Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland
Der Krankenversicherungsschutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wird durch das gegliederte Krankenversicherungssystem gewährleistet. Es besteht aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
- zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung
- zur Krankheitsfrüherkennung
- zur Krankheitsbehandlung
- bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- für Zahnersatz
Auch Kosten für Rehabilitations-Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Seit der Gesundheitsreform 2006/2007 gjbt es eine Pflicht zur Versicherung die sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung gilt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit dem 01.04.2007 eine Pflicht zur Versicherung für den der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordneten Personenkreis.
In der privaten Krankenversicherung gibt es seit dem 01.07.2007 ein Beitrittsrecht in den Standardtarif und seit dem 01.01.2009 eine Pflicht zur Versicherung für alle Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (z. B. Selbstständige).
Als Arbeitnehmer können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze (2010: 49.950 Euro/Jahr) liegt.
Selbstständige und Beamte sind aufgrund ihres beruflichen Status freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und können daher unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen jederzeit in die Private Krankenversicherung wechseln.
Passende Versicherungsprodukte der DKV finden Sie unter „Vollversicherung“ bzw. für Personen mit Beihilfeanspruch unter dem Punkt „Beihilfe“.
Arbeitnehmer, die nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen, haben die Möglichkeit, ihre Krankenversicherung zu komplettieren, indem sie – z. B. für Reisen ins Ausland oder für Zahnersatz – zusätzliche private Versicherungen abschließen.
Zusätzlich können Sie sich, sofern ein Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze absehbar ist, auch die Option auf Wechsel in eine Vollversicherung (ohne erneute Gesundheitsprüfung etc.) sichern
Eine Übersicht zu den Ergänzungsversicherungen der DKV finden Sie unter dem Punkt „Zusatzversicherungen“, den Optionstarif unter „Vollversicherung / Option auf Vollversicherung“
Weitere Informationen und ausführliche Publikationen finden Sie unter www.pkv.de


