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Häufig gestellte Fragen - FAQ - Auslandsreise-Krankenversicherung

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Häufig gestellte Fragen - FAQ

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Was ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Wer im Ausland erkrankt, wird oft als Privatpatient behandelt und muss im Bedarfsfall mit entsprechend hohen Kosten rechnen. Vor allem Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die GKV zahlt im Notfall nur die Behandlung vor Ort und das nur innerhalb der Europäischen Union und den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Einen Rücktransport nach Hause zahlt sie nicht. Diese Kosten erstattet die Auslandsreise-Krankenversicherung sowie darüber hinaus gehende Leistungen wie beispielsweise die Ersatzbeschaffung wichtiger Dokumente oder länderspezifische Reiseinformationen.

Weitere Informationen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
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Welchen Versicherungsschutz bietet die DKV für die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland (Expatriates) an?

Bei der Entsendung eines Mitarbeiters in das Ausland müssen Arbeitgeber oftmals in vollem Umfang für die Kosten eintreten, die im Krankheitsfall dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen entstehen. Das kann erhebliche Risiken beinhalten, die im Heimatland gar nicht oder nur teilweise bekannt sind.
Die Experten der DKV haben auf der Basis jahrzehntelanger Auslandserfahrung Versicherungstarife entwickelt, die mögliche Gefahrenquellen berücksichtigen und den unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.

Weitere Informationen zum Versicherungstarif GLOBALITY
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