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Tarife von A-Z
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Anwartschaftsversicherung bei Heilfürsorge - Tarif F
Hinweis
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Option zum Abschluss einer Vollversicherung
Nach Wegfall der freien Heilfürsorge hat der Versicherte das Recht zum Abschluss von Krankheitskosten-Tarifen entsprechend seinem Bedarf, wenn er einen Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, nicht über 50 Jahre alt ist und eine Pflegepflichtversicherung in der Grundversicherung besteht. Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und zum dann erreichten Eintrittsalter.
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

