Kundenbereich
Tarife von A-Z
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Krankentagegeld für Arbeitnehmer - Tarif TU
Beitrag und Selbstbeteiligung
Ausland
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europaweites Krankentagegeld
für die Dauer einer stationären Heilbehandlung im Falle eines Unfalls oder einer akut eintretenden Erkrankung bei vorübergehendem Aufenthalt im europäischen Ausland. Im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden
Krankentagegeld
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100% Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird ab vereinbartem Leistungsbeginn (ab 43. Tag möglich) Krankentagegeld in vertraglicher Höhe gezahlt. Eine spätere Anpassung an die Einkommensentwicklung ist möglich. Die Höhe des Tagegelds ist frei wählbar bis max. 515€.
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Berufsunfällen und Berufskrankheiten
Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind zuschlagsfrei im Versicherungsschutz eingeschlossen
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steuerfreie Leistungen
auch für Sonn- und Feiertage
Hinweis
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Bitte beachten Sie, dass dieser Tarif für den Verkauf nicht mehr vorgesehen ist.
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

