Die Pflegekostenversicherung
Zuschuss zu den Leistungen gesetzlichen Pflegeversicherung
- Leistungen zur Finanzierung von Pflegediensten
- Aufwandsentschädigung für Pflegepersonen, z.B. pflegende Angehörige
- Leistungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
*mtl. Beitrag für einen 40-jährigen Mann im Tarif PEK
Detailinformationen zur Pflegekostenversicherung
PEK
Im Pflegefall
Bei häuslicher Pflege (nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)
- Aufwendungsersatz, bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z.B. Pflegedienste) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 220,00 Euro / 520,00 Euro / 755,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 959,00 Euro
- Pflegegeld, bei Pflege durch Pflegepersonen (Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 112,50 Euro / 215,00 Euro / 342,50 Euro
- Kombination von Aufwendungsersatz und Pflegegeld
- Aufwendungsersatz bei Verhinderung der Pflegeperson, längstens für vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 755 Euro
- Erstattung der Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel monatlich bis zu 62 Euro
- Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes, je Maßnahme 50%, maximal 1.278,50 Euro
- Übernahme der in der Pflegepflichtversicherung vorgesehenen Zuzahlung für technische Hilfsmittel in Höhe von 10%, maximal 25,00 Euro
Bei teilstationärer, vollstationärer und Kurzzeitpflege: (nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)
- Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei teilstationärer Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 220,00 Euro / 520,00 Euro / 755,00 Euro
- Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen, für 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 755,00 Euro
- Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei vollstationärer Pflege in vollstationären Einrichtungen monatlich bis zu 755,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 912,50 Euro
- Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe bis zu 220,00 Euro / 520,00 Euro / 755,00 Euro
- Pflegegeld bei vollstationärer Pflege anstelle von Aufwendungsersatz monatlich 342,50 Euro
- Pflegegeld bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 112,50 Euro / 215,00 Euro / 342,50 Euro
Besonderheiten
Tarif PEK kann mit Tarif PET (bis zu einem Höchstsatz von 80 Euro/Tag) zu einem sinnvollen Schutz kombiniert werden. Die Tarifbeiträge können - einzeln oder in Kombination - im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden
Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung
* Kostenübernahme im Rahmen der erstattungsfähigen Aufwendungen
Ihr Plus: Betreutes Wohnen und Pflege
Als DKV-Tochtergesellschaften im Rahmen des Unternehmen Gesundheit!® bieten die miCura Pflegedienste und die DKV-Residenzen kompetente und individuelle Pflege, die persönliche Erfordernisse berücksichtigt und einen größtmöglichen Freiraum gewährleistet. Damit Sie so lange wie möglich selbstständig bleiben und das Leben genießen können.
Das bieten die miCura Pflegedienste:
- Häusliche Pflege
- Unterstützung bei der stationären Pflege
- hauswirtschaftliche Versorgung sowie Beratung und Finanzierung als Bestandteile des Serviceangebotes
Egal welche Angebote Sie in Anspruch nehmen, bei miCura haben Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, der auf Wunsch auch gerne zu Ihnen nach Hause kommt.
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Pflege und Betreutes Wohnen: Zeitgemäßer Service für die ältere Generation
Durch Betreutes Wohnen können Sie in den DKV-Seniorenresidenzen so lange wie möglich selbstständig bleiben. Bei Tätigkeiten, bei denen Sie Hilfe benötigen, bekommen Sie soviel Unterstützung wie Sie möchten.
Für den Fall, das Pflege notwendig wird, ist in den DKV-Seniorenresidenzen die Möglichkeit der ambulanten oder stationären Pflege gegeben. Dies sorgt für ein Gefühl der Sicherheit und der Geborgenheit, wenn man weiß, dass man im Pflegefall in seinem "Zuhause" bleiben kann.
Die DKV Seniorenresidenzen gibt es in Bremen und Münster:
- Informationen zur DKV-Residenz in Bremen erhalten Sie unter der Telefonnummer 04 21/ 3 22 90 oder im Internet www.dkv-rc.de.
- Informationen zur DKV-Residenz in Münster erhalten Sie unter der Telefonnummer 02 51 / 4 83 50 oder im Internet www.dkv-rt.de.


