Häufig gestellte Fragen - FAQ
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Beitragskalkulation / -berechnung
Wie werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?
Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung (PKV) beruht auf dem so genannten Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichem Risiko entsprechende Beiträge erhoben. Die individuelle Höhe des Beitrags hängt also vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragsstellung sowie von Art und Umfang der versicherten Leistungen ab. Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die entsprechenden Versicherungsleistungen und die Versicherungsbeiträge - über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen - in einem Gleichgewicht sind. Dafür wird in der PKV die so genannte Alterungsrückstellung gebiltet. Dem Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung steht das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.
Warum können die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen?
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, so werden alle Beiträge dieses Tarifs vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und geändert werden.
Was ist eine Alterungsrückstellung?
Alterungsrückstellungen werden aus Teilen des gezahlten Beitrags zum Ausgleich dafür gebildet, dass mit dem steigenden Lebensalter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. Ein 80-jähriger benötigt ein Mehrfaches an Gesundheitsleistungen verglichen mit einem 40-jährigen.
Die Bildung von Alterungsrückstellungen soll bewirken, dass der Umstand des Älterwerdens für sich alleine genommen nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für den 30-jährigen ist daher bereits berücksichtigt, dass dieser Versicherte mit 60 oder 70 Jahren mehr Gesundheitsleistungen benötigt als heute. Der 30-jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre.
Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverzinsung von 3,5 Prozent. Tatsächlich werden am Kapitalmarkt i.d.R. mehr als 3,5 Prozent Zinsen erzielt, mit denen die Alterungsrückstellungen kalkuliert werden. Die tatsächliche Nettoverzinsung liegt in der Privaten Krankenversicherung derzeit bei etwa 5 Prozent. 90 Prozent der über 3,5 Prozent hinausgehenden Zinserträge müssen für zusätzliche Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter zurückgelegt werden. Davon kommt ein wesentlicher Teil unmittelbar den heute über 65-jährigen zugute.
Was unternimmt die DKV gegen steigende Kosten im Gesundheitswesen?
Den Bemühungen zur Kostendämpfung sind leider Grenzen gesetzt. Im Rahmen der Möglichkeiten tut die DKV alles, um der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Auf die Höhe der Heilbehandlungskosten hat die DKV direkt nur einen begrenzten Einfluss, da sie nicht unmittelbar Vertragspartner der Ärzte und Krankenhausverwaltungen ist. Die DKV nutzt allerdings die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Das Leistungsversprechen erfüllt die DKV selbstverständlich ohne Wenn und Aber. Zugleich bemüht sich die DKV verstärkt, die Kunden bei der Abwehr unberechtigter oder zu hoher Forderungen zu unterstützen. Auch auf politischer Ebene macht die DKV immer wieder ihren Einfluss geltend, um auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mäßigend einzuwirken und um allgemein Nachteile für die Versicherten abzuwenden.
Naturgemäß geschieht dies fast unbemerkt von der Öffentlichkeit. Überall, wo die private Krankenversicherung im sozialpolitischen Bereich berührt ist, ist die DKV aktiv. Allerdings tritt die DKV weniger als einzelnes Unternehmen auf, sondern wirkt primär über den Verband der Privaten Krankenversicherung auf das sozialpolitische und gesetzgeberische Umfeld ein. Aufgrund ihrer Marktstellung und ihrer jahrzehntelangen Erfahrungen ist sie in den Gremien des Verbandes vertreten. Schließlich sucht die DKV nach neuen Wegen im Verhältnis zu Ärzten und anderen Leistungserbringern mit dem Ziel, stärker auf die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis einzuwirken.
Die DKV setzt sich beispielsweise stark für die so genannte Evidenzbasierte Medizin ein. Um medizinische Versorgung besser und effektiver zu machen, hat die DKV einiges getan. Die DKV möchte in Zukunft noch viel erreichen und hat diesem Ziel einen Namen gegeben: Das Unternehmen Gesundheit!®
Bleiben die Beiträge bei der DKV im Alter bezahlbar?
Durch so genannte Alterungsrückstellungen sind die Privatversicherten für die Zukunft gut gerüstet. Die in jungen Jahren angesammelten Beitragsteile, die verzinslich angelegt wurden, sollen die mit dem höheren Lebensalter steigenden Leistungen finanzieren.
Jeder Privatversicherte kann Anpassungen am individuellen Versicherungsschutz vornehmen. Der Wechsel von einem Tarif zu einem anderen, die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts oder auch die Absenkung des Versicherungsschutzes (z.B. im stationären Bereich durch einen Wechsel vom Einbettzimmer auf das Zweibettzimmer) können interessante Alternativen sein, eine deutliche Beitragsentlastung zu erreichen.Welche Alternativen im Einzelnen bestehen, lässt sich nur individuell klären. Hier ist eine persönliche Beratung sinnvoll.
Darüber hinaus gibt es für den Privatversicherten nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit mindestens zehnjähriger Vorversicherungszeit die Möglichkeit, in den so genannten Standardtarif zu wechseln. Unter bestimmten Bedingungen ist auch schon zu einem früheren Zeitpunkt ein Wechsel in den Standardtarif möglich. Die DKV-Betreuer im Außendienst und die DKV-Geschäftsstellen beraten Kunden gerne zu diesem Thema.
Neu ist als zusätzliche Altersvorsorgemaßnahme neben der Bildung von Alterungsrückstellungen seit dem 1. Januar 2000 ein Zuschlag auf den Beitrag von zehn Prozent für alle Neuversicherten. Dies betrifft nur Versicherungen, durch die ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzt werden kann; zumindest allgemeine Krankenhausleistungen müssen dabei abgesichert sein. Der Zuschlag wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den Beitrag bei entsprechend langer Vorversicherungszeit ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Auf diese Weise können also nicht nur die altersbedingt steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, sondern auch allgemeine Kostensteigerungen aufgefangen werden. Je nach Vorversicherungszeit und Kostenentwicklung ist ab dem 80. Lebensjahr sogar eine Beitragssenkung möglich. Eine vorherige Beitragssenkung erlaubt der Gesetzgeber jedoch nicht.
Weitere Informationen zum Thema Beitragsstabilität
Kontaktangebote der DKV



