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Häufig gestellte Fragen - FAQ - Beihilfe

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Häufig gestellte Fragen - FAQ

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Was ist eine Beihilfe?

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, dass er im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen hat.

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Wer ist beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt sind Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, Vorsorgeempfänger wie Ruhestandsbeamte (Pensionäre), Richter im Ruhestand, Witwen und Witwer sowie Waisen der vorstehend genannten Personen.

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Welche Angehörigen werden bei der Beihilfe berücksichtigt?

Neben Ehegatten (nicht selbst beihilfeberechtigt und mit einem Einkommen in bestimmter Höhe) zählen leibliche Kinder sowie Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder (unter bestimmten Voraussetzungen) zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

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Welche Aufwendungen werden von der Beihilfe anerkannt?

Aufwendungen für Geburt, Vorsorge, Krankheiten, Rehabilitation, Pflege und Tod, die

  • dem Grunde nach notwendig,
  • der Höhe nach angemessen, und
  • von der Beihilfe nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

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