Kundenbereich
Tarife von A-Z
-
Standardtarif - Tarif ST
Beim Arzt
-
100% ärztliche Leistungen
bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte.
-
100% medizinisch-technische Leistungen
bis zum 1,38fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte.
-
100% Laborleistungen
bis zum 1,16fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte.
Beim Zahnarzt
-
100% zahnärztliche Leistungen
bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte.
-
100% medizinisch-technische Leistungen
zum 1,38fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte.
-
100% Laborleistungen
bis zum 1,16fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Im Krankenhaus
-
100% Allgemeine Krankenhausleistungen
unter Beachtung der Zuzahlung durch den Versicherten von 10 Euro/Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
-
Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

