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Anträge und Rechnungen einreichen

Wie kommen Sie im Krankheits- oder Pflegefall schnell zu Ihrem Geld? Wie reichen Sie Rechnungen richtig ein? Was machen Sie mit Heil- und Kostenplänen?

Sie möchten Anträge und Rechnungen direkt online einreichen?

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Haben Sie Fragen zur Rechnungseinreichung?

Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

online über unser Kundenportal "Meine Versicherungen"
Hinweise zur Registrierung und weitere Infos unter
Meine Versicherungen

als Foto über Ihr Smartphone
Nutzen Sie unsere App "Meine DKV"
Hinweise zur Registrierung, ersten Nutzung und weitere Infos unter
Meine DKV App

per E-Mail an: 
service@dkv.com

per Post an:
Deutsche Krankenversicherung AG
50594 Köln
Schicken Sie uns gern Kopien der Belege - wir benötigen keine Originale.

per Fax an:
01805 / 78 60 00 (14ct/Min aus dem deutschen Festnetz)

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Was muss ich bei der Rechnungseinreichung beachten?

Bitte

  • hängen Sie den Beleg immer als Datei an eine E-Mail an (fügen Sie ihn nicht als Bild ein),
  • verwenden Sie die gängigen Dateiformate (PDF, TIF, TIFF, JPEG, JPG, BMP, GIF, PNG, DOC, DOCX, XLS, XLSX, PPT, PPTX),
  • versenden Sie die E-Mail nicht als "privat“ oder passwortgeschützt,
  • scannen oder fotografieren Sie die Belege nur einzeln,
  • nutzen Sie gern den Kundenbereich „Meine Versicherungen“ und laden Sie den Beleg dort hoch,
  • nutzen Sie gern unsere App "Meine DKV" und fotografieren Sie dort den Beleg bzw. scannen Sie den Barcode.

Falls Sie uns Papierunterlagen schicken, beachten Sie bitte:
Wir lesen die Belege elektronisch aus. Deshalb heften und klammern Sie diese bitte nicht und kleben Sie bitte auch nicht mehrere kleinere Belege auf ein größeres Blatt. Nur "lose" Belege können wir fehlerfrei erfassen.

Welche Informationen Ihre Rechnung enthalten sollten, können Sie mithilfe unserer Checkliste abgleichen.

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Muss ich auch ein Antragsformular benutzen?

Nein, Sie können uns Ihre Rechnungen formlos einreichen. Ein Antragsformular wird nicht benötigt.

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Benötige ich neben der Versicherungsnummer eine Vorgangsnummer wenn ich Rechnungen einreiche?

Nein. Es genügt die Angabe Ihrer Versicherungsnummer. Sie finden diese auf unseren Briefen (oben rechts), dem Versicherungsschein oder Ihrer DKV-Card. Ihre Versicherungsnummer beginnt mit KV***

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Soll ich meine Rechnungen sammeln oder immer umgehend einreichen, wenn mir neue Belege vorliegen?

Sie können Ihre Rechnungen gerne direkt nach Erhalt an uns weiterleiten. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen. Behalten Sie hierbei ggf. Ihre Selbstbeteiligung oder mögliche Beitragsrückerstattung im Blick.

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Ich habe eine Selbstbeteiligung. Soll ich meine Belege erst einreichen, wenn die Selbstbeteiligung erfüllt ist?

Ja. Bitte schicken Sie uns die Belege erst, wenn die Selbstbeteiligung für das jeweilige Behandlungsjahr überschritten ist.

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Wie lese ich meine Leistungsabrechnung richtig? Was sind Hinweisnummern? Wie wird die Selbstbeteiligung (SB) aufgeteilt?

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Ich bekomme einen Kostenvoranschlag. Muss ich den einreichen? Muss ich auf dem Kostenvoranschlag etwas vermerken?

Wir empfehlen, immer den Kostenvoranschlag einzureichen. So können wir schon im Vorhinein klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben.

Siehe auch folgende Frage:
Bekomme ich geringere Leistungen, wenn ich vorab keinen Heil- und Kostenplan einreiche?

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Muss ich bei der Rechnungseinreichung meine Bankverbindung angeben?

Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen oder bei uns ein Konto hinterlegt haben, überweisen wir den Leistungsbetrag dorthin. Sollen wir eine andere Bankverbindung nutzen, geben Sie diese bitte in Ihrem Leistungsantrag oder auf dem entsprechenden Beleg an.

