Häufig gestellte Fragen - FAQ
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Erziehungsurlaub, Versicherungswechsel, Arbeitslosigkeit
Wer zahlt die Beiträge während eines Erziehungsurlaubes?
Privat Versicherte müssen weiterhin die Versicherungsbeiträge zahlen, und zwar auch den bisher vom Arbeitgeber übernommenen Anteil.
Die DKV empfiehlt dringend, sich vor Beginn der Elternzeit - insbesondere wegen der Besonderheiten außerhalb der gesetzlichen Elternzeit, d.h. während der tariflichen- bzw. betrieblichen Elternzeit, von seiner Krankenversicherung / Krankenkasse beraten zu lassen.
Informationen zur Bedeutung einer Anwartschaftsversicherung
Kontaktangebote der DKV
Was passiert mit dem eingezahlten Beitragszuschlag (R10) bei einem Versicherungswechsel?
Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird oder eine versicherte Person stirbt, fallen die bereits gezahlten Zuschläge für die davon betroffenen Versicherungen an die Versichertengemeinschaft.
Was passiert mit der angesparten Alterungsrückstellung bei einem Versicherungswechsel?
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung beim selben Unternehmen möglich.
Wer zahlt die Beiträge bei Arbeitslosigkeit?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt - an Stelle des entfallenen Arbeitgeberzuschusses - einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung von zur Zeit ca. 140,00 Euro monatlich. Beitragsschuldner ist und bleibt jedoch alleine der Versicherungsnehmer.



