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Häufig gestellte Fragen - FAQ

Häufig gestellte Fragen - FAQ

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Stellt die DKV eine Liste mit den erstattungsfähigen Arzneimitteln zur Verfügung?

Ein solches Verzeichnis gibt es bei der Privaten Krankenversicherung nicht. Erstattungsfähig sind alle Arzneimittel, welche von einem Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet werden, aus der Apotheke bezogen werden und die medizinisch notwendig sind. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel.

Bei Fragen zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln helfen das Kundenservice Center und das Gesundheitstelefon der DKV gerne weiter.

Kontaktangebote der DKV

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Muss ein Arzneimittel immer vom Arzt bzw. Heilpraktiker verordnet sein?

Zur tariflichen Erstattung muss immer ein Rezept bei der DKV eingereicht werden. Auf dem Rezept ist vom verordnenden Arzt oder Heilpraktiker neben Art und Menge der Arzneimittel die behandelte Person und von der Apotheke der Bezugsstempel und die Pharmazentralnummer des Medikaments zu vermerken. Quittungen reichen zur Erstattung nicht aus.

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Gibt es Höchstsätze für die Erstattung von Heilmitteln (z.B. Massagen)?

In der Regel werden bei Heilmitteln die in Deutschland üblichen Preise erstattet. Welche dies sind, kann je nach Tarif variieren.

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Können Heilmittel überall in Deutschland in Anspruch genommen werden?

Voraussetzung ist i.d.R., dass die Behandlung von einem in eigener Praxis tätigen Masseur, Masseur und med. Bademeister, Krankengymnasten oder Physiotherapeuten in Deutschland durchgeführt wird.

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Müssen Heilmittel immer vom Arzt verordnet sein?

Alle Heilmittel müssen ärztlich verordnet sein. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. Tarifbedingungen.

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Erstattet die DKV Zuzahlungen wie z.B. Arzneimittelzuzahlungen oder Praxisgebühr?

Wenn ein entsprechender Tarif versichert ist, werden die Kosten für bestimmte Zuzahlungen im tariflichen Umfang erstattet.

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