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Ich habe eine korrigierte Arztrechnung erhalten. Reicht es aus, wenn ich diese mit Hinweis einreiche? Kann ich diese mit den nächsten Rechnungen einreichen?

Gern können Sie uns die korrigierte Rechnung zusammen mit anderen Rechnungen schicken. Für einen Hinweis, dass uns die ursprüngliche Rechnung bereits vorlag, sind wir dankbar.

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Ich habe eine Rechnung von einer Abrechnungsstelle erhalten. Was muss ich jetzt damit tun?

Bitte leiten Sie uns die Rechnung zur Prüfung weiter.

Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

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Ich habe eine Mahnung von einer Abrechnungsstelle bekommen. Die Rechnung habe ich nie erhalten. Was mache ich jetzt damit? Reicht Ihnen auch die Mahnung zur Abrechnung?

Nein. Bitte setzen Sie sich mit der Abrechnungsstelle in Verbindung. Diese schickt Ihnen die ursprüngliche Rechnung nochmals zu. Anhand einer Mahnung oder Zahlungserinnerung können wir nicht abrechnen.

Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

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Der Versicherungsnehmer ist verstorben oder schwer erkrankt. Kann ich als Angehöriger Rechnungen einreichen? Benötigen Sie ein Testament bzw. eine Vollmacht?

Gern können Sie uns als Angehöriger Rechnungen einreichen.

Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie uns eine Vollmacht einreichen, können wir direkt mit Ihnen korrespondieren.
Im Sterbefall gilt: Soll die Auszahlung weder auf ein bekanntes Konto des Versicherungsnehmers noch direkt an den Rechnungssteller erfolgen, so benötigen wir einen der folgenden Nachweise:

  • Nachweis, dass der Einreicher die Rechnung bereits beglichen hat
  • Nachweis, dass dem Einreicher eine über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus gültige Vollmacht zur Verfügung über Leistungsansprüche vorliegt

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Wie lange rückwirkend kann ich meine Rechnungen einreichen? Wann setzt die Verjährung ein?

Ob und wann Sie uns Rechnungen einreichen, bleibt grundsätzlich natürlich Ihnen überlassen. Allerdings sollten Sie auch nicht zu lange damit warten. Im Normalfall verzichten wir zwar auf die Einrede der Verjährung - Belege, die mehr als zehn Jahre alt sind, akzeptieren wir allerdings nicht mehr.

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Wie müssen Auslandsrechnungen eingereicht werden? Muss ich bei Behandlungen im Ausland etwas Besonderes beachten?

Sie können uns gern Rechnungskopien schicken. Wir brauchen keine Originale mehr.

Die Rechnungen sollten folgende Informationen enthalten:

  • den Namen der behandelten Person
  • die Krankheitsbezeichnung (Diagnose)
  • die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen
  • bei zahnärztlicher Heilbehandlung: Angaben zu den behandelten oder ersetzten Zähnen   

Rezepte sind mit der dazugehörigen Arztrechnung einzureichen. Folgende Informationen müssen enthalten sein:

  • Name der behandelten Person
  • Name des verordneten Arzneimittels
  • Preis
  • Quittungsvermerk

Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel sind mit der dazugehörigen ärztlichen Verordnung einzureichen.

Die DKV kann für in ausländischer Sprache erstellte Rechnungen beglaubigte Übersetzungen der Belege in deutscher Sprache verlangen. Eventuell hierfür entstehende Kosten trägt der Versicherungsnehmer. 
Ein Merkblatt zu Auslandsrechnungen finden Sie auch hier:
Merkblatt zu Auslandsrechnungen

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Wie sollte eine ambulante Arztrechnung aussehen?

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgestellt werden muss.

Für weitere Details schauen Sie gern in unsere Checkliste.

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Wie sollte eine Heilpraktikerrechnung aussehen?

Bitte beachten Sie, dass wir nur Kosten erstatten, sofern diese nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet wurden.

Für weitere Details schauen Sie gern in unsere Checkliste.

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Ich brauche eine neue Brille, muss ich eine ärztliche Verordnung einreichen?

Nein, es genügt auch wenn auf Ihrer Optikerrechnung die Dioptrien-Werte ausgewiesen sind. Sollten wir im Einzelfall eine Verordnung benötigen, werden wir diese anfordern.

Für weitere Details zum Thema Sehhilfe schauen Sie gern in unsere Checkliste.

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Ich war heute beim Optiker und habe eine Auftragsbestätigung bekommen. Kann ich diese einreichen?

