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Pflegeversicherung in Deutschland

Pflege ist ein Thema, das jeden betrifft. Heute noch gesund - und morgen plötzlich ein Pflegefall. Unfall- oder krankheitsbedingt kann das jeden treffen und mit massiven finanziellen Belastungen verbunden sein, denn gute Pflege ist teuer. Deshalb wurde zum 1. Januar 1995 die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt.

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Die Pflegepflichtversicherung wurde mit Einführung des SGB XI als "fünfte Säule" der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt ("Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG"). Um der Pflegeversicherung ausreichende Geldmittel zu verschaffen, begann die Beitragspflicht am 1. Januar 1995, während die ersten Leistungen erst ab 1. April 1995 beansprucht werden konnten. Seit 1. April 1995 werden Leistungen für die häusliche Pflege übernommen, seit 1. Juli 1996 auch für die stationäre Pflege. Die Höhe der versicherten Kosten richtet sich nach der Pflegestufe.

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen wurden mit Inkrafttreten des SGB XI in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen, alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung wurden Mitglieder der privaten Pflegeversicherung (PPV). Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz für nahezu die gesamte Bevölkerung eingeführt. Die Leistungen einer privaten Pflegepflichtversicherung entsprechen mindestens den Leistungen der sozialen Pflegepflichtversicherung.

Die Pflegepflichtversicherung deckt oft nur die Basisleistungen der Pflege ab. Und die Kosten einer medizinisch optimalen Pflege gehen über die gesetzlich zugestandenen Mittel oft hinaus. Damit sind auch zusätzliche Kosten verbunden, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden. Aus diesem Grund sind weiter Vorsorgemaßnahmen empfehlenswert.

Weitere Informationen rund um die Pflegeversicherung

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Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege

 

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