Häufig gestellte Fragen - FAQ
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Leistungsantrag stellen
- Wie wird ein Leistungsantrag bei der DKV gestellt? Gibt es ein spezielles Formular?
- Was ist zu tun, wenn eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Pflegefall eintritt?
- Wie und wann muss eine Arbeitsunfähigkeit der DKV gemeldet werden?
- Wie wird die Auszahlung von Krankenhaustagegeld beantragt?
- Worauf ist bei Arzt-/Zahnarztrechnungen zu achten, bevor diese zur Erstattung eingereicht werden?
- Können Rechnungen bzw. Belege auch gesammelt eingereicht werden? Gibt es eine Verjährungsfrist?
- Wie wird die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt?
- Wie müssen Auslandsrechnungen eingereicht werden?
Wie wird ein Leistungsantrag bei der DKV gestellt? Gibt es ein spezielles Formular?
Die Originalrechnungen/-rezepte können formlos unter Angabe der Versicherungsnummer direkt an die DKV geschickt werden.
Die Anschrift lautet:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Abteilung Leistungsservice
50594 Köln
Für Kunden die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnen, gilt folgende Anschrift:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Versicherungsbetrieb Berlin
Abteilung Leistungsservice
10903 Berlin
Sie helfen der DKV bei der Bearbeitung, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht klammern oder heften. Elektronisch (via E-Mail) können Leistungsanträge nur vorab zur Prüfung eingereicht werden, zur tariflichen Erstattung müssen die Originalbelege der DKV vorliegen.
Kostenvoranschläge, med. Unterlagen etc., welche für eine Vorabprüfung erforderlich sind, können auch per Telefax unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer einreichen.
Faxnummer 0 18 05 / 78 60 00 (14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Kosten aus Mobilfunknetzten möglich)
Ausnahmen bestehen jedoch bei Psychotherapie, Krankentagegeld und im Pflegefall. In diesen Fällen hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter.
Was ist zu tun, wenn eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Pflegefall eintritt?
Die Antragsunterlagen für das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Leistungen aus der Pflegeversicherung können über das Kundenservice Center angefordert werden.
Kontaktformular - E-Mail an die DKV
Service-Telefon der DKV
Informationen zur Krankentagegeldversicherung
Informationen zur Pflegeversicherung
Wie und wann muss eine Arbeitsunfähigkeit der DKV gemeldet werden?
Sofern eine Verdienstausfallversicherung (Krankentagegeldversicherung) bei der DKV besteht, muss die Arbeitsunfähigkeit bis spätestens drei Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn gemeldet werden, um Konsequenzen einer verspäteten Meldung zu vermeiden. Bei verspätetem Zugang der Anzeige wird das Krankentagegeld, sofern ein Leistungsanspruch besteht, erst vom Zugangstage an gezahlt.
Nach der Meldung schickt die DKV die Formulare für das Krankentagegeld an den Kunden.
Wie wird die Auszahlung von Krankenhaustagegeld beantragt?
Für die Erstattung des Krankenhaustagegeldes benötigt die DKV eine formlose Bescheinigung mit folgenden Angaben:
- Name der behandelten Person
- Dauer der Behandlung
- Diagnose
- Stempel, Datum und Unterschrift vom Krankenhaus
Worauf ist bei Arzt-/Zahnarztrechnungen zu achten, bevor diese zur Erstattung eingereicht werden?
Bevor eine Rechnung eingereicht wird, sollte geprüft werden, ob folgende Angaben enthalten sind:
- Name des Patienten
- Bezeichnung der Krankheit (Diagnose)
- Behandlungstage
- Nummern der Gebührenordnung
- Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistungen
- jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz für die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ)
Hohe Rechnungen sollten am besten unbezahlt und unverzüglich zur Prüfung auf Richtigkeit bei der DKV eingereicht werden. So können eventuelle Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt und das Zahlungsziel nicht aus den Augen verloren werden.
Arzneimittelrezepte müssen immer mit dem Stempel der Apotheke versehen sein und sollten zusammen mit den dazugehörigen Behandlungsrechnungen eingereicht werden. Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, müssen zusammen mit der Verordnung des Arztes eingereicht werden.
Alle Rechnungen bzw. Belege sind im Original einzureichen - Kopien werden anerkannt, wenn ein anderer Kostenträger (Gesetzliche Krankenversicherung oder Beihilfestelle) einen Erstattungsbetrag vermerkt hat.
Können Rechnungen bzw. Belege auch gesammelt eingereicht werden? Gibt es eine Verjährungsfrist?
Rechnungen/Belege können gesammelt eingereicht werden. Dadurch können Sie Zeit sparen und Ihren Aufwand verringern. Dennoch ist eine Verjährungsfrist zu beachten. Sie beträgt zwei volle Kalenderjahre ab Ende des Jahres, in dem die Rechnung erstellt wurde.
Beispiel:
Rechnungsdatum ist der 5. März 2006
Ende des Jahres = 31. Dezember 2006; ab diesem Datum zwei volle Kalenderjahre = 31. Dezember 2008
Die Rechnung muss also bis zum 31. Dezember 2008 zur Erstattung bei der DKV eingehen.
Wie wird die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt?
Ist eine Psychotherapie angeraten, muss vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage durch die DKV erfolgen. Die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen können vor Beginn der Behandlung, telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail angefordert werden.
Kontaktformular - E-Mail an die DKV
Service-Telefon der DKV
Anschriften der DKV
Wie müssen Auslandsrechnungen eingereicht werden?
Sollte während des Auslandsaufenthaltes von einem Arzt/Zahnarzt eine Behandlung durchgeführt worden sein, müssen die Originalbelege unter Angabe der Versicherungsnummer eingereicht werden. Die Rechnungen müssen enthalten:
- Vor- und Zuname der behandelten Person
- die Krankheitsbezeichnung (Diagnose)
- die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen
- bei zahnärztlicher Heilbehandlung muss die Rechnung Angaben zu den behandelten oder ersetzten Zähnen enthalten
Rezepte sind mit der dazugehörigen Arztrechnung, der Rechnung über Heil- und Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen und müssen enthalten:
- Name der versicherten Person
- Name des verordneten Arzneimittel
- der Preis
- den Quittungsvermerk
Die DKV kann für in ausländischer Sprache erstellte Rechnungen beglaubigte Übersetzungen der Belege in deutscher Sprache verlangen. Eventuell hierfür entstehende Kosten trägt der Versicherungsnehmer.
Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei der DKV eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Landeszentralbank. Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß "Währungen der Welt", Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, die versicherte Person weist durch einen Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat. Kreditkarten- und Bankgebühren sind nicht erstattungsfähig.



