Häufig gestellte Fragen - FAQ
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Beginn des Versicherungsschutzes
Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der DKV?
Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt - jedoch nicht vor Zustellung des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung der DKV.
Sind Wartezeiten vorgesehen, beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Wartezeiten.
Was sind Wartezeiten?
Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten des Versicherers, gerechnet ab Vertragsbeginn. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Wartezeiten entfallen bei einem Unfall (z.B. Heilbehandlung aufgrund eines Autounfalls).
Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?
Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.
Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.



