Kundenbereich
Tarife von A-Z
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Patienten Rechtsschutzversicherung - Tarif PRS
Rechtsschutz
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Ihr Service:
- sofortige telefonische Rechtsberatung nach einem Behandlungsfehler
- Vermittlung eines besonders qualifizierten Rechtsanwaltes/Fachanwaltes
- vollständige und umfassende Betreuung und Abwicklung inkl. der Abrechnung des Rechtsschutzfalles in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt
- Übernahme aller Gerichtskosten für Gerichte, Zeugen, Sachverständige
- bis zu 300.000 Euro je Schadenfall (abzgl. einer Selbstbeteiligung von 150 EUR)
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Der Versicherungsschutz besteht:
- gegenüber allen Leistungserbringern
- in ganz Europa und in Mittelmeer-Anrainer-Staaten (sich dem Mittelmeer angrenzende Staaten)
- für die ganze Familie
- für alle medizinischen Behandlungen
- (auch medizinisch nicht notwendige, wie z.B. Schönheitsoperationen)
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