Nein. Wir benötigen immer die Optikerrechnung. Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnung Ihre Dioptrien-Werte und das Bezugsdatum Ihrer Brille oder Ihrer Kontaktlinsen enthält.

Für weitere Details schauen Sie gern in unsere Checkliste.

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Wohin muss ich mich wenden, wenn ich ein Hilfsmittel zum Beispiel Inhalationsgeräte, Insulinpumpe oder einen Rollstuhl brauche?

Wenn Sie kurzfristig ein Hilfsmittel brauchen, z.B. eine elektronische Lesehilfe, eine Insulinpumpe oder einen Rollstuhl, steht Ihnen die DKV mit dem Hilfsmittel-Service zur Seite. Die DKV hat mit namhaften Unternehmen Kooperationen vereinbart, die DKV-Kunden umfassend beraten und bedarfsgerecht mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln versorgen. Beratung und Versorgung erfolgen i.d.R. innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Beauftragung der Kooperationspartner.

Hier geht's zu Ihrem DKV-Service rund um das Thema Hilfsmittel.

 

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Ich brauche ein Hilfsmittel. Welche Unterlagen benötigen Sie zur Erstattung?

Wir benötigen eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung. Bei besonders teuren Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln empfehlen wir Ihnen, vorab einen Kostenvoranschlag einzureichen. Brauchen Sie kurzfristig ein Hilfsmittel oder suchen Sie ein Sanitätshaus? Dann nutzen Sie gern unseren Hilfsmittel-Service (in einigen Tarifen erhalten Sie zudem eine höhere Erstattung, wenn Sie Ihre Hilfsmittel über unseren Hilfsmittelservice beziehen).

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Ich habe von meiner Apotheke zusätzlich zu dem quittierten Rezept einen Zahlungsbeleg / Kassenbon / Quittung erhalten. Muss ich diese ebenfalls einreichen?

Die Apothekenquittung benötigen wir nicht. Bitte lassen Sie den Bezug der Arzneimittel maschinell auf dem Rezept quittieren und senden Sie uns dieses zu.
Sollten wir doch einmal den Zahlungsbeleg/eine Quittung benötigen informieren wir Sie rechtzeitig.

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Ich habe mir ohne Rezept Arzneimittel / Präparate in der Apotheke gekauft. Kann ich die Rechnung/Quittung der Apotheke einreichen?

Nein, medizinisch notwendige Arznei- und Verbandmittel müssen durch einen Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet werden.
Arzneimittel, die ohne Rezept bezogen werden, können wir nicht erstatten. Dies gilt auch für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind.

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Ich muss ins Krankenhaus. Wie geht das mit der Abrechnung? Funktioniert das automatisch? Können auch Angehörige die Rechnungen für mich einreichen?

Legen Sie bei der Aufnahme im Krankenhaus Ihre DKV-Card vor. Haben Sie diese nicht zur Hand oder besitzen Sie keine, so wird uns das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag zusenden. Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen und Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer rechnen wir (sofern versichert) direkt mit dem Krankenhaus ab. Rechnungen über privatärztliche Leistungen werden an Sie adressiert. Bitte reichen Sie uns diese ein - auch Ihre Angehörigen können die entsprechenden Rechnungen an uns weiterleiten.

Siehe auch folgende Fragen:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

Der Versicherungsnehmer ist verstorben oder schwer erkrankt. Kann ich als Angehöriger Rechnungen einreichen? Benötigen Sie ein Testament bzw. eine Vollmacht?

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Ich habe vom Krankenhaus eine Rechnung erhalten, kann ich diese bei Ihnen einreichen?

Ja, gern können Sie uns Ihre Rechnung zukommen lassen.

Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, kann es sich bei den in Rechnung gestellten Kosten möglicherweise um Ihren Beihilfeanteil handeln (Sie können dies am in Rechnung gestellten Prozentsatz erkennen). Schicken Sie in diesem Fall die Rechnung bitte an Ihre Beihilfestelle.

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Ich war im Krankenhaus und bekomme jetzt Arzt- und Labor-Rechnungen von Abrechnungsstellen zugesandt. Ist das so richtig? Ich hatte im Krankenhaus angegeben, dass direkt mit der DKV abgerechnet werden soll.

Ja, das ist so richtig. Nur die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Kosten für das Ein- oder Zweibettzimmer rechnen wir in der Regel direkt mit dem Krankenhaus ab. Die privatärztlichen Rechnungen (ggf. auch Laborrechnungen) werden Ihnen entweder von den Behandlern direkt oder von Abrechnungsstellen nach Hause geschickt. Bitte leiten Sie uns diese weiter.

Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie vorab prüfen möchten, ob die Rechnungen alle relevanten Informationen enthalten, hilft Ihnen unsere Checkliste.

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Ich habe privatärztliche Rechnungen von meinem Krankenhausaufenthalt und meine Krankenkasse übernimmt diese nicht. Was mache ich mit der Rechnung?

Sofern Sie bei uns eine stationäre Zusatzversicherung mit wahlärztlichen Leistungen versichert haben, schicken Sie uns gern die privatärztlichen Rechnungen.

Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

Sie brauchen diese nicht vorab bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

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Ich muss demnächst ins Krankenhaus und habe eine Krankenhaustagegeldversicherung bei Ihnen. Welche Unterlagen benötigen Sie später zur Auszahlung des Krankenhaustagegeldes? Brauche ich ein Formular zum Einreichen oder geht das formlos?

Sie brauchen sich nicht extra eine (ggf. kostenpflichtige) Bescheinigung vom Krankenhaus ausstellen zu lassen. Es genügt, wenn Sie uns eine Kopie des vorläufigen Entlassungsberichtes einreichen. Aus diesem sollten folgende Inhalte hervorgehen:

  • Name der behandelten Person
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Dauer der Behandlung
  • Diagnose
  • Stempel, Datum und Unterschrift vom Krankenhaus

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Ich war im Krankenhaus, habe aber auf Chefarzt und Privatzimmer verzichtet. Wie kann ich meine Ersatzleistung (Ersatz-Krankenhaustagegeld) beantragen?

Sofern Ihr Tarif Ersatz-Krankenhaustagegeld vorsieht, reichen Sie uns bitte eine Krankenhaus-Bescheinigung mit folgenden Informationen ein:

  • Name der behandelten Person
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Dauer der Behandlung
  • Diagnose
  • Vermerk über nicht in Anspruch genommene Wahlleistungen
  • Stempel, Datum und Unterschrift vom Krankenhaus

Falls Sie den KombiMed Krankenhaus Tarif UZ1 / UZ2 versichert haben, benötigen wir zusätzlich einen Vermerk der Klinik, dass Ihnen trotz Angabe Ihrer Zusatzversicherung kein Privatzimmer zur Verfügung gestellt werden konnte sowie die Information darüber, warum dies der Klinik nicht möglich war.

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Ich habe einen Heil und Kostenplan vom Zahnarzt bekommen. Muss ich diesen vorher einreichen oder reicht es, wenn ich Ihnen nach Behandlungsende die Rechnung zuschicke?

Wir empfehlen, immer den Kostenplan einzureichen. So können wir schon im Vorhinein klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, so reichen Sie den Heil- und Kostenplan bitte zuerst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Was Sie beim Einreichen von Heil- und Kostenplänen sonst noch beachten sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste.

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Ich habe bei Ihnen eine Zahnzusatzversicherung und nun einen Heil- und Kostenplan von meiner Gesetzlichen Krankenkasse zurückerhalten. Kann ich Ihnen den Original-Kostenplan zuschicken?

Nein. Den Original-Kostenplan benötigt Ihr Zahnarzt. Schicken Sie uns bitte einfach den Kostenplan inklusive aller Anlagen in Kopie zu.

Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

Sie erhalten dann von uns eine Mitteilung über die zu erwartende Leistung.

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Bekomme ich geringere Leistungen, wenn ich vorab keinen Heil- und Kostenplan einreiche?

Ob die Einreichung des Kostenplans zwingend erforderlich ist, da es Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch hat, hängt von Ihrem konkret versicherten Tarif ab. In folgenden Tarifen ist das der Fall:

  • Basistarif BT mit den Tarifstufen BTN, BTB
  • Standardtarif ST mit den Tarifstufen STN, STB
  • Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung: Tarif AZT, Tarif EG, Tarif ZAS, Tarif ZEG, Tarif Z1

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Ich habe eine Zahnarztrechnung, wie muss ich mich nun verhalten? Welche Belege soll ich Ihnen einreichen?

Bitte reichen Sie uns die Zahnarztrechnung mit allen Anlagen ein.

Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

Für Details schauen Sie gerne in unsere Checkliste.

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Kann ich meine Implantat Rechnung bereits einreichen, bevor die anschließende Zahnersatzmaßnahme erfolgt ist? Oder benötigen Sie im Anschluss an die komplette Behandlung eine Gesamtrechnung?

