Zusatzversicherung für Sehhilfen, Hörgeräte, wichtige Hilfsmittel und Auslandsreisen.
Für Millionen von Menschen sind Brillen und Hörgeräte selbstverständliche Hilfsmittel - leider auch sehr teure. Denn die gesetzliche Krankenkasse hat gesetzlich vorgeschriebene Leistungen und zahlt nur noch in wenigen Fällen Geld dazu. Die Zusatzversicherung der DKV bietet eine sinnvolle Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Informieren Sie sich hier detailliert über die versicherten Leistungen und berechnen Sie ihren individuellen Beitrag.
Unser Vorschlag:
7 , 9 3 €
mtl. Beitrag für einen 30-jährigen Mann im Tarif HMR
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- Detailinformationen zu den gewählten Leistungen
- Vergleich aller Tarife
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Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Zusatzversicherung für Brille, Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte) und Reisen - Tarife HMR
Sehhilfen
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90% Sehhilfen
(inkl. Brillenfassungen) bis 300€, ab dem 14. Lebensjahr besteht ein erneuter Anspruch bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge. Ohne Veränderung frühestens 2 Jahre nach dem letzten Sehhilfenbezug.
Hilfsmittel
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80% Hilfsmittel
bis zu 300€ je Kalenderjahr nach vorheriger Anrechnung der GKV-Vorleistung
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80% Hörgeräte
bis zu 600€
Ausland
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100% ambulante Behandlung
akute, nicht geplante Behandlungen
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100% stationäre Behandlung
akute, nicht geplante Behandlungen
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100% schmerzstillende Zahnbehandlung
Zahnfüllung in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen
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100% Krankenrücktransport
bei medizinischer Notwendigkeit und Organisation durch die DKV
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bis 10.000 € Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall
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bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten
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24-Stunden-Notrufservice
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Tarife HMR Tarif AZM Tarife NHB Tarif SHR Tarif AM9 Beitrag und Selbstbeteiligung 7,93 €
3,10 €
4,60 €
5,92 €
91,02 €
Beim Arzt -
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100 %
ärztliche Leistungen
100 %
Hebamme
Bis 100%
Psychotherapie
100 %
Logopädie
100 %
Transportkosten
Arzneimittel -
80%
bis 1.000 € pro Jahr.
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Beim Zahnarzt -
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100 %
Zahnbehandlung (max. 50 % des Rechnungsbetrages)
100 %
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Implantate (max. 50% des Rechnungsbetrages)
Heilpraktiker -
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80%
bis 1.000 € pro Jahr.
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50 %
Sehhilfen 90%
innerhalb von 24 Monaten, bis 300€
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80 %
innerhalb von 24 Monaten, bis 200€
70 %
für Sehhilfen innerhalb von 24 Monaten, bis 51,13€
Hilfsmittel 80%
der verbleibenden Aufwendungen bis 300 € (ausgenommen Hörgeräte)
80%
pro Hörgerät bis 600€
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100 %
nach Vorleistung der GKV
Heilmittel -
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100 %
nach Vorleistung der GKV, zu in Deutschland üblichen Preisen
Im Pflegefall -
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100 %
Behandlungspflege
Ausland 100%
ambulante Behandlung
100%
stationäre Behandlung
100%
schmerzstillende Zahnbehandlung
100%
Transportkosten
100%
Leistungen im Todesfall
bis 3 Monate
24-Stunden-Notrufservice
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100 %
ambulante Behandlung
100 %
schmerzstillende Zahnbehandlung
100 %
stationäre Behandlung
100 %
Rücktransport
bis 3 Monate
24-Stunden-Notrufservice
weltweit
unbegrenzt bis max. 2 Monate.
Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

