Krankentagegeld für die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit nur noch 70% des Bruttogehalts. Bei einem Nettoeinkommen von z.B. 1.800 € reicht bereits ein Krankentagegeld von 15,00 EURO am Tag um die Lücke zu schließen. Wählen Sie aus den unten angebotenen Leistungen aus und berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag.
Unser Vorschlag:
2 9 , 0 0 €
mtl. Beitrag für einen 30-jährigen Mann im Tarif TG [100 €] ab dem 43. Tag
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- Detailinformationen zu den gewählten Leistungen
- Vergleich aller Tarife
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Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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100 % Einkommen im Krankheitsfall - Tarif TG
Ausland
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europaweites Krankentagegeld
für die Dauer einer stationären Heilbehandlung im Falle eines Unfalls oder einer akut eintretenden Erkrankung bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Krankentagegeld
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100% Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird ab vereinbartem Leistungsbeginn (ab 43. Tag möglich) Krankentagegeld in vertraglicher Höhe gezahlt. Eine spätere Anpassung an die Einkommensentwicklung ist möglich, der Höchstsatz sind 520€. Leistungsdauer ist unbegrenzt.
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50% Krankentagegeld bei Teilarbeitsunfähigkeit
im Anschluss an eine völlige Arbeitsunfähigkeit, wenn die Teilarbeitsunfähigkeit mind 50% beträgt für max. 91 Tage
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steuerfreie Leistungen
auch für Sonn- und Feiertage
Hinweis
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Krankentagegeld für Angestellte
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Tarif TG Tarif TC Tarif TN2 Tarif TN3 Beitrag und Selbstbeteiligung 29,00 €
23,00 €
42,60 €
34,00 €
Ausland Krankentagegeld im europäischen Ausland
über die Dauer einer stationären Heilbehandlung
Krankentagegeld im europäischen Ausland
über die Dauer einer stationären Heilbehandlung
Krankentagegeld im europäischen Ausland
über die Dauer einer stationären Heilbehandlung
Krankentagegeld im europäischen Ausland
über die Dauer einer stationären Heilbehandlung
Krankentagegeld 100 %
bis max. 520€ pro Tag
50 %
bei Teilarbeitsunfähigkeit
100 %
bis max. 520€ pro Tag
100 %
bis max. 300€ pro Tag
100 %
bis max. 520€ pro Tag
Hinweis Für Angestellte
Für Angestellte
Für Selbständige
Für Freiberufler
Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

