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Häufig gestellte Fragen - FAQ

Häufig gestellte Fragen - FAQ

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Wo können Bescheinigungen oder Nachweise bei der DKV angefordert werden?

Grundsätzlich können jegliche Bescheinigungen (z.B. Beitragsbescheinigung, Bescheinigung für den Arbeitgeber etc.) telefonisch oder schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden. Im persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet stehen hierzu personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.

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Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung und wer stellt diese aus?

Wenn Angestellte privat Krankenversichert sind, steht ihnen grundsätzlich ein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber zu. Zur Erlangung dieses Zuschusses müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber".

Die Bescheinigung kann telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden. Im persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet stehen hierzu personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.

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Gibt es Bescheinigungen, die die DKV automatisch ausstellt?

Grundsätzlich stellt die DKV nur Bescheinigungen aus, wenn der Versicherungsnehmer diese anfordert. Wenn ein Versicherungsnehmer möchte, dass bestimmte Bescheinigungen (z.B. Beitragsbescheinigungen für das Finanzamt oder Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber) regelmäßig - das bedeutet einmal pro Jahr - ausgestellt werden, kann dies der DKV mitgeteilt werden.
Die DKV wird dann dafür sorgen, dass die gewünschte Bescheinigung einmal pro Jahr automatisch an den Versicherungsnehmer gesandt wird.

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Stellt die DKV einen neuen Versicherungsschein aus, wenn dieser verloren ging?

Sollte ein Versicherungsschein verloren gehen, kann ein Ersatzversicherungsschein telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden.

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Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?

Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.

Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.

Mehr Informationen zum Begriff "Wartezeiten"

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