Häufig gestellte Fragen - FAQ
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Impfungen und Vorsorgemaßnahmen
Sind bei der DKV Schutzimpfungen versichert?
Die den Versicherungsträgern zugrunde liegenden Musterbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen) sehen vor, dass der Versicherungsschutz der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit und Unfallfolgen sowie gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen gilt.
Zugunsten der Versicherten hat die DKV bei der überwiegenden Mehrzahl der Tarife den Versicherungsschutz auf die Schutzimpfungen ausgedehnt, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) allein in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht (also unabhängig von Beruf, Reisen, Wohnort, Freizeitgewohnheiten) für alle empfohlen werden (Standardimpfungen).
Darüber hinaus ist bei einigen Tarifen das Leistungsversprechen um die Schutzimpfungen erweitert, die bei Auslandsreisen ergänzend zu den auf Verlangen des Einreiselandes vorgeschriebenen Pflichtimpfungen von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen werden.
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Empfohlene Schutzimpfungen
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Stehen Vorsorgemaßnahmen/-untersuchungen bei der DKV unter Versicherungsschutz?
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorge).
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