Häufig gestellte Fragen - FAQ
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Arbeitgeberzuschuss
Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss ist aber begrenzt:
1. der Arbeitgeber übernimmt maximal die Hälfte des zu zahlenden Beitrages und
2. der Arbeitgeber übernimmt nicht mehr als die Hälfte dessen, was er unter Zugrundelegung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes zu zahlen hätte, wenn der Versicherungsnehmer und seine (familienversicherten) Angehörigen gesetzlich krankenversichert wären.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben alle Mitglieder seit dem 1. Juli 2005 einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen (jedoch maximal von der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung) zu tragen. An diesem zusätzlichen Beitrag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.
Zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss direkt an die DKV?
Nein. Alleiniger Vertragspartner der DKV und Beitragsschuldner ist der Versicherungsnehmer. Den Arbeitgeberzuschuss bekommt der Versicherte von seinem Arbeitgeber - üblicherweise mit seinem Gehalt - ausgezahlt. Für die Auszahlung benötigt der Arbeitgeber eine Bescheinigung des privaten Krankenversicherers, die so genannte "Arbeitgeberbescheinigung". Diese kann bei der DKV per Telefon, E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg angefordert werden.
Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung und wer stellt diese aus?
Wenn Angestellte privat Krankenversichert sind, steht ihnen grundsätzlich ein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber zu. Zur Erlangung dieses Zuschusses müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber".
Die Bescheinigung kann telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden. Im persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet stehen hierzu personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.
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