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Häufig gestellte Fragen - FAQ

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Was ist eine Pflegepflichtversicherung?

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist seit 1995 Pflichtversicherung für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten einschließlich ihrer Familienangehörigen. Grundlage der Pflegeversicherung ist das Pflegepflichtversicherungsgesetz. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich binnen drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie eine private Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungen mindestens denen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.
Die Pflegepflichtversicherung leistet bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

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Was ist eine Pflegeergänzungsversicherung?

Gerade bei Pflegebedürftigkeit führt die langfristige Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen zu dauerhaften finanziellen Belastungen, die meist weit über den gewährten Mindestleistungen aus der Pflegepflichtversicherung liegen. Eine weitere Vorsorge ist also sowohl neben einer sozialen wie auch neben der privaten Pflegepflichtversicherung zu empfehlen. Dabei können mit einer Pflegeergänzungsversicherung sowohl Geld- auch Sachleistungen abgesichert werden.

Die DKV bietet hierzu Pflegeergänzungsversicherungen an, mit denen die Lücken der Pflegepflichtversicherung sinnvoll geschlossen werden können.

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