Häufig gestellte Fragen - FAQ
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DKV-Card
Was ist die DKV-Card?
Mit der DKV-Card weisen sich DKV-Kunden beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus als Privatpatient aus. Die Karte enthält einen Microchip, auf dem folgende Daten gespeichert sind:
- Name und Unternehmensnummer der DKV
- Name und Anschrift des Versicherten
- Geburtsdatum des Versicherten
- Versicherungs- und Personennummer
- Kartengültigkeitsdauer
Durch Vorlage der DKV-Card werden Arbeitsabläufe in der Krankenhausverwaltung sowie in der Arzt- bzw. Zahnarztpraxis erheblich vereinfacht. Die manuelle Erfassung persönlicher und versicherungstechnischer Daten entfällt. Mit Hilfe spezieller Kartenlesegeräten können die auf dem Microship gespeicherten Daten gelesen und für die Erstellung von Rechnungen und Rezepten verwendet werden. Aufgrund der auf den Belegen angegebenen Versicherungs- und Personennummer können Leistungsanträge dem Versicherungsvertrag schneller zugeordnet werden. Die Versicherungsleistungen stehen Kunden somit innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung.
Sollte beim Arzt-/Zahnarztbesuch oder bei der Aufnahme in ein Krankenhaus die DKV-Card einmal ausnahmsweise nicht verfügbar sein, hat dies keine Auswirkungen für den Patienten, denn der Einsatz der DKV-Card ist freiwillig.
Wer bekommt eine DKV-Card?
Eine DKV-Card erhalten Versicherte, die entweder Versicherungsschutz
- für ambulante und/oder zahnärztliche Behandlung sowie die stationäre Krankenhausbehandlung,
- ausschließlich für ambulante und/oder zahnärztliche Behandlung,
- oder für die Übernahme der Kosten des Ein- oder Zweibettzimmers (stationäre Ergänzungsversicherung)
mit der DKV vereinbart haben.
Wie lange ist die DKV-Card gültig?
Die DKV-Card hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Mit Ablauf der zehn Jahre erhalten die Versicherten automatisch eine neue DKV-Card. Sofern sich zwischenzeitlich die Anschrift, der Name oder der Versicherungsschutz ändert, erhalten Kunden automatisch (sofern der DKV z.B. die neue Anschrift mitgeteilt wurde) eine neue DKV-Card.
Die DKV-Card wird erst gültig, wenn der Versicherungsnehmer und der Versicherte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die Karte auf der Rückseite unterschrieben haben.
Was ist bei Verlust der DKV-Card oder Änderung der persönlichen Daten zu tun?
Sollte die DKV-Card verloren gehen oder sich die persönlichen Daten (z.B. Nachname, Anschrift) ändern, sollte dies umgehend der DKV mitgeteilt werden.
Die Daten werden dann aktualisiert und eine neue DKV-Card ausgestellt. Dies gilt auch bei einer Änderung des Versicherungsschutzes, z.B. durch eine Vertragsumstellung.
Wer bekommt keine DKV-Card?
Aufgrund der individuell gewählten Tarifkombination kann es sein, dass keine DKV-Card ausgestellt wird. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei der DKV, d.h. die Behandlung beim Arzt-/Zahnarzt oder im Krankenhaus als Privatpatient erfolgt auch ohne DKV-Card.
Welchen zusätzlichen Service bietet die DKV-Card?
Die DKV-Card garantiert einen Notruf-Service auf allen Auslandsreisen. Daher sollte die DKV-Card auch bei Reisen mitgenommen werden.