Wir benötigen eine Rechnung, aus der die Gesamtmaßnahmen hervorgehen. Ist uns der gesamte Umfang der kompletten Behandlung durch die Vorlage des Heil- und Kostenplans (bei Zahnzusatzversicherungen inkl. Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse) bereits bekannt, so können Sie uns auch gern Ihre Teilrechnungen zukommen lassen. Dies gilt natürlich auch, wenn Implantatsetzung und Zahnersatzmaßnahme bei unterschiedlichen Behandlern erfolgen.

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Kann ich Rechnungen für meine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen bei Ihnen einreichen?

Ja.

Hinweise:

  1. Da wir die Belege zur Kranken- und Pflegeversicherung in verschiedenen Fachabteilungen bearbeiten, erhalten Sie getrennte Leistungsabrechnungen.
  2. Sie können uns die Rechnungen ohne Anschreiben einreichen. Die Angabe Ihrer Versicherungsnummer genügt.

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Ich bin pflegebedürftig. Wie erhalte ich Leistungen aus meiner Pflegepflichtversicherung?

Ein Anspruch auf Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung wird über eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst geklärt. Die Firma MEDICPROOF GmbH als Tochterunternehmen des PKV-Verbandes führt sie durch - zentral und unabhängig. 

Damit wir MEDICPROOF beauftragen können, füllen Sie einfach den Online Pflegeantrag aus.

MEDICPROOF wird dann automatisch beauftragt und setzt sich mit Ihnen umgehend in Verbindung. 

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Ich bekomme jeden Monat automatisch die Kostenpauschale für Verbrauchshilfsmittel / Inkontinenzartikel / die Miete meines Hausnotrufs erstattet. Muss ich noch die Rechnungen einreichen?

Nein.

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Ich werde von einer Privatperson (z.B. Angehörige, Bekannte) gepflegt. Kann das Pflegegeld direkt an meine Pflegeperson überwiesen werden?

Ja.
Bitte teilen Sie uns einfach die Bankverbindung schriftlich mit.

Hinweis:
Das Pflegegeld zahlen wir jeweils am Monatsende automatisch aus.

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Ein ambulanter Pflegedienst führt meine Pflege durch. Welche Unterlagen brauchen Sie zur Erstattung?

Reichen Sie uns bitte die Rechnung zusammen mit dem Leistungsnachweis des Pflegedienstes ein. Kostenvoranschläge brauchen wir nicht.

Hinweis:
Haben Sie im Vorfeld bereits Pflegegeld erhalten, verrechnen wird das Pflegegeld mit Ihrer Rechnung des Pflegedienstes.

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Ich werde im Pflegeheim gepflegt. Wie erhalte ich Leistungen aus meiner privaten Pflegepflichtversicherung?

Bitte füllen Sie den Pflegekostennachweis für vollstationäre Pflege aus.
Wichtig ist, dass auch das Pflegeheim mit Unterschrift und Stempel bestätigt.

Das Formular können Sie hier aufrufen oder auch gern bei uns telefonisch unter 0221 578-1858 anfordern.

Sobald es uns vorliegt, zahlen wir monatlich automatisch Ihre Leistungen.

Hinweis:
Reichen Sie uns nur die erste Pflegeheimrechnung ein. Danach brauchen wir keine mehr.

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

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Ich habe vom Pflegeheim eine aktuelle Vergütungsvereinbarung erhalten. Was mache ich damit?

Bitte leiten Sie die Vergütungsvereinbarung direkt an den Verband der Privaten Krankenversicherung weiter.

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln

Eine Kopie brauchen wir nicht.

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Ich habe eine Pflegezusatzversicherung. Wie kann ich für meine Pflegerechnungen Leistungen beantragen?

Wenn Sie erstmalig Rechnungen einreichen oder sich Ihr Pflegegrad ändert, schicken Sie uns bitte

  • die Zusage Ihrer Pflegeversicherung und
  • die Kopie des Gutachtens des Medizinischen Dienstes

Die laufenden Pflegerechnungen reichen Sie bitte mit Vorleistungsvermerk Ihrer Pflegeversicherung ein. Hier reichen uns auch Kopien.

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Ich habe eine Pflegezusatzversicherung. Wie kann ich Pflegegeld beantragen?

Schicken Sie uns bitte

  • die Zusage Ihrer Pflegeversicherung und
  • die Kopie des Gutachtens des Medizinischen Dienstes

Auch dann, wenn sich Ihr Pflegegrad ändert. 

Hinweis:
Das Pflegegeld zahlen wir jeweils am Monatsende automatisch aus.

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