Private Pflegezusatzversicherung
Bewahren Sie sich Ihre Selbstständigkeit auch im Alter und sorgen Sie heute vor – für eine Pflege ohne Kompromisse. Zum Beispiel mit unserer Pflegezusatzversicherung, mit der Sie die gesetzlichen Leistungen für sich verdoppeln – und der Gesamtbetrag sogar über den Rechnungsbetrag hinausgeht. Oder mit unserer Tagegeldversicherung, mit der Sie bis zu 160 € pro Tag erhalten. Die Pflegezusatzversicherungen der DKV machen vieles möglich.
Nutzen Sie die Vorteile unserer Pflegezusatzversicherungen
- Aufstockung oder Verdopplung Ihrer Pflegeleistungen für Pflegekosten
- frei wählbares Pflegetagegeld zwischen 5 € und 160 € zur freien Verfügung
- Kombinationsmöglichkeit aller Pflegezusatztarife
Die Pflegepflichtversicherung allein reicht nicht
Beispiel Pflege zuhause in Pflegegrad 3 - Tarif PZU100:
Bei 2.500 € Pflegekosten pro Monat müssten 1.202 € selbst aufgebracht werden. Mit dem Tarif PZU100 übernimmt die DKV das für Sie und Sie erhalten sogar noch 96 € zusätzlich.
1Geburtsjahr angeben
Unser TIPP | |||
2Tarife vergleichen | Pflege Tagegeld | Pflege Zuschuss | Förder-Pflege |
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Entscheiden Sie über den Umfang der Pflege | Aufstockung der gesetzlichen Leistungen um 50% | Staatliche Förderung | |
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Beitrag pro Monat |
0,00 € |
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Auszeichnungen |
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Leistungen |
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Höhe der Aufstockung der gesetzlichen Leistungen | - | - | |
Pflege zuhause: Pflegegrad 5 |
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Pflegegrad 4 |
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Pflegegrad 3 |
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Pflegegrad 2 |
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Pflegegrad 1 |
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Entlastungsleistungen (alle Pflegegrade)
Pflege Zuschuss Entlastungsleistungen werden für zweckgebundene Leistungen, z.B. Unterstützung beim Wäschewaschen oder Begleitung bei Spaziergängen, in allen Pflegegraden gezahlt. |
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Pflege in Pflegeheimen (Vollstationäre Pflege) |
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Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes | - |
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Pflege Tagegeld | Pflege Zuschuss | Förder-Pflege | |
Beitrag pro Monat |
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Auszeichnungen |
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Fragen und Antworten (FAQs) zu der Pflegezusatzversicherung der DKV
- Warum soll ich jetzt schon eine Pflegezusatzversicherung abschließen?
- Welche Kosten fallen tatsächlich an?
- Wer übernimmt die Pflegekosten?
- Welche Pflegezusatzversicherungen passen zu mir?
- Wie beantrage ich eine Zusatzversicherung bei der DKV?
- Was hat sich zum 01.01.2017 geändert?
Am 1.1.2017 war es soweit: 20 Jahre nach Einführung der Pflegepflichtversicherung hat der Gesetzgeber die Leistungen für Pflegebedürftige verbessert.
Von dieser Reform, dem sogenannten Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), werden viele Versicherte profitieren. Das Gesundheitsministerium schätzt, dass in den nächsten Jahren 500.000 Menschen erstmals Anspruch auf Pflegeleistungen haben werden. Viele von ihnen leiden unter einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung. Also z.B. unter Demenz.
Für ein selbstbestimmtes Leben bei Pflegebedürftigkeit ist eine ergänzende private Pflegezusatzversicherung allerdings auch in Zukunft unverzichtbar. Denn die Pflegepflichtversicherung deckt trotz des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes weiterhin nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab.
Rechtlicher Hinweis:
Dies ist eine Information der DKV Deutsche Krankenversicherung AG und dient Werbezwecken.
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