Kundenbereich
Tarife von A-Z
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Krankentagegeld für Ärzte und Zahnärzte - Tarif MT
Ausland
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europaweiter Versicherungsschutz
für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes im Falle eines Unfalls oder einer akut eintretenden Erkrankung während eines vorübergehendem Auslands-Aufenthalt. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Krankentagegeld
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Versicherungsfähiger Personenkreis
Ärzte und Zahnärzte, die ihren Beruf niedergelassen und in eigener Praxis ausüben, ebenso Ärzte und Zahnärzte, die als Arbeitnehmer regelmäßig Einkommen aus einem festen Arbeitsverhältnis beziehen.
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100% Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird ab dem vereinbarten Leistungsbeginn (ab dem 8. Tag möglich) das vereinbarte Krankentagegeld gezahlt. Eine spätere Anpassung an die Einkommensentwicklung ist möglich.
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50% Krankentagegeld bei Teilarbeitsunfähigkeit
im Anschluss an eine völlige Arbeitsunfähigkeit, wenn die Teilarbeitsunfähigkeit mind 50% beträgt.
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steuerfreie Leistungen
auch für Sonn- und Feiertage
Hinweis
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Bitte beachten Sie, dass dieser Tarif für den Verkauf nicht mehr vorgesehen ist.
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

