Häufig gestellte Fragen - FAQ
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Werden Mehrkosten für Verblendungen von der DKV erstattet?
Die DKV bietet viele unterschiedliche, auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten im Gesundheitswesen zugeschnittene, Tarife an. Da das Leistungsversprechen von Tarif zu Tarif unterschiedlich ist, sollte vor der Behandlung abgeklärt werden, in welchem Umfang die Mehraufwendungen einer Verblendung vergütet werden.
Als erstattungsfähig erkennt die DKV an - sofern der versicherte Tarif keine andere Regelung vorsieht - die angemessenen Mehrkosten für Verblendungen (Keramik oder Kunststoff) von Zahnkronen, Brücken oder Einlagenfüllungen aus Edelmetall (Goldlegierung) für die Zähne 16 bis 26 und 36 bis 46 an.



