DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Häufig gestellte Fragen - FAQ - Pflegereform

Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe


Hilfe-Center Das Unternehmen Gesundheit!®

Dieses Fenster schließen

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Bitte wählen Sie Ihren Themenbereich aus

Was hat sich durch die Pflegereform am 1. Juli 2008 geändert?

Ganz allgemein haben sich die Leistungen für den Pflegefall verbessert. Insbesondere im häuslichen Bereich und für Demenzpatienten werden die Pauschalen für die Versorgung durch Privatpersonen (z.B. Angehörige), Pflegedienste aber auch durch Tagespflegeeinrichtungen in den nächsten Jahren bis 2012 stufenweise angehoben und ab 2014 sogar dynamisiert, d.h. automatisch um einen bestimmten Prozentsatz angehoben, der noch durch die Bundesregierung zu bestimmen ist.

zum Seitenanfang

Warum wurden in der Reform nicht die Kriterien für die Einstufung in eine Stufe reformiert?

Im Moment war dem Gesetzgeber daran gelegen, zunächst die Leistungen für den Pflegefall  anzuheben und zu verbessern, da diese seit 1995 unverändert geblieben sind und eine Anpassung daher für überfällig gehalten wurde.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit und damit auch die Kriterien, wer in welchem Umfang Pflegebedürftiger ist, werden in einem zweiten Schritt in der nächsten Legislaturperiode angepackt und reformiert. In welcher Art hier dann Veränderungen vorgenommen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sicher behauptet werden.

zum Seitenanfang

Wie komme ich an die ab 1. Juli 2008 (neuen) Leistungen in der Pflegepflichtversicherung?

Hier hat sich für Versicherte, die bisher noch nicht eingestuft sind, nichts geändert. Die Leistungen werden auf Antrag erbracht und können max. bis zu dem Datum rückwirkend erbracht werden, an dem der Antrag erstellt wurde bzw. bis zum 1. des Monats, im dem die Antragsstellung erfolgt ist.
Für Personen, die bereits einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt haben, werden ab 1. Juli 2008 automatisch die neuen Beiträge und Leistungen berücksichtigt. Alle NEUEN Leistungen – insbesondere die für Demenzpatienten und Menschen mit geistigen Behinderungen bzw. auch die Leistungen bei Pflegezeiten – müssen, gesondert beantragt werden. Hierzu reicht zunächst ein Anruf beim Pflegeversicherer aus.

zum Seitenanfang

Wie lange sind nach der Reform ab 1. Juli 2008 noch die Wartezeiten? Gibt es noch Wartezeiten?

Bislang betrug die Wartezeit fünf Jahre. Künftig wird sie auf 2 Jahre verkürzt. Nach deren Ablauf – gerechnet vom Versicherungsbeginn an – können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt und erbracht werden.

zum Seitenanfang