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Wie sorgt die DKV schon heute für das Alter vor?

 
Beitragsstabilisierung und Kostensteuerung

Die DKV setzt auf Stabilität und Steuerung! Dabei setzt sie verschiedene Instrumente ein, die zur Beitragsstabilisierung im Alter dienen.

Die wichtigsten Instrumente

Alterungsrückstellungen

Bei fast allen Tarifen berücksichtigen wir von Anfang an, dass Gesundheitsleistungen mit zunehmendem Alter häufiger in Anspruch genommen werden als in jüngeren Jahren. Ein Teil des Beitrags wird deshalb fürs Alter zurückgestellt und verzinslich angelegt. Werden im Alter nun vom Versicherten höhere Gesundheitsleistungen benötigt, dann führt allein dieser Umstand nicht zu einer altersbedingten Beitragserhöhung.


(Quelle: Zahlenbericht des PKV-Verbandes)

Auch als Kunde der DKV sorgen Sie, im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten, damit automatisch selbst vor. Denn die private Krankenversicherung trifft mit der Alterungsrückstellung eine umfassende Vorsorge für die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten. die DKV hat bis Ende 2011 eine Alterungsrückstellung in Höhe von rund 28 Milliarden aufgebaut.

 

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Zinsüberschüsse

Erwirtschaftete Zinsüberschüsse aus den Alterungsrückstellungen werden zu 90 Prozent direkt für unsere Kunden eingesetzt. Ein Teil dieser Mittel dient der Beitragsentlastung von Versicherten, die bereits älter sind. Mit dem anderen Teil erhalten jüngere Kunden bereits heute einen Anspruch auf Beitragsbegrenzung im Alter. Dadurch federt die DKV ein Stück weit die Auswirkungen des viel diskutierten demografischen Wandels ab – also der Tatsache, dass es immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen gibt.

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Gesetzlicher Beitragszuschlag

Um für Vollversicherte eine Beitragsstabilisierung im Alter zu erreichen, sind alle Privaten Krankenversicherer gesetzlich verpflichtet, einen Beitragszuschlag von zehn Prozent zu erheben. Dies gilt für alle Versicherten zwischen 20 bzw. 21 und 60 Jahren. Der Zuschlag entfällt zum Ende des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Der gesetzliche Beitragszuschlag wird verzinslich angelegt und begrenzt nochmals die Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr.

Der gesetzliche Beitragszuschlag wird nicht erhoben bei:
Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Ausbildungs-, Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld-, Kur-, Pflegepflicht- und Pflegeergänzungsversicherungen.

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Beitragslimitierung

Weil die DKV über eine solide finanzielle Basis verfügt, können erforderliche Beitragserhöhungen durch erwirtschaftete Überschüsse gemindert bzw. begrenzt werden. Auch in diesem Jahr haben wir wieder hohe Limitierungsmittel für unsere Kunden zur Verfügung gestellt. Ein erheblicher Teil davon kam gezielt den Versicherten zugute, die 60 Jahre oder älter sind.

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DKV-Bonus 65+

Die DKV hat als erste Private Krankenversicherung ein Modell entwickelt, das in den vergangenen Jahren entscheidend mit dafür gesorgt hat, die Beiträge im Alter zu stabilisieren – den DKV-Bonus 65+.

Jedes Jahr wird neu entschieden, ob das Modell angewendet werden kann. Grundlage hierfür ist der jeweilige Unternehmensgewinn im Geschäftsjahr. Eine Garantie für die Zukunft kann nicht gegeben werden.

Vom DKV-Bonus 65+ profitieren alle Versicherten, die 65 Jahre oder älter und mehr als zehn Jahre bei der DKV vollversichert sind. Für sie begrenzt die DKV die eigentlich erforderlichen Beitragserhöhungen so, dass sich ihr neuer Beitrag am derzeitigen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Wenn im stationären Versicherungsschutz ein Ein- oder Zweibettzimmer vereinbart ist, orientiert sich der Beitrag am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des Beitrages für die stationären Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung).

Konkret bedeutet dies:
Alle darüber hinausgehenden Beitragsteile trägt die DKV – und das schon seit 1994. 

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