DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Häufig gestellte Fragen - FAQ - Bearbeitung eines Leistungsantrages

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Häufig gestellte Fragen - FAQ

Häufig gestellte Fragen - FAQ

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Schickt die DKV die Rechnungen nach der Erstattung automatisch zurück?

Die Rechnungen gehen nach der Erstattung in den Besitz der DKV über. Auf Wunsch stellt die DKV eine beglaubigte Kopie aus oder schickt das Original mit Erstattungsvermerk an den Versicherungsnehmer zurück.

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Wer hilft bei Fragen zum Leistungsantrag weiter?

Bei Fragen rund um den Leistungsantrag hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 18 01 / 358 100 (3,9 ct/Min.*) . Sie können mit der DKV auch per E-Mail Kontakt aufnehmen: Kontaktformular

(*aus dem deutschen Festnetz, abweichende Kosten aus Mobilfunknetzen möglich)

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Wie erfolgt die Auszahlung des Krankentagegeldes?

Nach der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit werden dem Versicherungsnehmer/der versicherten Person entsprechende Vordrucke zugesandt. Diese sind vom behandelnden Arzt, dem Patienten und/oder dem Arbeitgeber auszufüllen und der DKV zurückzusenden. Das Krankentagegeld wird dann, sofern ein Leistungsanspruch besteht, zur Verfügung gestellt. Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit muss der Nachweis über die bestehende Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt alle zwei Wochen auf dem so genannten "Pendelformular" erneuert werden. Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt dann ebenfalls alle zwei Wochen.
Der Vordruck wird mit der Leistungsabrechnung zurückgeschickt. Der Einfachheit halber können die Vordrucke auch per Fax an die DKV übermittelt werden.

Kontaktdaten der DKV im Überblick
Kontaktformular - E-Mail an die DKV
Service-Telefon der DKV

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Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?

Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.

Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.

Mehr Informationen zum Begriff "Wartezeiten"

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