Kundenbereich
Tarife von A-Z
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Komfort-Schutz - Tarif VollMed Aktiv SW2
Beitrag und Selbstbeteiligung
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360€ Selbstbeteiligung
für Erwachsene ab dem 20. Lebensjahr, Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr 330€, Kinder unter 15 Jahren 165€ pro Jahr.
Beitragsrückerstattung
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bis 1,8 Monatsbeiträge (VollMed Aktiv)
bei Leistungsfreiheit
Beim Arzt
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100% ärztliche Leistungen
inkl. Vorsorgeleistungen bei Einhaltung des Hausarztprinzips, sonst 75%.
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75% Psychotherapie
nach Dauer der Behandlung: bis zu 25 Sitzungen pro Kalenderjahr 75%, 26. bis 50. Sitzung 50%.
Arzneimittel
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100% Arznei-/Verbandmittel
bei Erstbehandlung durch den Hausarzt, sonst 75%.
Beim Zahnarzt
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100% Zahnbehandlung
bis 520€ pro Kalenderjahr, danach 50 bis 75% je nach nachgewiesener Prophylaxe
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100% Zahnersatz, Einlagefüllungen, Kieferorthopädie
- bis 520€ im 1. Kalenderjahr
- bis 780€ im 2. Kalenderjahr
- bis 1.300€ im 3. bis 6. Kalenderjahr
- bis 2.600€ im 7. Kalenderjahr
- bis 5.200€ ab dem 8. Kalenderjahr
- Rechnungen über die oben genannten Beträge werden zu 50% erstattet. Erhöhung um 5% pro Jahr bis max. 75% bei nachgewiesener Prophylaxe. Reduzierung um 5% pro Jahr bis max. 50% bei nicht nachgewiesener Prophylaxe.
- bei Unfall entfallen Höchstsätze
Im Krankenhaus
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100% Chefarzt
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100% Zweibettzimmer
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100% Belegarztbehandlung
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bis 50€ Krankenhaustagegeld
bei Verzicht auf Privatarztbehandlung, bei Verzicht auf Zweibettzimmer 25€
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100% Unterbringung Begleitperson
bei Kindern bis zum 8. Lebensjahr
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200€ Entbindungspauschale
für ambulante Entbindung
Heilpraktiker
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100% Heilpraktiker
bei Erstbehandlung durch den Hausarzt, sonst 75%.
Sehhilfen
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75% Sehhilfen
(inkl. Brillenfassungen) bis 260€ alle 24 Monate.
Hilfsmittel
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100% Hilfsmittel
bei Leihe, sonst 75%.
Heilmittel
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75% Heilmittel
z.B. Massagen
Ausland
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weltweiter Versicherungsschutz
bis 3 Monate
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

