen kann. Der Arzt bzw. die Ärztin wird die Eltern außerdem nach Verhaltensauffälligkeiten wie Schlafstörungen befragen. Darüber hinaus wird er das Sehvermögen des Kindes untersuchen. Mit verschiedenen Tests kann der Kinderarzt/-ärztin feststellen, ob ein Kind schielt, oder ob es eine Brille braucht.

U8 – 46. bis 48. Lebensmonat

Das Kind ist jetzt dreieinhalb bis vier Jahre alt und hat in den letzten Monaten gewaltige Entwicklungsschritte durchlaufen. Es wird von Kopf bis Fuß untersucht. Die Sehleistung wird anhand von Bildtafeln überprüft. Sprachentwicklung, Selbstständigkeit und Kontaktfreudigkeit sind weitere Prüfungspunkte. Der Arzt bzw. die Ärztin bespricht mit den Eltern Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Einnässen, Einkoten, Trotzanfälle, mangelnde Konzentrationsfähigkeit, Aggressivität, Durchschlafstörungen. Falls das Kind noch nicht bei einem Zahnarzt war, achtet der Kinderarzt/-ärztin besonders auf Karies und Zahnverfärbungen.

U9 – 60. bis 64. Lebensmonat

Sie ist die letzte Untersuchung, bevor das Kind in die Schule kommt. Anhand verschiedener Tests werden Geschicklichkeit, Sprachvermögen sowie geistige und seelische Reife des Kindes überprüft. Außerdem werden Körperhaltung, Fußstellung und Zähne genau kontrolliert. Der Arzt bzw. die Ärztin untersucht den Urin und misst den Blutdruck.

J1 – 12. bis 14. Lebensjahr

Diese Untersuchung findet vor dem Eintritt ins Jugendalter statt und ist wichtig, wird aber von vielen Eltern leider nicht mehr wahrgenommen. Das Kind wird körperlich untersucht, der Urin kontrolliert und der Cholesterinwert im Blut bestimmt. Außerdem werden ein Hörtest und eine Blutdruckmessung durchgeführt. Jungen und Mädchen werden gegen Tetanus und Diphtherie geimpft (Auffrischimpfungen). Mädchen sollten sich auch noch gegen Röteln impfen lassen sowie Mädchen und Jungen gegen HPV (Humanen Papillomvirus).

Der Arzt bzw. die Ärztin spricht außerdem mit dem Jugendlichen über wichtige Themen wie Sexualität, Sport, Ernährung sowie den Umgang mit Nikotin, Alkohol und anderen Drogen.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10 – U11 & J2) im Überblick:

U10 – 7. bis 8. Lebensjahr

Neben der körperlichen Untersuchung steht die geistige, soziale und emotionale Entwicklung des Kindes im Blickpunkt, beispielsweise die Situation in der Schule, die Beziehung zu Eltern und dem Freundeskreis oder Anzeichen von Ängsten und Depressionen.
Schwerpunkt ist das Erkennen von Entwicklungsstörungen, die oft erst nach Schuleintritt deutlich werden, um falls erforderlich möglichst frühzeitig entsprechende Therapie- oder Fördermaßnahmen einleiten zu können. Dazu zählen:

  • Lernstörungen, Lese-Rechtschreib-Störungen, Rechenstörungen
  • Störungen der motorischen Entwicklung
  • Verhaltensstörungen, zum Beispiel ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung)

Außerdem wird zu Themen wie gesunde Ernährung und Bewegung, Unfallverhütung, Erziehungsfragen und einem verantwortungsbewussten Medienkonsum beraten.

U11 – 9. Bis 10. Lebensjahr

Diese Untersuchung findet in einer wichtigen Schulphase statt. Einer der Schwerpunkte ist daher die Früherkennung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Auch hier wird das Kind körperlich untersucht und unter anderem auf Zahn-, Mund- und Kieferanomalien geachtet. Weiteres Ziel der Vorsorge ist es, gesundheitsbewusstes Verhalten zu unterstützen. Beratungsschwerpunkte sind Themen wie Ernährung, Bewegung und Sport, Umgang mit Stress, Suchtmittelkonsum und Medienverhalten.

J2 – 16. bis 17. Lebensjahr

Die Jugendgesundheitsuntersuchung bietet vor dem Erwachsenenalter nochmals die Möglichkeit für einen Gesundheits-Check beim Kinder- und Jugendarzt bzw. der Ärztin. Der Vorsorgetermin kann ohne Begleitung der Eltern wahrgenommen werden.

Es erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung. Dabei wird unter anderem auf Haltungsstörungen sowie eine Vergrößerung der Schilddrüse geachtet. Ein weiterer Schwerpunkt sind Pubertäts- und Sexualitätsstörungen. Außerdem erhält der Jugendliche ärztliche Beratung zu gesundheitsrelevanten Themen wie Ernährung, Sport, Unfallvorbeugung, Suchtmittel oder Medienkonsum sowie zur Berufswahl - beispielsweise, wenn Allergien vorliegen. Auch Probleme in der Familie oder mit dem sozialen Umfeld sowie Fragen zur Sexualität und Verhütung können vertraulich besprochen werden.

Darüber hinaus ist die J2 eine gute Gelegenheit, vor dem Erwachsenenalter nochmals den Impfschutz zu überprüfen und, wenn erforderlich, vervollständigen zu lassen. Der Impfpass sollte daher zum Vorsorgetermin mitgebracht werden.

 

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