Häufig gestellte Fragen - FAQ
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Bitte wählen Sie Ihren Themenbereich aus
- DKV - Das Unternehmen Gesundheit!®
- Versicherungs- und Tarifinformationen
- Leistungen
- Vertrag
- Pflege
- myDKV - Kundenbereich im Internet
- Kontakt
Ehegatten- / Kindernachversicherung
Was ist eine Ehegattennachversicherung?
Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten bei der DKV versicherten Person können sich zu erleichterten Bedingungen bei der DKV privat krankenversichern. Die Antragsstellung muss jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung erfolgen. Das Kundenservice Center und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.
Was ist eine Kindernachversicherung?
Neugeborene können zu erleichterten Bedingungen bei der DKV privat krankenversichert werden, wenn die Anmeldung durch den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage der Geburt des Kindes erfolgt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher oder umfassender ist, als der des versicherten Elternteils.
Die Kindernachversicherung ist auch bei einer Adoption von Kindern möglich. Hierbei ist eine Frist von zwei Monaten ab dem Tage der Adoption zu beachten. Das Kundenservice Center und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.



