Kundenbereich
Tarife von A-Z
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Vollversicherung für Krankheitskosten - M-Tarife
Beitrag und Selbstbeteiligung
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bis 2.700€ Selbstbeteiligung
je nach Tarif
Beitragsrückerstattung
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bis 4 Monatsbeiträge
im ambulanten und zahnärztlichen Bereich.
Beim Arzt
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100% ärztliche Leistungen
auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus.
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100% Psychotherapie
nach Dauer der Behandlung: bis zu 30 Sitzungen 100%, 31. bis 60. Sitzung 80%, danach 70%.
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100% Vorsorgeuntersuchungen
nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Arzneimittel
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100% Arznei- und Verbandmittel
Beim Zahnarzt
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50% bis 100% zahnärztliche Leistungen
je nach Tarif. Auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus.
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50% bis 100% Einlagefüllungen
je nach Tarif
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50% bis 75% Zahnkronen, Zahnersatz, Kieferorthopädie
je nach Tarif
Im Krankenhaus
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100% allgemeine Krankenhausleistungen
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100% Ein-/Zwei- oder Mehrbettzimmer
je nach Tarif
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100% privat- und belegärztliche Behandlung
auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus. Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die Patienten im Krankenhaus stationär behandeln.
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511,29€ bis 766,94€ Entbindungspauschale
je nach Tarif für ambulante Entbindung.
Heilpraktiker
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100% Heilpraktiker
Sehhilfen
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100% Sehhilfen
Brillenfassungen bis zu 102,26€ alle 36 Monate, bis zum 14. Lebensjahr zeitlich unbegrenzt.
Hilfsmittel
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100% Hilfsmittel
z.B. Hörgeräte
Heilmittel
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100% Heilmittel
z.B. Massagen
Im Pflegefall
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100% häusliche Behandlungspflege
Ausland
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weltweiter Versicherungsschutz
unbegrenzt
Hinweis
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Sie können sich Ihren individuellen Versicherungsschutz aus folgenden Tarifen zusammenstellen:
- Ambulant: AM0, AM1, AM2, AM3, AM4
- Zahn: ZM1, ZM2, ZM3
- Stationär: SM6, SM7
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

