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Patientenrechtsschutz

Ärztepfusch - laut EU Information gibt es jährlich ca. 560.000 Fälle von Behandlungsfehlern in Deutschland. In der Ausgabe 05.2009 der Zeitschrift Capital wird das Thema Behandlungsfehler und Folgen beleuchtet. Capital empfiehlt die Absicherung durch einen entsprechenden Versicherungsschutz bei großen Unternehmen, wie unserem ERGO-Partner D.A.S.
Das ermöglicht Ihnen als DKV Kunden bessere Chancen, also Ihr Recht als Patient wird wirksamer durchgesetzt. Informieren Sie sich jetzt zum Patientenrechtsschutz!

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Rechtsschutz bei Behandlungsfehlern

  • Übernahme der Rechtskosten bis 300.000 EUR
  • sofortige telefonische Rechtsberatung
  • Vermittlung eines Fachanwaltes
  • Europaweiter Schutz (inkl. Mittelmeer Anrainer-Staaten)

Monatsbeitrag

4,50 EUR*

*inkl. der mitversicherten Familie

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Detailinformationen zum Patientenrechtsschutz für DKV-Versicherte

PRS



Ihr Service

Mit dem Patientenrechtschutz der D.A.S erhalten DKV Versicherte die ideale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung. Im Einzelnen ist das

  • die sofortige telefonische Rechtsberatung nach einem Behandlungsfehler
  • auf Wunsch die Vermittlung eines besonders qualifizierten Rechtsanwaltes/Fachanwaltes
  • die vollständige und umfassende Betreuung und Abwicklung inkl. der Abrechnung des Rechtsschutzfalles in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt
  • die Übernahme aller Gerichtskosten für Gerichte, Zeugen, Sachverständige etc. bis zu 300.000 Euro je Schadenfall (abzgl. einer Selbstbeteiligung von 150 EUR)

Versicherungsschutz

  • besteht gegenüber allen Leistungserbringern, z.B. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Krankenpfleger, Psychotherapeuten, Altenpfleger, Physiotherapeuten
  • gilt in ganz Europa und in Mittelmeer-Anrainer-Staaten
  • gilt für die ganze Familie: alle Kinder sowie ehelich und nicht-ehelichen Lebenspartner
  • umfasst alle medizinischen Behandlungen - auch medizinisch nicht notwendige, bspw. Schönheits-Operationen



Hinweis

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Sonderbedingungen für den D.A.S. Patientenrechtsschutz (D.A.S. PRB 2009).



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Der Patientenrechtsschutz ist ein zusätzlicher Service des „Das Unternehmen Gesundheit!®“. Er schützt DKV-Kunden und ihre Familien u.a. bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.

Auch wenn es nicht um die konkrete medizinische Behandlung geht, möchte die DKV mit speziellen Services ihre Versicherten unterstützen. Deshalb hat sich die DKV vom reinen Kostenerstatter zum Unternehmen Gesundheit!® weiterentwickelt. Das Ziel ist die Rundumbetreuung des Versicherten bzw. die ganzheitliche Umsorgung unserer Kunden. Genau das meinen wir mit „Das Unternehmen Gesundheit!®“.