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Beitragsrückerstattung – mehr Geld für Sie

Die Beitragsrückerstattung kommt für Sie als DKV-Kunde mit einer Vollversicherung in Frage, sofern Sie ein bzw. mindestens zwei  Jahre schadensfrei geblieben sind und somit keine Leistungen von der DKV bezogen haben. Sieht Ihr Tarif eine Beitragsrückerstattung vor, wird Ihnen der vorgesehene Betrag dann in der Regel im Juli des Folgejahres zurückgezahlt.

Rund um die Erstattung Ihrer Beiträge

Wer bekommt die Beitragsrückerstattung?

Als Versicherter mit einer Krankheitskostenvollversicherung bekommen Sie einen Teil des Beitrags zurück, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz ein bzw. mindestens zwei Kalenderjahre oder länger nicht in Anspruch genommen haben. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung besteht (sofern im Tarif nichts Anderes geregelt ist):

 

  • Der Tarif sieht eine Beitragsrückerstattung vor.
  • Für ambulante und zahnärztliche Behandlungen wurden im betreffenden Jahr keine Versicherungsleistungen erbracht. Für vereinzelte Tarife gilt die Besonderheit, dass im betreffenden Jahr auch zusätzlich für stationäre Behandlungen keine Versicherungsleistungen erbracht wurden. Das Datum der Behandlung (bei Rezepten das Bezugsdatum) ist maßgebend. Leistungen aus Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und professionellen Zahnreinigungen haben keinen Einfluss auf eine Beitragsrückerstattung (nur bestimmte Tarife der BestMed- und VollMed-Tarifverbände).
  • Die Versicherung hat während des ganzen Geschäftsjahres in dem betreffenden Tarifverband bestanden und besteht am 30. Juni des Folgejahres noch immer.

 

 

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Wann bekommt man eine Beitragsrückerstattung?

Die Beitragsrückerstattung wird automatisch Mitte des jeweiligen Folgejahres ausgezahlt, d.h. die Beitragsrückerstattung für das Versicherungsjahr 2010 wird im Juli 2011 an die Versicherungsnehmer ausgezahlt. Alle Versicherungsnehmer, die eine Beitragsrückerstattung erhalten, werden vor der Auszahlung von der DKV schriftlich informiert. 
 

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Wie viel wird erstattet?

Die Höhe der Beitragsrückerstattung hängt von Ihrem Versicherungstarif und der Dauer ab, in der Sie keine Rechnungen eingereicht haben.

 

Beispiel:

M-Tarife (Voraussichtlicher Stand für das Geschäftsjahr 2010)

 

Leistungsfreiheit für:

1 Jahr               2 Monatsbeiträge

2 Jahre             3 Monatsbeiträge

3 Jahre             3 Monatsbeiträge

4 Jahre             4 Monatsbeiträge

 

Leistungen aus dem vereinbarten Stationärtarif beeinflussen den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht. Bei der Berechnung der Beitragsrückerstattung wird der Beitragsanteil des Stationärtarifs nicht berücksichtigt.

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