Häufig gestellte Fragen - FAQ
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Psychotherapie
Was muss bei einer Psychotherapie bzw. einem Psychotherapeuten beachtet werden?
Eine Psychotherapie bedarf immer der vorherigen schriftlichen Zusage der DKV. Die Psychotherapie muss von einem niedergelassenen approbierten Arzt mit einer der nachstehenden Facharzt- oder Zusatzbezeichnungen
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychiater und Psychotherapeut
- Facharzt für Psychotherapeutische Medizin
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Psychosomatiker und Psychotherapeut
- Psychotherapie oder Psychoanalyse
oder von einem in eigener Praxis tätigen und im Arztregister eingetragenen Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden.
In der Kinder- und Jugendlichenpsychologie muss der Arzt/Therapeut einen entsprechenden Fachkundennachweis besitzen.
Wie wird die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt?
Ist eine Psychotherapie angeraten, muss vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage durch die DKV erfolgen. Die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen können, vor Beginn der Behandlung, telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail angefordert werden.
Kontaktformular - E-Mail an die DKV
Service-Telefon der DKV
Anschriften und Telekommunikationsdaten der DKV



